3

Arbeitsrechtliche Hilfe für Behinderte Menschen

Frage von charly2103 charly2103

Ich habe Multiple Sklerose, und bin noch voll berufstätig. Das Versorgungsamt hat den Grad der Behinderung mit 40% beziffert.

Nun werde ich von meiner Arbeitskollegen dauernd gefragt, wie das jetzt rechtlich ist, ob der Arbeitsplatz verändert werden muß, wie lange ich noch arbeiten kann und darf, etc.

Aber wer hilft mir solche Fragen zu beantworten? Gibt es Stellen, -  Ämter die behinderten,- nicht schwerbehinderten,- Menschen bei solchen Fragen zur Seite stehen?

Ich bin völlig überfragt

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Ich bin in meinem Betrieb Schwerbehindertenvertretung und berate in dieser Funktion andere schwerbehinderte Kollegen. Wenn es so etwas in deinem Betrieb nicht gibt, dann gibt es in Kreisstädten die Möglichkeit, die Sprechstunde des Behindertenbeauftragten zu nutzen (findet einmal monatlich statt).

    Weiterhin solltest du an das Arbeitsamt den Antrag auf Gleichstellung stellen (falls du das nicht schon gemacht hast). Nach der Gleichstellung (die in 99,9 Prozent aller Fälle erfolgt), hast du die gleichen Rechte wie ein Schwerbehinderter mit 50 % GdB oder mehr. Lediglich die zusätzlichen Urlaubstage gibt es für Gleichgestellte nicht.

    Wenn deine Kollegen dich fragen, ob der Arbeitsplatz verändert werden muss, kannst du das doch von dir aus selbst entscheiden. Du weißt doch am Besten, was gut für dich ist, oder nicht. Sollten Änderungen vorgenommen werden müssen, ist hier das Versorgungsamt mit im Boot, die auch einen gewissen finanziellen Anteil daran leisten und dir selbstverständlich auch alle Antworten auf deine Fragen geben kann.

    Kommentar von charly2103 charly2103charly2103

    Ich habe mir den Antrag auf Gleichstellung gleich ausgedruckt, aber ich verstehe ihn so, das er entwerder bei Gefahr der Kündigung oder das ein schwerbehinderter meinen Job bekommt, gestellt wird. Beides ist nicht der Fall.

    Oder verstehe ich da was falsch?

    Ich bin in unserer Firma alleine auf meinem Posten, alle anderen machen was anderes. Klar, bei Urlaub oder kurzer Krankheit vertreten die ein Teil meiner Arbeit, der Rest bleibt liegen. Aber meine Chefin möchte jemanden einstellen, der das auffängt. Natürlich müßte ich dann kürzer treten, das wurde aber noch nicht laut ausgesprochen

    Kommentar von Bobolina BobolinaBobolina

    Du hast das mit dem Antrag richtig verstanden, Du kannst nur dann eine Gleichstellung bekommen, wenn da entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Ich habe z.B. 30% und bekomme definitiv keine Gleichstellung. In Deinem Fall würde ich das aber mal prüfen, da Du ja dann kürzer treten solltest, es wird gefragt wie lange Du noch arbeiten wirst... das sieht ja erstmal nett aus, aber genau da greift  der Schutz des Gesetzes. Und es reicht das drüber reden. Eine direkte Kollegin von mir wurde daher mit ihren 40% gleichgestellt. Da wurde sogar weniger heftiges gesagt. Also lass Dich gleichstellen.

  • 1
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Gibt es,zunächst das zuständige Versorungsamt,dann der Behindertenbeauftragte.Kannst aber auch selber Nachlesen unter www sozialgesetzbuch de, dann auf der linken Seite SGB IX öffnen

  • 1
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Google mal unter "Integrationsamt" und suche, welche Behörde dafür in deiner Nähe zuständig ist. Wenn du in der Gewerkschaft bist oder Ihr einen Betriebsrat habt, kannst du auch dort Informationen bekommen.

  • 1
    Antwort von jennyblomma jennyblomma

    Keine Ahnung, ich würde beim Versorgungsamt nachfragen.

  • 0
    Antwort von Bobolina Bobolina

    Der GdB hat nichts damit zu tun, wie lange Du arbeiten kannst und darfst. Letzteres ist die Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente ( sind zwei verschiedene Renten, aber beide hast Du damit nicht beantragt).

    Bei dem GdB geht es um Nachteilsausgleiche bezüglich Steuer sowie Vergünstigen bei Dingen, die Du bezahlen musst etc. Lediglich ein Bereich betrifft die Arbeit, das ist der Kündigungsschutz.. Den hast Du ohne Gleichstellung allerdings nicht.

    Veränderungen des Arbeitsplatzes ergeben sich rechtlich aus dem Antidiskriminierungsgesetz u.a., aber niemals aus dem GdB. Diese Veränderungen aus den anderen Gesetzen ergeben sich wenn dann auch nur, um Dir zu ermöglichen, die Arbeit gleich zu tun wie die anderen. Wenn Du das so auch kannst, brauchst Du keine Veränderung.

    Wenn ich mal ein bisschen werten darf: Ich finde die Einstellung in Deinem Betrieb etwas seltsam: Veränderungen, die Dir als Mensch mit Behinderung das arbeiten erleichtern, sollten sich nicht erst aus einem Zwang heraus ergeben, sondern sollten ein inneres, selbstverständliches Anliegen Deines Arbeitgebers sein. Sprich, das ist schon wirklich seltsam, dass jetzt erst bei einem GdB drüber nachgedacht wird. Und auch so nach dem Motto "muss" der jetzt verändert werden? In so einem nicht wirklich behindertenfreundlichen Klima würde ich definitiv, siehe auch oben, die Gleichstellung beantragen.  Zumal die weiteren Fragen der Kollegen ja auch implizieren, dass man schon erwartet, dass Du da bald nicht mehr arbeiten wirst.

  • 0
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    So lange aus der Behinderung keine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit hervor geht, ist ein Behinderter zunächst einmal in seinem bisherigen Job voll erwerbsfähig.

    Auf welche Zugeständnisse ein Behinderter Anspruch hat, geht aus den Vermerken im Schwerbehindertenausweis hervor.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.