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Arbeitssuchend, brauche dringend eine kleine Wohnung. Übernimmt die Arbeitsagentur die Miete ?

Frage von richtigrichtig richtigrichtig

hallo

ich (m.42) bin seit juli 2009 arbeitssuchend gemeldet , beziehe somit alg I . jetzt will meine partnerin mit der ich ein gemeinsammes haus habe (eigentum) die trennung. ich benötige jetzt dringend eine kleine wohnung weil ich das haus alleine von 750 euro alg nicht bezahlen kann. ich denke das haus würde zwangsversteigert werden weil sich über normalen verkaufsweg schlecht schnell ein käufer finden wird. welches amt bezahlt mir bis ich wieder feste arbeit habe eine wohnung ? wo muss ich da hingehen ? wie schnell würde das beim amt gehen ?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pimkiie pimkiie

    Geh morgen früh direkt zum Bürgerservice (im Bürgerhaus) und frag nach einem Antragsschein für einen Wohnberechtigunssschein. Die erklären dir dann alles, schicken den für dich zur zuständigen Behörde und dann kriegst du extra Geld.

    Kommentar von richtigrichtig richtigrichtig

    lieben dank für deine antwort

    mit bürgerhaus meinst du das bürgerbüro im rathaus ?

    Kommentar von pimkiie pimkiiepimkiie

    Genau

  • 1
    Antwort von coolfisch coolfisch

    Wohnung bezahlt auch die Arge. Es kommt aber auf einige Faktoren an.Auch wohnen im eigenen Haus kann möglich sein, wenn es zur Absicherung im Alter dient Ich würde mich aber einfach mal beraten lassen. Was für Möglichkeiten Du hast. Vieleicht bei der Caritas. Zuständige Stelle findest du hier http://www.caritas.de/2929.asp

    Außerdem tut es gut sich mal auszusprechen. Und zwar mit Leuten die sich gut auskennen, auch mal etwas Mitgefühl zeigen und dir nicht gleich Guido W.s Propagandasprüche um die Ohren hauen.

    Kommentar von richtigrichtig richtigrichtig

    vielen dank für die netten worte. stehe aber ziehmlich alleine da deshalb ist mit aussprechen nix.

    Kommentar von coolfisch coolfischcoolfisch

    gerade dann solltest du dir dort einen Termin geben lassen. Die hören dir wirklich zu. Ich spreche da aus Erfahrung, war auch schon mal da.

  • 1
    Antwort von auchmama auchmama

    Könnt ihr im Haus keine Trennung einrichten und es in aller Ruhe selbst verkaufen. Bei dieser Hau-Ruck-Aktion gibt es doch sonst nur Verlierer

    Kommentar von aartipha aartiphaaartipha

    ja der geldverlust wäre natürlich enorm und man ginge noch mit einem haufen schulden aus der sache heraus. habt ihr das haus zusammen gekauft bzw. zahlt das ab oder nur du alleine?

    Kommentar von richtigrichtig richtigrichtig

    das haus gehört uns beiden und wir zahlen auch beide ab. wir hatten schon mal eine trennung haben uns aber wieder zusammengerauft. auch damals haben wir versucht das haus zu verkaufen. 180 qm 6 zimmer schönes haus mit kleinen garten. nach einem jahr immer noch kein käufer, insgesammt waren 3 interessenten da die sich zumindest das haus angesehen haben.

    Kommentar von richtigrichtig richtigrichtig

    an deiner idee habe ich auch schon gedacht , aber es herscht nur noch dicke luft sodass wir nicht mehr unter einem dach wohnen können und wollen.

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    woran hat es gelegen, dass damals keiner gekauft hat? Geht notfalls mit dem Preis runter. Bei Versteigerung verliert ihr alles und habt evtl. noch Schulden!!!

    Kommentar von richtigrichtig richtigrichtig

    wir sind damals soweit mit dem preis des hauses runter gegangen sodas zumindest der die restschulden beglichen gewesen wären. viele wollen das haus nicht weil es einen sehr kleinen garten hat. ca 60 qm wenn das haus verteigert werden würde, und wir mit restschuld da raus gehen müssten wir mit leben. besser so als wenn wir nur wegen dem haus zusammen bleiben und uns die köpfe einhauen. wenn wir in dem haus getrennte pateien einrichten könnten würden wir uns trotzdem immer über den weg laufen müssen, so sind die baulichen gegebenheiten des hauses. und meine ex sagte sie würde das nicht aushalten, sie würde sofort ausziehen oder ich soll ausziehen. alles mist.

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    Antwort von aartipha aartipha

    ja normal würde das amt die miete übernehmen. du solltest dich beim amt erkundigen, welche kosten genau übernommen werden. das ist nämlich von bundesland zu bundesland verschieden. in der regel darf die wohnung aber ca. 45 - 50 qm groß sein und wie gesagt die höhe der miete, neben- und heizkosten direkt beim amt erfragen. du musst nämlich dann den mietvertrag noch nicht unterschrieben mit zum amt nehmen, die sehen sich das dann an, genehmigen das und du kannst dann unterschreiben. das mit dem hausverlust ist natürlich eine tragische sache. allerdings wirst du nach dem hausverkauf kein geld mehr vom amt erhalten. wenn natürlich noch die bank was bekommt oder man mit schulden raus geht, dann wäre das natürlich nochmal anders. das zählt dann ja als vermögen. alles gute.

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da es um richtig viel Geld zu gehen scheint und z.B. die Vermögenslage bzw. -anrechnung alles andere als klar ist - damit die ARGE Vermögen anrechnen darf, muss es über den Freibeträgen liegen, die Verwertung muss möglich sein und die Verwertung muss zumutbar sein (die letzten beiden Punkte kann man zumindest zunächst anzweifeln, denn da spielen viele Faktoren eine Rolle) -, würde ich einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten, und zwar bevor du zur ARGE gehst.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ein Haus mit 180 qm als Vermögen da ist, gibt es Grundsicherung höchstens in Darlehensform. Es kann ja auch nicht sein, dass die Allgemeinheit eine solche Luxushütte mit finanziert.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Von 7 50 € kannst du eine Wohnung in Höhe von 300 € ohne weiteres bezahlen. Dann hast du immer noch 100 € mehr als die Grundsicherung.

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    Antwort von Brombaerin Brombaerin

    Ich denke die Sparkasse, bei der du dich über einen Übergangskredit für die Zeit bis zum Hausverkauf informieren solltest. Du hast ein Objekt im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich, warum sollte dir irgendein Amt aus unseren Steuermitteln noch Geld schenken? Vielleicht kannst du einen Vorschuß beim Sozialamt mit der Begründung der Notlage bekommen, aber mehr nicht.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du Alg1 beziehst, frag mal bei der ARGE nach.

    Könnte sein, daß sie Dich unterstützen, kann auch sein, daß Du einen Wohngeldantrag stellen kannst.

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