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Arbeitssuchend melden nach Studium?

Frage von dradeda dradeda

Hallöchen,

folgende Konstellation: Ich bin 24, lebe noch bei meinen Eltern und werde im Juli mit meinem Studium fertig! Habe vor dann im August umzuziehen und hoffentlich auch nen Job zu finden.

Unabhängigkeit vom Job: Sollte ich mich 2-3 Monate vor Ende des Studiums arbeitssuchend melden oder nicht (selbst wenn ich 1-2 Monate keinen Job finde, würde ich ja ohnehin kein Hartz 4 bekommen oder^^) ? Bachelorarbeit steht ja dann an. Nicht, dass das Amt mir dann sinnlose Termine reindrückt oder geht das nicht, solange ich Student bin?

Danke!

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sceptic Sceptic

    Wenn du während des letzten Jahres deinens Studiums nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, hast du keinen Anspruch auf ALG 1. Daher musst du dich dann auch nicht 3 Monate früher melden, sondern erst zum Zeitpunkt deiner Exmatrikulation (wichtig für die Rentenversicherung). Hartz 4 solltest du mE allerdings früher beantragen, damit du, falls du nicht ansatzlos von Studium in den Job wechselst, versorgt bist.

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    Antwort von michinef michinef

    Sicherlich suchst Du ja schon eine Stelle. Es ist doch möglich, dass Du bis dahin einen Job gefunden hast. Dann wärst Du doch gar nicht arbeitslos.

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    Antwort von ladywind ladywind

    Man kann sich auch ohne Leistungsbezug "arbeitslos" (weiß jetzt nicht genau wie die das dann nennen) melden, und muss dann nicht zig Bewerbungen im Monat vorweisen. Das dient dann einzig später als Erklärung für die Rente, das du in der Zeit nicht gearbeitet hast.

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    Antwort von LisaHein LisaHein

    Du solltest Dich jetzt schon auf Stellen bewerben. Wenn Du bis zum Ende des Studiums noch nichts gefunden hast, kannst Du Dich arbeitslos melden. Bei der Arbeitsagentur wird man auch nach den erfolgten Eigenbemühungen fragen. Jeder ist verpflichtet, die Arbeislosigkeit möglichst zu vermeiden. Also bewirb Dich.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Solange du offiziell eingeschrieben bist, bist du auch nicht "arbeitssuchend". Erst wenn du exmatrikuliert bist, bist du arbeitssuchend und kannst für Maßnahmen herangezogen werden. Hartz IV hättest du grundsätzlich Anspruch drauf, allerdings wenn du bei deinen Eltern wohnst, gilt das als Bedarfsgemeinschaft, so dass du das nur bekommst, wenn deine Eltern nicht genügend einkommen haben. ob sich das lohnt für ein paar Monate alle seine Konten usw offen zu legen lass ich mal offen ...

    Kommentar von dradeda dradeda

    alles klar...hab nur viel zeugs gelesen, dass man sich halt 3 monate vorher schon mal melden muss, weil man sonst seine mitwirkpflicht verletzt oder so und es dann zu problemen kommen kann! ;) aber am besten ich ruf dann einfach mal im april bei dem verein an :)

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Ansonsten, wenn du später anrufst, bekommst du evtl. ne Sperre für Leistungen, aber wenn du eh keine bekommen würdest, ist das eh egal.

    Kommentar von LisaHein LisaHeinLisaHein

    Deine Mitwirkungspflicht ist die eigene Stellensuche.

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