Hallo, ich habe gerade mein Abitur bestanden und habe nun ca. 3 Monate, bis das Studium losgeht. In der Zeit wollte ich mich arbeitssuchend ohne Leistungsbezug melden, jedoch will ich persönlich nicht arbeiten. Jetzt die Frage: Was kann mir passieren, wenn ich nicht zum Vermittler gehe(Termine platzenlassen, Krankmachen etc) ? Hat das ernste Konsequenzen?
Danke im voraus für Antworten. grüße
PS: Ich will mich nur deshalb arbeitssuchend melden, damit mein Vater weiterhin Unterhalt zahlt.

Eigentlich wollte ich Dir zum Abi gratulieren, aber Dein PS zeigt mir, dass Dir jegliche Reife fehlt. Geh arbeiten in der Zeit und gut ist und Dein Vater muss bis zum Abschluss des ersten Studiums für Dich Unterhalt bezahlen.
Wenn du Alos ohne Leistungsbezug bist, wirst du einfach sofort abgemeldet,wenn du ohne Grund nicht zum Termin kommst. Wenn du krankgeschrieben bist, hast du eine Entschuldigung, aber ich finds doof von dir. Wenn du Alos ohne Leistungen bist,wird dir die Zeiten, die du gemeldet bist, an die Rentenzeit angerechnet und an die Rentenkasse gemeldet. Wenn du natürlich wegen nicht erscheinen abgemeldet wirst, erfährt das die Rentenkasse natürlich und du bekommst die Zeit nicht bestätigt.
@nero, ja bei meiner Mutter wohne ich und bekomme Kleidung, Internet, Strom, essen und alles...deswegen lies ich das aussen vor. Wie ich meinen Vater kenne muss ich wahrscheinlich eh (wiedermal) prozessieren. Ist das arbeitssuchend melden nicht auch für Rentenkasse und derartiges wichtig? Bzw räumt auch das OLG Frankfurt/Darmstadt dieses Recht ein?
nero070 am 24. Juni 2009 21:36 hallo, was die Rentenkasse angeht weiß ich es leider nicht. Wenn hier bereits in der Vergangenheit prozessiert wurde, wird es doch einen Titel über den Unterhalt geben. Dieser wäre zunächst abzuändern. Für Deine Fragen kann ich Dir dieses Forum empfehlen: www.treffpunkteltern.de
Ist nicht nur für Eltern. Die Leute da haben wirklich Ahnung.
ok, vielen Dank :)

Ich denke nicht, dass Du Dich da arbeitssuchend melden musst. In einer Überganszeit zwischen Abi und Studium räumen verschieden OLG´s einen Zeitraum von bis zu 4 Monaten ein, in dem weiter Unterhaltsanspruch besteht. Du redest nur von Deinem Vater, Dir sollte aber klar sein, dass ab 18. beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind!
@Arwen45, bitte urteile nicht, wenn du die Umstände nicht kennst, so einen gewalttätigen Vater, so eine Geißel wünsche ich niemandem, das Geld sehe ich als materielle Entschädigung für eine beschissene Kindheit. Danke an die Beantworter.