Mein Arbeitsvertrag läuft nächstes Jahr im Februar aus, ich weiß noch nicht ob er verlängert wird, aber trotzdem muß ich mich ja jetzt im November arbeitssuchend melden. Nun meine eigentliche Frage: da ich von der ARGE bezuschußt wurde ( über 50 ) weiß ich jetzt nicht ob ich mich bei der ARGE oder bei der Agentur für Arbeit melden muß. (Ich war 2 Jahre Vollzeitbeschäftigt !)
Arbeitssuchend melden !!... bei der Agentur für Arbeit oder bei der ARGE
Antworten (6)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
frost2b Am besten du meldest dich bei beiden... Das ist die sicherste Variante...
-
1Antwort von
SchnettiSchnetti
Also bei uns ist es so, bei einem Jahr Vollzeitbeschäftigung und mehr muss man sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann bekommt man Alg 1, welches du auch bekommen musst. WEnn das dann zu Ende ist, also man Hartz 4 beantragen muss, gehts zum Jobcenter. So ist das bei uns in Ostdeutschland.
-
1Antwort von
Bourgeoisie87Bourgeoisie87
agentur für arbeit, aus der arge bist du nach einem jahr vollzeit raus
-
-
0Antwort von
mia1234512345 Grundsätzlich gilt IMMER die Regel 3 Monate vor vertragesende. Die Meldung sollte in dem Fall bei der Agentur erfolgen, da die Anwartschaftszeit erfüllt hast, heißt also du warst innerhalb der letzten 2 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hast somit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sollte dies nicht ausreichen kannst du dich im Job Center oder der ARGE (ist in jedem Landkreis verschieden) zusätzlich anmelden und mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Die Arbeitssuchendmeldung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Das heißt aber nur die Meldung die du 3 Moante vorher machst. Wenn die arbeitslosugkeit eintritt, heißt du bist bereits arbeitslos musst du nochmal persönlich erscheinen zwecks einsicht deinesn Personalausweises.
-
0Antwort von
mia1234512345 Grundsätzlich gilt IMMER die Regel 3 Monate vor vertragesende. Die Meldung sollte in dem Fall bei der Agentur erfolgen, da die Anwartschaftszeit erfüllt hast, heißt also du warst innerhalb der letzten 2 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hast somit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sollte dies nicht ausreichen kannst du dich im Job Center oder der ARGE (ist in jedem Landkreis verschieden) zusätzlich anmelden und mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Die Arbeitssuchendmeldung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Das heißt aber nur die Meldung die du 3 Moante vorher machst. Wenn die arbeitslosugkeit eintritt, heißt du bist bereits arbeitslos musst du nochmal persönlich erscheinen zwecks einsicht deines Personalausweises.
-
0Antwort von
Hexenblut66Hexenblut66
Bei der ARGE muss du dich anmelden!!Drei Wochen im vorraus-sonst bekommst du eine Sperre!
völliger Quatsch