habe vom arbeitsamt 4 stellen in baden württenberg zugestellt bekommen nur ich bin aus sachsen und würde auch gerne hier bleiben nun hat mich eine stelle von dort angerufen und ich habe denen gesagt das es sehr weit weg ist und ich dort keinen kenne und ich doch lieber im heimatbundesland bleiben würde nur ich weis nun nicht so recht ob mir das amt eine sperre geben kann weil ich ja somit dieses arbeitsangebot abgelehnt habe und wnen man ein angebot ablehnt kann das amt ja einen das arbeitslosengeld sperren.
kann mir da irgendwer helfen wie sich da die achlage verhällt oder weis da niemandbescheid?

Ich gebe zu, dass ich nicht wirklich Bescheid weiß. Aber ich habe eine Meinung: Die Arbeit kommt nicht zu dir - also geh dorthin wo es Arbeit gibt! So viel Flexibilität ist zumutbar.
Wenn Du den Anweisungen des Arbeitsamtes nicht nachkommst (Bewerben) werden die Dir völlig zu recht das Arbeitslosengeld streichen. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Schreib erstmal eine Bewerbung und strenge Dich dabei "ausergewöhnlich" an. Ich bin mir sicher so groß wird die Personalnot nicht sein das es nicht einen noch geeigneteren Bewerber gibt. Dann gibt es auch kein Problem mit der ARGE.

Ich denke, es kann keiner von dir verlangen, deinen Wohnort zu verlassen.
Volkerlee am 12. Juni 2008 11:29 Die Menschen werden von der Bedarfsgemeinschaft gefördert (ALG I oder Harz IV) und als Gegenleistung wird gefordert, dass Arbeitslose alles Erdenkliche tun, um ihre Situation zu verändern - sprich: Einen Job annehmen und zwar egal wo.
vivaldi1969 am 12. Juni 2008 11:43 Ich denke, es gibt da Unterschiede: Man muß das familiäre Umfeld sehen. Wenn man ledig ist und so keinerlei Verpflichtungen hat, ist es einfacher. Sobald Familie, Kinder, vielleicht noch eine Immobilie da sind, kannst du einen, der am Bodensee wohnt nicht in Hamburg eine Arbeit vermitteln.

hm du kannst soweit ich weiß eine bestimmte zahl von stellen ablehnen, ich glaube es sind 3, bevor das Geld gestrichen wird. Ich glaube das du da keine freunde etc. hast interessiert das Amt leider nicht. Am besten du schreibst von dir aus so viele bewerbungen wie möglich ohne den Weg übers Amt zu machen.

Rede mit Deinem Sachbearbeiter. Bete vorher zum großen Beamten-Manitu, das Dein SB gute Laune hat und einsichtig ist.

Ein Grundsatz der Arbeitsagenturen lautet: Fördern und fordern. Und wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dich in ARBEIT zu bringen, dann musst Du nachweisen, dass Du Dich an Deinem Wohnort sehr aktiv um einen neuen Job bemühst. Sonnst kann es tatsächlich zur einen (Teil) -Sperrung kommen. www.arbeitslosen-telefonhilfe.de
Unzumutbar.Wieviel km 1200? Die sind nicht ganz dicht.Der nächste aus Baden Würthenberg mit Deiner Qualifikation wird nach Sachsen geschickt.Ich liebe Deutschland's Bürokratie.
Volkerlee am 12. Juni 2008 11:37 Bei mir ist es eher eine Hassliebe.
es lebe die deutsche Bürokratie. Ich kann es im Moment auch mal wieder in meinen Fall feststellen. Aufnahme am Kolleg hab ich in der Tasche, nun streiten sich 2 Ämter die meinen nicht zuständig zu sein für mich mit dem Bezahlen für meinen Unterhalt.
Hast Du keine pflegebedürftige Verwandte oder so, das Du das irgendwie begründen kannst? Mich können sie derzeit nicht wegschicken, da ich ja auch vorhabe, mein Abi nachzuholen und eine pflegebedürftige Mutter (Demenz im Anfangsstudium) hier in Hannover habe. Das find ich ja auch extrem weit. Würde auch in dem Fall nicht ungern weg wollen.

Statt seine Zeit damit zu verschwenden nach zahlreichen Tips und Tricks zum umgehen von "erzwungenen" Jobs zu suchen, würde ich auch empfehlen dich auf deinen Hintern zu setzen und mal selbst nach nem Job der deinen Erwartungen entspricht zu suchen!!!!!
Es kommt drauf an ob die Arbeit und die Bedingungen diese anzunehmen zumutbar ist und natürlich auf deine Arbeitsmarktchancen vor Ort.
Insofern hängt es sicherlich auch an deiner sozialen Situation und der Art der Arbeit. Ich behaupte mal, dass es nicht zulässig wäre von dir als Mutter mit Kindern in der Schule zu fordern wg nem Halbtagsjob bei Lidl an der Kasse völlig umzuziehen. Aber als Alleinstehender für ne feste und geregelte Arbeit dürfte dies zumutbar sein.
...genau so ist es - DH
@Kairofan
Genau, und bis er dann in B-W eine Wohnung hat, lebt er unter einer Brücke, ist ja Sommer, da macht das nix. Oder glaubst Du, daß die ArGe ihm die Fahrtkosten für jeden Tag vorschießt??
Bitte vor Inbetriebnahme der Tastatur Gehirn einschalten!!
Nein! Das ist im SGB II alles geregelt und funktioniert auch in der Realität. Nur bewegen (Wohnung suchen etc.) muss sich der Arbeitslose schon selbst. Ich fände es klasse, 1hoss43, wenn Du zukünftig auf so böse, fett gedruckte, Kommentare verzichten könntest. Gruß aus Hamburg