Hallo,
erstmal Entschuldigung wegen des verwirrenden Titels, mir ist kein besserer eingefallen.
Folgender Fall: jemand meldet sich im Oktober arbeitslos zum 1.2.2012. Genau dieser Wortlaut ist auch erfolgt obwohl es da noch nicht klar war (es besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit der Klausel, dass Prüfungen bestanden werden - die ersten wurden nicht bestanden und die Wiederholungsprüfungen waren im Dezember). Dieser Jemand hatte auch schon ein Beratungsgespräch inklusive Eingliederungsvereinbarung und musste sich auch schon 2* telefonisch zurück melden. Das hat er alles getan und im Dezember dann mitgeteilt, dass die Prüfungen nicht bestanden wurden (telefonisch). Bis heute hat er allerdings keine schriftliche Bestätigung darüber die er der Arge geben könnte. Beim Beratungsgespräch hat er den 1.2. als Beginn der Arbeitslosigkeit gesagt und bei 2 Telefonaten weil Unterlagen eines anderen Arbeitlosen bei ihm zu Hause gelandet sind hieß es auch, dass er ja "erst ab 1.2.2012 arbeitslos sei).
Nun zum eigentlichen Problem: da bisher kein ALG1-Antrag erfolgt ist fragte er nun nach und hat folgende Antwort erhalten: "Sie sind nur arbeitssuchend im System und müssen zur Meldung von Arbeitslosigkeit mit Personalausweis nochmal persönlich erscheinen."
Das persönliche Erscheinen ist nicht das Problem. Aber: droht ihm jetzt eine Sperre weil er nur als arbeitssuchend geführt wird? Er hat leider nichts Schriftlich über eine Arbeitslosenmeldung (weder auf der Einladung zum Beratungsgespräch noch in der Eingleiderungsvereinbarung). Bei den Telefonaten hatter er eine Zeugin (Lautsprecher) aber das wird wohl nicht reichen.
Was soll er jetzt tun und hat er eine Sperre zu befürchten obwohl er sich ordnungsgemäß 3 Monate vorher gemeldet hat?
Danke im voraus für das Lesen (ist jetzt doch lang geworden) und für kompetenten Rat.
Gruß
Aber er hat weder eine Kündigungsbestätigung (weil die Bestätigung fehlt, dass er die Prüfungen nicht bestanden hat) noch einen befristeten Arbeitsvertrag in dem das drinsteht. Kann man ihm das wirklich anlasten? Er macht schon die ganze Zeit Druck beim AG. Eine Kündigungsbestätigung erfolgt erst wenn die Widerspruchsfrist wegen der Prüfungen abgelaufen ist (die erst beginnt wenn die Bestätigung des Nicht-Bestehens vorliegt). Frist sind 2 Wochen, bis heute ist nichts da, d.h. es wird vermutlich Ende Januar (also knapp vor Ende).
Die Sachbearbeiterin hat dazu auch nichts gesagt. Sie hat nur gefragt ob er sich selber anzeigen will und er hat geantwortet, dass er doch 3 Monate vorher da ist und sich meldet. Sie meinte dann "stimmt". Aber er hat nichts schriftlich!
Der Arbeitgeber ist Gesetzlich verpflichtet dieses schriftlich zu bestätigen!
bei Weigerung des Arbeitgebers sollte mann dieses genau so dem Amt mtteilen. Das Amt hat dann möglichkeiten mit ihren Mitteln den Nachweis zu bekommen.
dem Amt kommt es zu allererst an, das die Mitwirkungspflicht des Arbeitssuchenden erfüllt wird.
wenn das so ist gibt es keine Nachteile zu befürchten!
Der AG kann noch keine Kündigung offiziell aussprechen weil noch keine Bestätigung des Nichtbestehens der Prüfung vorliegt. Was tun? Bin verwirrt...
wie gesagt, erst nach Bestätigung, ob bestanden oder nicht, kann ein Antrag erfolgen.
Die Zeit bis die Bestätigung noch nicht da ist, muß man abwarten, aber wie gesagt, kann dann Rückwirkend ( Datum der Antragstellung ) dann ALG1 bekommen.
Ohne diese Bestätigung kann das Amt nur den Antrag zur Kenntniss nehmen!
Es geht also kein Geld verloren!
Danke für die Erklärung!