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arbeitsschutzgesetz

Frage von delasol123 delasol123

ich habe gerade mit meiner ausbildung begonnen 01.09.08 und ich muss jeden samstag arbeiten. ich bin zwar schon 19 aber das kann doch ned angehen das man jeden samstag arbeiten muss. oder???

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von moon73 moon73

    Samstage sind Werktage, d.h. daß du auch an Samstagen arbeiten mußt. Welche Ausbildung machst du denn?

    Habe was für dich gefunden:

    Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.

    http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

    Kommentar von delasol123 delasol123

    bäckereifachverkäuferin

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Ja da mußt du dann wohl durch: Lehrjahre sind keine Herrenjahre

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Na, das ist ja wirklich ganz überraschend, dass du als volljährige Bäckereinfachverkäuferin-Azubi am Samstag arbeiten musst... Wer hätte denn damit rechnen können?

    An deiner Stelle würde ich schnellstens nachfragen, wie es mit Sonntagstätigkeit nach Abschluss der Lehre aussieht.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    grins

  • 2
    Antwort von GregorT GregorT

    also in deinem Vertrag steht die Wochenstundezahl drin! Wenn du mehr machst muss das mit Überstundengeld oder Freizeit ausgeglichen werden!

    Kommentar von delasol123 delasol123

    mich versteht hier keiner... ich habe zwar ein tag in der woche frei aber muss jeden samstag arbeiten was mich ankotzt da ich nix mehr machen kann ich reiss mir so zu sagen den a... für die firma auf

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    Antwort von ananasie ananasie

    du müsstest dafür unter der woche freizeitausgleich bekommen.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Lies nach was in deinem Ausbildungsvertrag steht.

    Kommentar von delasol123 delasol123

    hmm leicht gesagt. ich habe den vertrag jetzt schon 3 mal durchgelesen auch das klein gedruckte und dort steht von samstagen nix drinn

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Der Samstag ist in Deutschland immernoch ein ganz normaler Werktag.

    Natürlich erhalten Sie einen Ausgleich so dass Sie trotzdem auf eine 5-Tage-Woche kommen.

    Wenn Sie Probleme in der Ausbildung haben, so können Sie zum Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer gehen. Die Kammer hat eine Aufsichtsfunktion, der Ausbildungsberater dort berät neutral.

    Sollte in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existieren, würde ich zuerst zu diesem gehen.

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    Antwort von Berserker Berserker

    Les den Ausbildungsvertrag in Ruhe durch, Samstags ist ansonsten ein Arbeitstag.

  • 0
    Antwort von ElfieB ElfieB

    In der Pflege z.B. gilt in vielen Einrichtungen der Samstag als halber Arbeitstag. Es heisst dann "Wir haben eine 5 1/2 Tagewoche. Wichtig ist die wöchentliche Stundenzahl.

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    Antwort von akademikus akademikus

    nun, du bist gerade angefangen. warte doch erst mal die probezeit ab. ich arbeite seit jahren mehr als zehn stunden am tag und das sogar an manchen wochenenden. zähne zusammenbeißen und durch!

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    Antwort von frischling frischling

    doch das kann sein bäckerlehrlinge gehen auch jeden Samstag los

    Kommentar von WEISTDUS WEISTDUSWEISTDUS

    Welche Ausbildung?

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