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Arbeitssuchend gemeldet, keine Bezüge vom Amt. Nebenjob melden ja oder nein?

Frage von shynoshyno shynoshyno

Also, ich hätte die Möglichkeit einen Aushilfsjob zu machen für ein paar Tage.

Ich bin beim Amt als arbeitssuchend gemeldet, bekomme aber weder ALG I oder II. Kein Kindergeld.

Muss ich denen jetzt mitteilen, dass ich kurzzeitig was dazuverdiene?

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Antworten (4)

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    Antwort von Silli0815 Silli0815

    Wenn du von denen nichts bekommst, sehe ich keinen Grund, es denen zu melden! Im Zweifelsfall würde ich aber den Berater fragen und mich absichern.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Wenn du über das Amt kranken versichert bist, ohne das du Geldbezüge hast, musst du auch so die Zeit der Arbeit melden.

    Kommentar von shynoshyno shynoshyno

    Bin freiwillig versichert.

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    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Klingt evtl. komisch, aber ja, du musst deinen Nebenjob unbedingt bei der Arbeitsagentur melden. Auch ohne Bezug von ALG.

    Kommentar von shynoshyno shynoshyno

    und warum? Gibts da ne logische Begründung für?

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Die wohl nicht^^, aber die wollen es halt wissen.

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    Antwort von Justonlymens Justonlymens

    wenn du dann wieder alg eins oder zwei beantragst musst du die gehaltsabrechnungen zu deinem minijob einreichen. (sofern es welche gibt, ich weiß ja nicht was das für eine tätigkeit ist) das dürfte den betrag allerdings wohl nicht groß mindern.

    und irgendetwas musst du ja bekommen wenn du nicht erwerbstätig bist. min. alg 2

    Kommentar von shynoshyno shynoshyno

    Warum sollte ich ALG I oder II wieder beantragen? Und eine Gehaltsabrechnung kriege ich ja nicht, ist nur ein Aushilfsjob.

    Kommentar von Justonlymens JustonlymensJustonlymens
    1. in deinem angestrebten job verdienst du wohl kaum genug, dass du für den lebensunterhalt reicht.

    2. du schreibst, dass es nur eine tätigkeit für ein paar tage ist. diese ist dann sicher auch wieder schnell beendet und du wärest wieder arbeitssuchend.

    verstehe ich dich richtig?

    Kommentar von shynoshyno shynoshyno

    zu 1. Ich lebe noch bei meinen Eltern, daher kriege ich ALG II schonmal gar nicht.

    zu 2. Ja sie geht nur 10 Tage, wie gesagt, Aushilfe. Geht ja nur darum, ob ich dem Amt das mitteilen muss oder nicht!

    Kommentar von Justonlymens JustonlymensJustonlymens

    nö. warum auch. so etwas teilt man ja nur mit, wenn das alg neu berechnet werden muss..aber du kannst ja nicht weniger als nichts bekommen:-)

    so ein minijob sind doch kinkerlitzchen das kümmert die vom amt doch einen dreck.:-)

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