eine freundin will ihren bestehenden arbeitsvertrag auf anraten des arztes kündigen.nun hat sie schon eine neue arbeitsstelle in aussicht, die aber erst im april 2011 beginnt. kann sie vielleicht eine einstellungsbescheinigung vom neuen arbeitgeber mit auf die arge nehmen damit sie ihr nicht irgendwelche bewerbung- oder stellenangeboten aufdrücken??
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AndrarAndrar
solange sie keinen Vertrag hat ,steht ja noch gar nicht fest ob sie die Stelle bekommt. Auf eine mündliche zusage kann man sich da nicht verlassen. Im Prinzip kann sie erst kündigen wenn sie den neuen Vertrag in der Tasche hat.
Ansonsten kann sie nur kündigen wenn ihr ein verbleiben in der alten Stelle nicht zuzumuten ist, sonst bekommt sie nämlich eine Sperre. Ich würde mal nachfragen ob es so was wie Überbrückungsgeld gibt wenn sie Berechtigterweise zwischen alter und neuer stelle arbeitslos wird.
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ItschieMitchItschieMitch
Bis zum Beginn der neuen Stelle ist es fast noch ein halbes Jahr hin! Was möchte deine Freundin denn in all den Monaten tun??? Natürlich kann sie sich von ihrem neuen Arbeitgeber eine Einstellungszusage ausstellen lassen, aber das Arbeitsamt wird ihr trotzdem Bewerbungsaktivitäten und Stellenangebote "aufdrücken". Und zwar zu recht! Zumindest eine befristete Stelle könnte deine Freundin in der Zwischenzeit annehmen! Es sei denn, sie bestreitet ihren Lebensunterhalt selbst (bzw. du kommst für sie auf), dann kann sie ja gerne monatelang die Hände in den Schoß legen.
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warriswarris sie ist jetzt seit dem 18.09. erneut (das 2.mal) auf depressionen krankgeschrieben, die durch diese arbeitsstelle und den chef begünstigt wurden. die hände in den schoß legen will sie allerdings nicht. nur zeit um sich zu reguliren.
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ItschieMitchItschieMitch Wenn sie psychisch nicht in der Lage ist, zu arbeiten, wird sie ihr Arzt krankschreiben müssen. Ggf. fällt deine Freundin dann in den Krankengeldbezug. Während dieser Zeit ist sie aber nicht beim Arbeitsamt gemeldet, da kann sie sich dann erholen. Und anschließend mit neuer Power loslegen.
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symbolismussymbolismus
wenn sie leistungen beziehen will muss sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. wenn sie nicht auf geld vom a.amt angewiesen ist, kann sie sich schon diese bestätigung geben lassen, aber dem arbeitsamt nützt es nicht alzuviel, aber ihr womöglich, dass der potentielle neue arbeitgeber nicht andere bewerber die sich inzwischen noch vorstellen werden, vorzuziehen beginnt, weil die beispielsweise billiger wären. o.a.,----
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antonczerwinskiantonczerwinski
Das geht leider nicht. Entweder muss sie bis Ende März 2011 bei ihrem Arbeitgeber durchhalten oder sofort eine andere Arbeitsstelle suchen. Selbst wenn ihr behandelnder Arzt sagt, sie soll kündigen, wird das Amt bzw. der Amtsarzt eine Arbeitsfähigkeit bescheinigen, evtl. nur nicht in dem von ihr jetzt begangen Beruf.
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warriswarris sie will ja in ihrem beruf weiter tätig sein, allerdings ist sie jetzt das 2.mal in einer depressiven phase. der arzt hat einen attest ausgestellt wo drin steht das ihr ein arbeitsplatzwechsel angeraten wird.also sollte sie einfach nur kündigen und besser nichts von der neuen stelle sagen, damit sie alg1 beziehen kann?
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Orchidee1Orchidee1
Wenn sie kündigt bekommt sie erst einmal eine 3monatige Sperre von Geldern.
Und warum nicht kurzfristig dazwischen arbeiten? Sind ja ein paar Monate, die man überbrücken muss.
Zudem, wenn sie nicht vermittelt werden möchte, bekommt sie auch kein Geld.
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dervomblitzdervomblitz
lieber vom arzt krankschreiben lassen(sollte bei einem vertauensarzt, was ja der hausarzt sein sollte, kein problem sein) und fristgerecht kündigen das sie lückenlos in den neuen job wechseln kann.
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sie hat von ihrem arzt ein attest bekommen, wo drin steht, das ihr aus gesundheitlichen gründen angeraten wird den arbeitsplatz zu wechseln, sie ist mittlerweile das 2. mal psychisch zusammengebrochen.
Mit einem solchen Attest wird sie sicher keine Sperrzeit bekommen. Es liegt ja ein wichtiger Grund für die Kündigung vor.