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Arbeitssuchend melden !!... bei der Agentur für Arbeit oder bei der ARGE

Frage von silvia140359 silvia140359

Mein Arbeitsvertrag läuft nächstes Jahr im Februar aus, ich weiß noch nicht ob er verlängert wird, aber trotzdem muß ich mich ja jetzt im November arbeitssuchend melden. Nun meine eigentliche Frage: da ich von der ARGE bezuschußt wurde ( über 50 ) weiß ich jetzt nicht ob ich mich bei der ARGE oder bei der Agentur für Arbeit melden muß. (Ich war 2 Jahre Vollzeitbeschäftigt !)

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von frost2b frost2b

    Am besten du meldest dich bei beiden... Das ist die sicherste Variante...

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    Antwort von Schnetti Schnetti

    Also bei uns ist es so, bei einem Jahr Vollzeitbeschäftigung und mehr muss man sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann bekommt man Alg 1, welches du auch bekommen musst. WEnn das dann zu Ende ist, also man Hartz 4 beantragen muss, gehts zum Jobcenter. So ist das bei uns in Ostdeutschland.

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    Antwort von Bourgeoisie87 Bourgeoisie87

    agentur für arbeit, aus der arge bist du nach einem jahr vollzeit raus

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    Antwort von mia1234512345 mia1234512345

    Grundsätzlich gilt IMMER die Regel 3 Monate vor vertragesende. Die Meldung sollte in dem Fall bei der Agentur erfolgen, da die Anwartschaftszeit erfüllt hast, heißt also du warst innerhalb der letzten 2 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hast somit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sollte dies nicht ausreichen kannst du dich im Job Center oder der ARGE (ist in jedem Landkreis verschieden) zusätzlich anmelden und mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Die Arbeitssuchendmeldung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Das heißt aber nur die Meldung die du 3 Moante vorher machst. Wenn die arbeitslosugkeit eintritt, heißt du bist bereits arbeitslos musst du nochmal persönlich erscheinen zwecks einsicht deinesn Personalausweises.

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    Antwort von mia1234512345 mia1234512345

    Grundsätzlich gilt IMMER die Regel 3 Monate vor vertragesende. Die Meldung sollte in dem Fall bei der Agentur erfolgen, da die Anwartschaftszeit erfüllt hast, heißt also du warst innerhalb der letzten 2 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hast somit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sollte dies nicht ausreichen kannst du dich im Job Center oder der ARGE (ist in jedem Landkreis verschieden) zusätzlich anmelden und mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Die Arbeitssuchendmeldung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Das heißt aber nur die Meldung die du 3 Moante vorher machst. Wenn die arbeitslosugkeit eintritt, heißt du bist bereits arbeitslos musst du nochmal persönlich erscheinen zwecks einsicht deines Personalausweises.

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    Antwort von Hexenblut66 Hexenblut66

    Bei der ARGE muss du dich anmelden!!Drei Wochen im vorraus-sonst bekommst du eine Sperre!

    Kommentar von wesermensch wesermenschwesermensch

    völliger Quatsch

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