3

Arbeitssuchend Meldung vergessen

Frage von Tsuyoshi Tsuyoshi

Hi, mein Vertrag läuft zum 31.3. aus. Leider habe ich vergessen mich arbeitssuchend zu melden, was kann ich jetzt noch tun??

Yoshi

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 3
    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    JETZT,heute noch arbeitssuchend melden.Seit wann weißt du,daß dein Vertrag ausläuft? Du meldest dich ja noch während deiner Beschäftigungszeit,von daher schnell erledigen!

    Kommentar von Tsuyoshi TsuyoshiTsuyoshi

    seit neujahr, habs aber durch den stress vergessen

    Kommentar von VenturaHighway VenturaHighwayVenturaHighway

    Wie kann man sowas vergessen? Was ist wichtiger, als seine Versorgung für die Zeit der Arbeitslosigkeit abzusichern, denn die kann lange dauern.

  • 1
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Eine Woche Sperrzeit nach
    § 144 Abs. 6 SGB III

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/144.html
    Wirst du nicht drumrumkommen, denn die SB haben da im Grunde keinen Ermessensspielraum.

  • 1
    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx

    hintern hoch vom pc und ab zum amt

  • 1
    Antwort von gruebelchen gruebelchen

    Du kannst Dich doch jetzt noch arbeitssuchend melden.

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Schleunigst die Meldung nachholen!!!

    Jede weitere Verzögerung läßt Dich nur erst recht in Probleme (wie eventuell Sperrzeiten) rennen.

    Such einfach intensiv nach einer neuen Stelle, so daß Du zum 1.3. eine hast. Dann ist es egal, wann Du Dich gemeldet hast ;-)

  • 0
    Antwort von VenturaHighway VenturaHighway

    Da wirst du Pech haben und zunächst eine Sperre bekommen. Die Arbeitsagentur muss dringend Geld sparen und da kommen solche Leute wie du gerade recht. Das sind Beamte, die strikt nach ihren Anweisungen handeln.

  • 0
    Antwort von speedy5800 speedy5800

    Dann solltest du schnellstens zu Arbeitsamt Fahren.

  • 0
    Antwort von Rubinwalid Rubinwalid

    hol dir bescheinigung beim doc und sag das krank wars

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der darf so weit zurückdatiert keine AU ausstellen und außerdem würde er sich damit strafbar machen.

  • 0
    Antwort von LupoWF LupoWF

    sofort hin und melden oder zumindest erstmal anrufen! musst aber damit rechnen eine speerzeit deiner leistungen von 4 wochen zu bekommen fall du dann wirklich alos wirst und alg1 beantragst

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung gibt es eine Woche und keine vier Wochen Sperrzeit.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    als ich das letzte mal alos war gab es einen spielraum von 1-4 wochen speerzeit in den leistungen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''gab es einen spielraum von 1-4 wochen speerzeit in den leistungen''

    Das kann nicht stimmen. Denn vor der Einführung der 1-wöchigen Sperrzeit, gab es dafür keine andere Sperrzeitregelung, sondern es wurde das ALG gekürzt (in Abstufungen, je nachdem wie spät man sich gemeldet hat).


    (6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.

    http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82945.htm

  • 0
    Antwort von pumi001 pumi001

    schleunigst aufs amt und dich melden ...

  • 0
    Antwort von lennepanzer lennepanzer

    Dich schleunigst arbeitslos melden ;-)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.