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Arbeitsstelle abgelehnt......

Frage von tanja1959 tanja1959

Ich habe heute eine Teilzeit-Arbeitsstelle abgelehnt.

Die Arbeitszeit wäre von 12h-14h und von 17.30h bis 20h. Ich hätte hin- und zurück jeweils 1 1/2 Std. Fuss-und Zugweg gehabt. D.h., ich wäre von morgens 10.30h bis abends 21.30h, also 11 Std. für 4 1/2 Std. Arbeit unterwegs gewesen. Zumutbar?

In den freien Stunden hätte ich mich entweder 3 1/5 Std. in der fremden Stadt irgendwie aufhalten müssen, was ja auch Geld kostet, wenns z.B. regnet und man in ein Kaffee sitzen müsste oder ich hätte für 40 min. Pause zu Hause 3 Std. hin- und her fahren müssen. Der Lohn hätte gerade mal für Miete und Fahrkarte gereicht. Kann mir das Amt jetzt Probleme machen, weil ich Vollzeit-Stelle will?

20 Abstimmungen
Abstimmungen
Zumutbar 3
Nicht zumutbar 14
Weiss nicht 3
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Antworten (22)

  • 4
    Antwort von jbinfo jbinfo
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar

    Das sage ich jetzt mal so, ganz spontan.

    Wenn Du einen Kürzungsbescheid bekommen solltest, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an, ob du alg-I- oder alg-II-Bezieher bist. Bei alg I -> http://kuerzer.de/iVxPqSaW9

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Bei alg II -> http://kuerzer.de/uzJXe19zI

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    § 121, Abs. 4

    http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997.html

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Bei alg II-Empfängern trifft aber § 121 SGB III nicht zu.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Wer sagt das? Vielleicht hättest du einen Beleg?

    Über die Sinnhaftigkeit einer solchen .... möchte ich jetzt keinen weiteren Kommentar abgeben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Klar, für alg-II-Empfänger gilt erst mal das SGB II (und dort gibts eine extra Zumutbarkeitsregelung http://kuerzer.de/LiDoR1OF6 , die sich sehr von der im SGB III unterscheidet). Es sei denn es wird vom SGB II aufs SGB III verwiesen, was in dem Fall nicht der Fall ist.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Hier ein Urteil des Sozialgerichts Osnabrück:

    http://www.ra-toensing.de/s23as628_07.htm

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    weiter Harald Thome (Teil 8)

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/SGB_II_Folien.pdf

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    und schließlich eine Erläuterung der Arbeitagentur zur verschärften Zumutbarkeitsregeln für ALG II

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

    in der auf Seite 13 unter 10.27 genau auf die Zeiten Bezug genommen wird, die im § 121 angeführt sind.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Konkreter: hier handelt es sich um eine Auslegung genau des § 10, SGB II, den du hier anführst.

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Alg II, aber ich finde 11 Std. Aufwand für 4 1/2 Std. nicht mehr zumutbar. Vorallem hätte ich in der freien Zeit, NICHT in den Geschäftsräumen bleiben dürfen.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Das interpretiere ich mal als "nicht zumutbar" !

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ich interpretiere das gar nicht.


    Einfach abwarten, was kommt. Zum Widerspruch einlegen hat man 4 Wochen Zeit.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Ein Gesetzestext ist aber nunmal da um in die Wirklichkeit umgesetzt zu werden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ja schon, aber dann sollte es der passende sein. Du hast deine Antwort an den Beitrag mit der Regelung gehangen, die für alg I gilt und die Fragestellerin bezieht alg II.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Der § 10, den du hier anführst, sagt zu Pendelzeiten gar nichts aus.

  • 1
    Antwort von heckym heckym
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar

    Das dir überhaubt eine Teilzeitstelle in dieser Entfernung angeboten wurde, kann ich kaum glauben. Selbst wenn es nicht ein geteilter Dienst wäre. 100km Einfache Fahrt für 4Std steht in keiner Relation.

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Das die Arbeitszeit nicht am Stück ist, stand nicht auf dem Stellenangebot.

    Und die Arge kann vieles, ich habe in 5 Monaten fast 300 Bewerbungen geschrieben und wurde vom Chef der Arge angebrüllt, O-Ton: "Warum ich mich in Österreich und der Schweiz bewerbe, ich solle gefälligst nach Holland gehen, dort hätten Sie genügend "Putzstellen" für mich falls ich die Sprache nicht kann !...und das bei 4 guten Berufen, die ich mir selbst durch zusätzliche Abendkurse bei der IHK erworben und teuer bezahlt habe in den letzten 34 Jahren !

