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Arbeitssuchend und Dogsitter ?

Frage von LeBella LeBella

Hallöchen :)

Ich bin zur Zeit Arbeitssuchend und möchte nicht daheim sitzen und nichts tun ... Da ich selbst 2Hunde habe, bin ich auf die Idee gekommen Hunde zu sitten. Viele Menschen bei uns in der Umgebung müssen Vollzeit arbeiten und haben einen Hund daheim. Dieser ist dann die ganzen 6-10Std. allein zu Haus. Ich könnte also doch als Dogsitter arbeiten, wenn es verschiedene Interessenten gibt und Hunde sitten.

Kann ich denn neben der Arbeitslosigkeit als Dogsitter tätig sein ?

Kann ich mir etwas dazu verdienen, weil es ja kein Beruf ist ?

Muss ich es beim Amt angeben ?

Vielen Lieben Dank. Ich freue mich auf Eure Antworten :)

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Antworten (10)

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    Antwort von nothingelse nothingelse

    Natürlich musst du es beim Amt angeben - bei Schwarzarbeit verstehen die keinen Spaß. Außerdem musst du, wenn du das auf selbständiger Basis machst, ein Gewerbe anmelden und von deinem Verdienst eventuell Steuern abführen (wenn du über den Freibetrag kommst).

    Kommentar von carina007 carina007carina007

    muss und muss und muss???

    Kommentar von nothingelse nothingelsenothingelse

    Natürlich, rein rechtlich gesehen zumindest. Wer als Arbeitssuchender seine Nebentätigkeiten nicht angibt und dabei erwischt wird, kommt in Teufels Küche. Und die Gewerbeanmeldung ist auch nötig, wenn es sich nicht um eine kurzfristige oder einmalige Arbeit handelt.

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    Antwort von LeBella LeBella

    Hallöchen.

    In der letzten Zeit hat sich viel getan...ich habe einen Nebenjob gefunden, auf 165€ Basis und gehe dort 2x in der Woche aushelfen :)

    Nur möchte ich aber immernoch als Dogsitter arbeiten ... allerdings weiss ich nicht, wie ich das alles hinbekommen soll! Es ist doch nicht gestattet, mehr als 165€ zu verdienen ... ODER ? Was mach ich denn jetzt nur ?

    Habt Ihr eine Idee ?

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    Antwort von DerHans DerHans

    Da kannst nebenberuflich dazu verdienen. Wenn du AlG 1 bezioehst, darfst du 165,00 € im Monat anrechnungsfrei verdienen. Darfst aber nicht mehr als 15 Stunden in der Woche "arbeiten". Bei Hartz IV kannst 100 € anrechnungsfrei verdienen und der Rest wird zu 80 % verrechnet.

    Angeben musst du einen Nebenverdienst auf jeden Fall

    Wenn du gewerblich Hunde ausführtst, brauchst du eine spezielle Haftpflichtversicherung.

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    Antwort von LeBella LeBella

    HHmm ...

    Eigentlich ist es doch gar kein anerkannter Beruf, oder ???

    Also muss ich mir doch keine Gedanken wegen dem Amt machen :/ Es ist aber auch wirklich kompliziert ...

    Kommentar von nothingelse nothingelsenothingelse

    Das hat nichts mit "anerkannter Beruf" zu tun (was soll das überhaupt sein?). Sobald du dir - durch welche Tätigkeiten auch immer - neben den Sozialleistungen Geld dazu verdienst, bist du verpflichtet, diese anzuzeigen.

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    Antwort von LeBella LeBella

    Vielen lieben Dank für Euren schnellen Antworten :)

    Ich denke, ich werde privat im Freundschafts- und Bekanntenkreis damit beginnen ?! Ich wollte es eigentlich nur nebenbei machen und nicht als Selbstständige...

    Dogsitter. die ich kenne haben es auch weder irgendwo angemeldet noch haben irgendwelche Schulungen dazu gemacht. Hhmm ... :(

    Ich muss mir nocheinmal Gedanken machen !!!

    Kommentar von nothingelse nothingelsenothingelse

    Natürlich kannst du das auch ohne Anmeldung machen - so lange du nicht erwischt wirst, ist auch alles in Butter. Aber wenn sie dich erwischen, kannst du wirklich große Probleme mit dem Amt und dem Finanzamt bekommen.

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    Antwort von deutschfan deutschfan

    Das kannst du worauf du achten solltest ist die Zeit die du dafür aufwendest es sollten (fürs amt) nicht mehr als 15 Stunden die Woche sein und du darfst nicht mehr als 400,- dazuverdienen und ja gib es beim Amt an , so bist du auf der sicheren Seite

    Kommentar von LeBella LeBella

    Ah ok. DANKE :)

    Vorerst wollte ich auch kein Geld dafür verlangen... Ich wollte ersteinmal schauen, ob ich Interessenten dafür begeistern kann.

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    Antwort von carina007 carina007

    du darfst alles machen was du möchtest ...nur dich nicht erwischen lassen.

    Wo kein Richter auch kein Kläger....meine Meinung.Und bei dem Harzgeld darf sich der Staat nicht wundern wenn manche schwarz arbeiten. Ich würde es nicht melden.

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    Antwort von faband faband

    wir haben auch einen....

    der macht das schon ueber drei jahre.... taeglich eine stunde....

    ( natuerlich NICHT angemeldet )

    ist ja ein FREUNDSCHAFTSDIENST.....

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    Antwort von sebwil sebwil

    Mach es halt Privat. Ich persönlich würde nur Dogsitter akzeptieren die mind. 1 BH mitgemacht haben.

    Kommentar von faband fabandfaband

    eine BH ist natuerlich hilfreich.....

    aber das haben nicht wirklich viele leute.... geschweige denn SCHH 1- 3 ....

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    Antwort von Snake34 Snake34

    Musst Du unbedingt angeben, aber alles was unter bis 100 € ist kannst Du ohne Abzüge behalten.

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