Hallo,
ich möchte nächste Woche bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen, da ich einen lukrativeren Job gefunden habe.
Ich bin noch 3 Wochen in der Probezeit und in meinem Arbeitsvertrag steht: "Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Arbeitstagen gekündigt werden".
Wir haben 7 Tage die Woche geöffnet (ein Store in einem Flughafen). Wenn ich nun z.B. am Donnerstag meine Kündigung abgebe - zählt dann auch Samstag / Sonntag mit und ich hätte am Sonntag dann quasi meinen letzten Tag? Oder zählen bei sowas nur Werktage?
Nicht, dass ich zu spät kündige...
Ich danke euch im Voraus!
das bgb intereessiert doch nur wenn der vertrag es nicht regelt bzw wenn dieser rechtswidrig ist, also es interessiert nicht, und wenn es arbeitstage heisst dann muss geprüft werden was ein arbeitstag ist (das steht nicht im bgb du schlaumeier) und so wie der sachverhalt dargestellt wurde sind sa und so arbeitstage