2

Arbeitstszeitgestz auch für Kraftfahrer

Frage von bertizani bertizani

ist das Azg für berufskaftfahrer bindend, oder das personalfahrgesetz ?wenn das azg, währe es demnach ja unmöglich eine 10 stunden lenkzeit plus arbeitszeit zu fahren, ohne mit den azg in schwierigkeiten zu kommen, da dieses eine 10 stündige gesammtarbeitszeit erlaubt.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 3
    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Du hast Recht. Ich hatte deswegen mit unserem Kraftverkehrsmeister auch schon diskutiert.

    Nach nationalem Arbeitszeitgesetz, darfst Du nur 10 Stunden täglich arbeiten.

    Nach den EG-Sozialvorschriften ist es allerdings erlaubt, daß Du bis zu 15 Stunden "schichtest".

    Früher galten nur die Lenk- und Ruhezeiten der Sozialvorschriften für LKW-Fahrer.Seit einiger Zeit ist unser Beruf aber auch in das Arbeitszeitgesetz aufgenommen worden . Das war früher nicht der Fall.

    Diese beiden Gesetze "beißen" sich aber, weil eine völlige Ausnutzung der möglichen Tageslenkzeit nur möglich ist, wenn man sonst keine Arbeiten verrrichtet, wie z.B. Abfahrtsontrolle, Be- und Entladung, Wartung und Pflege, Tanken, Verzollen usw.

    Für die Einhaltung der Zeiten nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verantwortlich und muss für einen Verstoß auch die Strafe bezahlen.Wird dagegen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstossen, sind sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer verantwortlich und müssen deshalb auch beide bei einem Verstoß Strafe bezahlen.

    Nach Aussage einiger Kollegen, wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in der Schweiz (die haben so was auch.... ;-)) schon auf der Straße bei den Verkehrskontrollen überprüft.

    Bei uns in Deutschland hatte ich aber noch keine Kontrolle, bei der ich auf das Arbeitszeitgesetz angesprochen wurde.

    Kommentar von eurotruckdriver eurotruckdriver

    Besser hätte Ich es auch nicht beantworten können. TOP

    Kommentar von RainerB76 RainerB76RainerB76

    Hallo Mausi, wie gehts Dir? Ich bin auch nie auf Arbeitszeitgesetz angesprochen worden. Wird eigentlich nur bei Betriebskontrollen durch Gewerbeaufsicht geprüft. Aber es gab schon einen verdutzten Konrollbeamten, der es mir vorgeworfen hat warum ich nach 4h10min Lenkzeit noch 1h geladen hab und dann 5min von Rampe zum Parkplatz gefahren bin. Er hatte gemeint nach 4,5Std Tageszeit wär Pause.....

    Kommentar von Mausi2548 Mausi2548Mausi2548

    Eurotruckdriver: Dankeschön!

    Rainer: Danke, geht mir gut - nur die Oberlippe... Du weißt schon ;-)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.