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Arbeitsschutzklage und nun Einigung mit Abfindung - Wie geht es weiter?

Frage von DM101 DM101

Hallo,

seit Juni 2010 kämpfe ich für mein Recht in einer Arbeitsschutzklage und mein Arbeitgeber scheint endlich zur Besinnung gekommen zu sein. Das Angebot ist, dass mein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß zum 31.12.2010 beendet wird, mir der Lohn nachgezahlt wird (beziehe seit der Kündigung im Mai 2010 ALG I) und mir zusätzlich 10tE Abfindung gezahlt werden.

Ich bin jetzt völlig überfragt wie es nun weitergehen wird bezüglich der Nachzahlungen und der Abfindung. Wenn ich es richtig verstehe werden die Lohnnachzahlungen an das Arbeitsamt abgeführt welches mir den Rest nach Abzug des ALG I für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 überweist. Aber was passiert mit der Abfindung? Wird diese sofort versteuert und mir netto ausgezahlt oder muss ich sie am Ende des Jahre nachträglich versteuern und sie wird zum Jahreeinkommen zugerechnet? Und wie hoch ist der Prozentsatz? Kann ich davon ausgehen, dass es um die 40% sein werden?

Ich habe mich versucht im Internet soweit wie möglich zu erkundigen, werde aber ehrlich gesagt nicht wirklich schlau daraus.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Die Löhne werden normal berechnet und die Agentur für Arbeit erhält das ALG I vom Arbeitgeber überwiesen. Die Nettolohndifferenz zwischen ALG I und Netto wird Dir normal ausgezahlt (Die SV Beiträge Rückabwicklung regelt die Arb.agentur selbst).

    Bei der Abfindung handelt es sich um außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 (2) Nr. 4 EStG.

    Hier wird dann die sog. Fünftelregelung Anwendung finden, sofern Du durch die Abfindung auch effektiv belastet bist.

    Dies steht zwar nicht im Gesetz, sondern nur im Kommentar zu § 34. Das bedeutet, dass Dein neues Gehalt nicht tiefer sein darf als das alte.

    Bei der Fünftelregelung wird die ESt zuerst so berechnet, als hättest Du die Abindung nicht erhalten. Dann wird ein Fünftel der Abfindung genommen und dann geschaut was Du dann für eine ESt-Last hast. Die Differenz wird mit 5 multipliziert und das ist dann die Steuer für die Abfindung.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Super Antwort. DH!

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny
    DH³
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    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Ich denke, Deine Fragen sind unter http://www.abfindunginfo.de/fuenftelregelung.htm nachvollziehbar beantwortet. Da ist auch die Berechnung mit Fünftelregelung am Beispiel erklärt.

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    Antwort von alphalpha alphalpha

    Soweit ich weiss, kannst Du die Abfindung auf 5 Jahre verteilen und so kommen steuerpflichtige Einkünfte von 2.000 für das Jahr 2010 dazu; bei einer Auszahlung des gesamten Betrages.

    Kommentar von RautenMiro RautenMiroRautenMiro

    Soweit ich es weiß, weißt Du es nicht!!!!

    Es ist zwar etwas richtiges dabei, nur hast Du die Regelung leider doch nicht verstanden...

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