1

Arbeitssuchend melden wenn man wieder zur Schule geht?

Frage von Lazlo41 Lazlo41

Hallo,

muss ich mich als Arbeitssuchend melden wenn ich nach einem Arbeitsverhältnis wieder zur Schule gehe?

Der Übergang ist Lückenlos, bzw. Endet das Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schule. (Ist mit Urlaub geregelt...)

Und was habe ich dadurch für Vor- oder Nachteile?

Danke :)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von diroda diroda

    Wenn der Übergang lückenlos ist brauchst du dich nicht arbeitssuchend melden. Wenn du neben der Schule einen Job suchst dann besser ohne Arbeitsamt.

  • 2
    Antwort von Gurkentopf Gurkentopf

    Du musst dich nur arbeitssuchend melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

    Dass tust du aber nicht, weil du zur Schule gehst.

    Du kannst aber das Amt anrufen und bescheid sagen, dass du eine Schule besuchst. Dass wird dann in deiner Akte vermerkt. Hast du dich denn vor kurzem mal arbeitssuchend gemeldet oder Kontakt zum Amt aufgenommen ? Wenn nicht, brauchst du dich dort auch nicht melden.

    Wer zahlt denn die Schule ? Das Amt ?

  • 0
    Antwort von chiliheadz chiliheadz

    Nein, mußt du nicht! Allerdings wäre es dann möglich Bafög und Kindergeld neu zu beantragen.Ein weiterer Vorteil für dich, als Schüler hast du größere Steuervorteile und wirst viel, wenn nicht alles, von deinen eingezahlten Steuern in diesem Jahr zurück bekommen können.Du solltest also beim Arbeitsamt, "Kindergeldstelle",vorsprechen und entsprechende Anträge stellen. Sobald du wieder als Schüler oder WStudent giltst, können auch deine Eltern dich wieder swteuerlich auf der Lohnsteuer als "Kind" anmelden, was dir sicherlich auch einige "Vorteile" einbringt, wenn du das deinen "Erzeugern" mitteilst. Viel Erfolg für deinen weiteren Lebensweg, Chiliheadz.

    Kommentar von Lazlo41 Lazlo41

    Danke :)

  • 0
    Antwort von nigela nigela

    Suchst du Arbeit, solange du auf der Schule bist? wenn ja, dann meld dich arbeitssuchend, da du keine Leistung erhalten hast. ist es nicht nötig, etwas zu unternehmen. Geht doch lückenlos, Arbeit zu ende, SChule beginnt. perfekt. Alles Gute

  • 0
    Antwort von Thx84 Thx84

    eigentlich brauchst du auf dem amt nicht bescheid sagen aber sicher ist sicher...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.