hi ich habe vom gericht 30 arbeitsstunden aufgebrummt bekommen. Des war im Mai und ich habe da garnicht mehr daran gedacht weil ich mit gedanken und auch so jeden tag im krankenhaus bei meinem vater war. Der hat seid ende April Leukämie. Und jetzt ist er anfang september gestorben und morgen ist erst die beerdigun. Heute kam vom gericht ein Brief dass ich am 1 oktober ins gericht kommen soll wegen anhörung über eine verhängung von Jugendarrest. Aber meine Berufsschule die fängt am montag an und dann hab ich keine zeit die arbeitsstunden noch nachzuholen. Und wenn ich jetzt tatsächlich in knast muss dann verliere ich meinen schulplatz und meine wohnung. Ich weiß ncih mehr weiter
Arbeitsstunden vom gericht nicht abgeleistet...
Antworten (5)
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Andrea2009Andrea2009
Na, dass du deinen Ausbildungsplatz verlierst, ist nicht im Sinne des Gerichtes. Da wirst du Freizeitarrest bekommen. (Kannst dann am Wochenende einfahren) Deine Strafe musst du ableisten!
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TrilobitTrilobit
Morgen um Punkt 8 Uhr rufst du den Sachbearbeiter an und klärst die Sache. Falls du in der Nähe wohnst, stehst du stattdessen um Punkt 8 Uhr dort auf der Matte, inklusive sämtlichem Papierkram.
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assimuellerassimueller
Es heisst ja Anhörung. Schildere am Gericht einfach Deine Gründe und nimm mal die Unterlagen mit, also Ausbildungsvertrag usw. In den Knast kommst Du keinesfalls, das Gericht wird die Ausbildung niemals behindern. Die Arbeitsstunden kannst Du nach Absprache auch am Wochenende nachleisten. Wenn Du Dich weigerst die Stunden abzuleisten, würde das Gericht keinen Dauerarrest verhängen, sondern die Zeit in Wochenendarreste aufteilen, um die Ausbildung nicht zu gefährden. Setz Dich schon vor der Anhörung mit dem Gericht in Verbindung, so sehen die , das Du gewillt bist, die Strafe abzuleisten. Das kommt immer gut. Also schlag denen die Ableistung der Stunden am Wochenende vor, da kannst anschließend wieder heim, oder Du musst ein paar Wochenenden im Hotel "gesiebte Luft" verbringen.
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skyfly71skyfly71
Geh zum Jugendamt und laß Dir sofort eine andere Einsatzstelle zuweisen, wo Du nach Schulende noch Stunden ableisten kannst. Wenn Du bis zum Arrestantritt (und der liegt ein paar Wochen nach dem Anhörungstermin) die Stunden fertig hast, mußt Du auch den Arrest nicht absitzen. Und bei 30 Stunden ist das echt ma zu schaffen.
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ghostwriter69ghostwriter69
also erstens: Du solltest der Ladung unbedingt nachkommen... egal ob schule oder peng, sonst wird ein haftbefehl (Vorführbefehl) ausgestellt...
Zweitens solltest du dem Richter bei der Anhörung eben genau das erzählen und auch belegen, was du gerade uns hier geschrieben hast.
Richter sind keine Unmenschen und werden die Umstände die zum Nichtleisten der Sozialstunden geführt haben berücksichtigen.
Und es handelt sich hierbei um 30 stunden...
Nutze die Samstage zum Ableisten. Biete das dem Richter an und stell klar, das du auch weiterhin an der Einlösung deiner Schuld intessiert bist.
Dann wird er auf jeden Fall, erst recht bei einem derartigem Verlust, von einem Zwangsarrest absehen. Denn selbst wenn er dir einen Arrest reinbrummt, sind die Stunden nicht vergessen...
Und mein Beileid zu deinem Verlust...
Viel Glück!
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