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Arbeitstage Definition bei Kündigung während Probezeit

Frage von bobank bobank

Hallo,

ich möchte nächste Woche bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen, da ich einen lukrativeren Job gefunden habe.

Ich bin noch 3 Wochen in der Probezeit und in meinem Arbeitsvertrag steht: "Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Arbeitstagen gekündigt werden".

Wir haben 7 Tage die Woche geöffnet (ein Store in einem Flughafen). Wenn ich nun z.B. am Donnerstag meine Kündigung abgebe - zählt dann auch Samstag / Sonntag mit und ich hätte am Sonntag dann quasi meinen letzten Tag? Oder zählen bei sowas nur Werktage?

Nicht, dass ich zu spät kündige...

Ich danke euch im Voraus!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jueschi jueschi

    ja wenn das nicht ausdrücklich anders geregelt ist gelten arbeitstage und das sind bei euch 7 die woche, kanns taber auch am montag kündigen auf den nächsten sonntag, jedoch besteht dann die gefahr dass der arbeitgeber auch kündigt und dann schon auf donnerstag und dann hättest du womöglcih immense verdienstausfälle

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    Antwort von maddy75 maddy75

    ich schließe mich jueschi an so in etwa wird es sein.:-)

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    Antwort von g4NgS73rNo1 g4NgS73rNo1

    ich bin mir nicht zu 100 % sicher aber ich meine es zählen nur werktage

    ich habe auch irgendwo ein BGB rumfliegen da steht das drin

    nur weiss ich nicht in welcher kiste das liegt verdammter umzug

    Kommentar von jueschi jueschijueschi

    das bgb intereessiert doch nur wenn der vertrag es nicht regelt bzw wenn dieser rechtswidrig ist, also es interessiert nicht, und wenn es arbeitstage heisst dann muss geprüft werden was ein arbeitstag ist (das steht nicht im bgb du schlaumeier) und so wie der sachverhalt dargestellt wurde sind sa und so arbeitstage

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
    Kommentar von sicherheit94 sicherheit94

    BGB hin oder ausschlag gebend isr was im Tarif vertag steht . wenn kein Tarif Vertrag das regelt so kommt womöglich das was vom Gesetzgeber her angeben ist laut BGB ab Flughafen Arbeitsplätz sind mit sicherheit 7 arbeitstage oder ist SAmstag sonntag kein Flugbetrieb oder das regelt wiederum eine Betriebsvereinbarung mein Vorschlag Bertiebsrat Fragen oder Gewerkschaft z,b ver.di

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    Antwort von Hochhaus Hochhaus

    Prinzipiell schon. Wie war die Frage?

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