    Kommentar von heckym heckymheckym

    Angebrüllt??? Ein Mann auf diesem Posten sollte sich zu benehmen wissen, ich fasse es nicht. Solch ein verhalten kann man melden. Obs was bringt ist eine andere Frage ;)

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht aber bringen tut es gar nichts. Und die kosten für meine Bewerbungsschreiben habe ich übrigens auch selber bezahlt, da man ja nur noch das Geld für 45 Bewerbungen im Jahr bezahlt bekommt. Ich tue also alles Mögliche um gescheite Arbeit zu finden.

  • 1
    Antwort von carola1956 carola1956
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
  • 1
    Antwort von pippi60 pippi60
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
  • 1
    Antwort von Sweetnici Sweetnici
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
  • 1
    Antwort von WebZecke WebZecke
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar

    meine eigene Meinung.....

  • 1
    Antwort von xyungeloest xyungeloest
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar

    du musst zwar eigentlich jede stelle annehmen als hartz4-empfänger, was ich persönlich auch richtig finde.

    aber in dem fall geht das nicht, da du in der langen zwischenzeit auf der straße stehst.

    wird auch anerkannt werden.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    @XY; jede Stelle ist sicher richtig und unterschreibe ich auch. Jedoch muss es in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Auch ALG 2 Menschen sind Menschen und haben Rechte, die sie leider vielfach nicht nutzen, weil es von der ArGe diesbezüglich keine Beratung gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt Rundschreiben aus denen klar ersichtlich ist, beantworte (Sachbearbeiter) keine Frage die dir nicht gestellt wurde.

  • 1
    Antwort von Tonica Tonica
    Abgestimmt für: Zumutbar

    Ja, Leider. Ich arbeite unter ähnlichen Bedingungen. Nur noch flexibler, mit PKW ohne Fahrtkostenbeteiligung ca. 1500km in der Woche, 600€ Lohn. Das ist Zumutbar!!!!!L.G.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    NEIN, auch das ist nicht zumutbar. Dein Lohn würde nur für Benzin drauf gehen.

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Und mit was kaufst Du Dir Lebensmittel?

    Kommentar von Tonica TonicaTonica

    Gute Frage, ich futter mich so durch. Das geht in meinem Job ganz gut.Aber ich fühle mich ziemlich Scheiße damit. L.G.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    @kraudischen, "ich futter mich so durch" ist ja auch nicht so der wirkliche Sinn der Sache.

    Kommentar von Tonica TonicaTonica

    Hast Recht, aber die Jobs vorher wahren noch viel schlimmer, das kleinste Übel. L.G.

    Kommentar von gartenfee gartenfeegartenfee

    liebe kraudischen, ist dir eigentlich klar, daß du dir erstens selbst nicht gut tust, mit den arbeitsbedingungen nicht (du schreibst selbst, daß du dich sch.... damit fühlst) und dir auch deine zukunft damit verbaust.

    und außerdem ist es leider so, daß arbeitgeber genau so lange solche arbeitsplätze anbieten mit diesen obermiesen arbeitsbedingungen, wo man von seinem lohn gerade mal das benzingeld zum job selbst hat (aber noch nicht mal die miete drin ist, geschweige denn überhaupt lebensmittel oder sonst was darüberhinaus), wie es leute wie dich gibt, die dafür auch arbeiten gehen. ich weiß, wovon ich spreche. heir vor ort, wo ich wohne, ist das leider auch genauso. die arbeitgeber lachen sich ins fäustchen, weil die leute lieber soclhe bedingungen akzeptieren, als gar nicht zu arbeiten. aber sie könnend avon überhaupt nicht leben und müssen darum oft noch ergänzendes alg2 und wohngeld beantragen.

    ich sage immer, so lange sich die leute das gefallen lassen und das spiel auch noch mitspielen, so lange wird es auch genau so weiter gehen. wenn die leute sich so ausbeuten lassen und sich nicht wehren oder eben solche arbeitsbedingungungen nicht mehr akzeptieren,d annw erden sie damit auch irgendwie leben müssen und dürfen sich nicht darüber beschweren.

    denn sie haben irgendwie auch die wahl, das zu machen oder nicht.

    Kommentar von Tonica TonicaTonica

    Ich habe eine Berufsausbildung

    Kommentar von carola1956 carola1956

    NEIN

    Kommentar von Tonica TonicaTonica

    Was heist nein?

