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Arbeitsschutzmaßnahmen

gefragt von denniswi am 09.07.2009 um 13:26 Uhr

Hallo,

wir sind ein Unternehmen, welches bisher Präsentationstechnik ausschliesslich vertreibt. Mein Chef hat mich jetzt damit beauftragt, herauszufinden, welche Vorschriften bestehen, wenn wir selber "auf Montage" gehen möchten. Montage heißt, wir fahren zu z.B. Schulen und installieren dort interaktive Whiteboards (Vergleichbar mit Tafeln)

Wir haben bei diesem Einsatz nicht mit offenen, elektronischen Kabeln zutun, sondern nur mit dem mechanischen Bereich. (Gestell an die Wand schrauben, Board anhängen, Beamer installieren, und die Bauteile verkabeln (fertige Steckersysteme).

Insbesondere geht es bei meiner Frage darum, Sicherheitsvorschriften einzuhalten, um den Versicherungsschutz zu wahren.

Wahrscheinlich sollte es zwingend erforderlich sein, dass jemand mit mindestens einer technischen Ausbildung die Montage durchführt, dieses ist gegeben.

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Sicherheit x 2.396 Berufsgenossenschaft x 65 Arbeitsschutz x 30

caramello
beantwortet von caramello am 9. Juli 2009 13:40
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Arbeitsschutz oder Sicherheitsbestimmungen? Vorschriften zum Arbeitsschutz betreffen euch Monteure, also dass ihr euch bei eurer Arbeit nicht verletzt. Dazu müsstet ihr eine Gefährdungsanalyse machen zu euren Arbeitsaufgaben - das ist gesetzliche Pflicht des / eures Arbeitgebers.

Wenn die Maschinen die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht erfüllen, haftet der "Inverkehrbringer", also die Herstellerfirma, die euch die Geräte verkauft. Von dem braucht ihr entsprechende Nachweise, dass sie den europäischen Richtlinien entsprechen (gehört in den Kaufvertrag). Kostenlose Infos bekommt ihr von eurer zuständigen Berufsgenossenschaft.


Asienpoint
beantwortet von Asienpoint am 10. Juli 2009 12:03
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Gibt es im Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft? Das muss zuerst geklärt werden. Wenn ja, erübrigen sich die weiteren Fragen. Denn dann einfach an diese herantreten. Mann kann auch eine externe Sifa verpflichten. Ansonsten müssen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen erstellt werden. Schon die Fahrt mit dem Fahrzeug zu einer Baustelle sollte aktenkundig unterwiesen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung für Heben und Tragen kannst du hier erstellen: http://www.massage.l-seifert.de/heben/arbeitsschutz.php Die zuständigen BGen bieten auch Vorlagen an. Dort gibt es auch eine aufsichtsperson, die man kontaktieren kann. Auf jeden Fall die Arbeitgeberpflichten beachten.


clauzito
beantwortet von clauzito am 9. Juli 2009 13:34
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amt für arbeitsschutz müßte infomaterial haben auch im netz


Rocka
beantwortet von Rocka am 9. Juli 2009 13:31
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Meiner Meinung nach sollten die Produkte die CE-Kennzeichnung aufweisen, sprich damit ist ihr Verwendungszweck mitgeprüft! Zu jedem Produkt gibt es ja die Montagehinweise des Herstellers, an die sich zu halten sind.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 9. Juli 2009 13:28
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Frag bei der IHK, Handwerkskammer bzw. Gewerbeaufsicht nach. Die geben dir die richtigen Auskünfte. Hier ist ein Laienforum und es können wichtige Informationen fehlen.

Kommentar von denniswi am 9. Juli 2009 13:30

vielleicht weiß jemand Links zu Arbeitsschutzverordnungen

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 9. Juli 2009 13:33

einfach googlen. Da kommste schon hin.


wernilein
beantwortet von wernilein am 9. Juli 2009 13:28
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die Berufsgenossenschaft kann dir weiter helfen,


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 9. Juli 2009 13:27
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Das willst Du doch wohl nicht hier erfahren.

Kommentar von denniswi am 9. Juli 2009 13:28

warum nicht? sicherlich gibts ne Menge Leute, die sich mit sowas auskennen und gute Quellen kennen


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