  • 1
    Antwort von gertrude2 gertrude2
    Abgestimmt für: Weiss nicht

    allgemein finde ich sowas unzumutbar, aber wenn man keine ausbildung hat, muss man sich mit sowas anfreunden. ich glaube, du kannst 2stellen ablehnen und wenn du dritte auch ablehnst, droht dir eine sperre

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''du kannst 2stellen ablehnen und wenn du dritte auch ablehnst, droht dir eine sperre''

    So ne Regelung gabs mal vor etlichen Jahren und gilt schon lange nicht mehr.

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Ich habe 4 Berufe mit 34 Jahren Berufserfahrung, nur vom Amt selbst kam bisher kein einziges gescheites Jobangebot.

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    das habe ich auch schon öfters gehört...kannst dich ja auch bei gigajob.de als arbeitssuchende eintragen und man wird dich finden. das habe ich für eine freundin gemacht und seit 2monaten hat sie einen job. da schauen auch ganz viele firmen nach. oder monster.de

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Hab mich überall eingetragen und Alle sagen ich habe super Zeugnisse, tolle Ausbildung, supergute Bewerbungsmappe (die hab ich mhrmals prüfen lassen) aber mit 49 J. gehört man glaube ich zum alten Eisen....also verschrotten :-(

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    Antwort von SilviaChristina SilviaChristina
    Abgestimmt für: Weiss nicht

    Ich bin zwar kein Fachmann, aber ich meine, es ist nicht zumutbar.

  • 1
    Antwort von kuemmel kuemmel
    Abgestimmt für: Zumutbar

    also ich weiss nicht ich habe noch nie eine Stelle ablehnen müssen aber wenn ich arbeiten wollen würde hätte ich mir Einen Roller oder so zugelegt oder wäre mit dem Bus gefahren, du musst ja schliesslich nicht umsonst arbeiten und bekommst ja bestimmt noch so was vom Amt keine Ahnung, viel glück

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Ich wäre so lange mit dem Zug unterwegs gewesen, weil es pro Sttrecke fast 100 km sind und das Geld hätte gerade mal für die Miete und Fahrkarte gereicht. Les doch bitte erst Mal richtig.

  • 0
    Antwort von gartenfee gartenfee
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
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    Antwort von pacole1 pacole1
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Wäre es stat Ablehnen nich geschickter, brav und pünktlich zur Vorstellung zu gehen, aber sich dabei so zu benehmen, dass die Firma kaeine Lust zur Einstellung hat?

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim
    Abgestimmt für: Zumutbar
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    Antwort von Hannibal1970 Hannibal1970
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
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    Antwort von miccy miccy
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
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    Antwort von wim50 wim50
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar

    Drittes Buch Arbeitsförderung, § 121 Zumutbare Beschäftigungen, Absatz 4:

    Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.

    So einfach kann das sein, auch wenn einige hier meinen, man müsse aich als AL um jeden Preis anpissen lassen. Irgend wann werden die sich auch als Sklaven verkaufen lassen.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Aktennotiz:

    Den Zusatz "gutes formbares Material für einen Führer" habe ich gestrichen.

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    Herzlichen Dank für die tolle Antwort wim50, jetzt bin ich beruhigter!....DH ! Auch allen Anderen ein Danke für die promten Antworten.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Bitte, gern geschehen. Ich muss dann zur Arbeit. Nicht, dass noch jemand glaubt, ich hänge den ganzen Tag vorm Rechner rum.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Freut mich, dass du dich bedankst tanja. Nur trifft der Gesetzesauszug, den wim50 hier gepostet hat, nur für alg-I-Empfänger zu, nicht für alg-II-Empfänger. Deshalb hatte ich auch danach gefragt, welche Leistung du bekommst und dann - sicherheitshalber - trotzdem beide Zumutbarkeitsregelungen gepostet.

    (und dann bekommt man ganze 2 Däumchen dafür, sich hier den A... aufzureißen)
    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
    Hab mich verlesen. Es ist sogar nur 1 Däumchen.

    Mich langsam nach dem Sinn frag, warum ich hier noch antworte.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Wenn du noch erklären würdest, wo in diesem § 10 der § 121 des SGB III außer Kraft gesetzt wird - denn eine Aussage zu Pendelzeiten wird hier überhaupt nicht getroffen - würde das deinen Standpunkt einigermaßen aufhellen.

    Aber ich werde der Sache auf den Grund gehen und kompetente Auskunft einholen.

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    Antwort von saix012 saix012
    Abgestimmt für: Weiss nicht
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    Antwort von Djinndrache Djinndrache
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar
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    Antwort von pillepop pillepop
    Abgestimmt für: Nicht zumutbar

    ich mein ich bin ein normal sterblicher und kein beamter, aber ich glaube die würden das einsehen hoffe ich mal

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