Der GdB hat nichts damit zu tun, wie lange Du arbeiten kannst und darfst. Letzteres ist die Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente ( sind zwei verschiedene Renten, aber beide hast Du damit nicht beantragt).
Bei dem GdB geht es um Nachteilsausgleiche bezüglich Steuer sowie Vergünstigen bei Dingen, die Du bezahlen musst etc. Lediglich ein Bereich betrifft die Arbeit, das ist der Kündigungsschutz.. Den hast Du ohne Gleichstellung allerdings nicht.
Veränderungen des Arbeitsplatzes ergeben sich rechtlich aus dem Antidiskriminierungsgesetz u.a., aber niemals aus dem GdB. Diese Veränderungen aus den anderen Gesetzen ergeben sich wenn dann auch nur, um Dir zu ermöglichen, die Arbeit gleich zu tun wie die anderen. Wenn Du das so auch kannst, brauchst Du keine Veränderung.
Wenn ich mal ein bisschen werten darf: Ich finde die Einstellung in Deinem Betrieb etwas seltsam: Veränderungen, die Dir als Mensch mit Behinderung das arbeiten erleichtern, sollten sich nicht erst aus einem Zwang heraus ergeben, sondern sollten ein inneres, selbstverständliches Anliegen Deines Arbeitgebers sein. Sprich, das ist schon wirklich seltsam, dass jetzt erst bei einem GdB drüber nachgedacht wird. Und auch so nach dem Motto "muss" der jetzt verändert werden? In so einem nicht wirklich behindertenfreundlichen Klima würde ich definitiv, siehe auch oben, die Gleichstellung beantragen. Zumal die weiteren Fragen der Kollegen ja auch implizieren, dass man schon erwartet, dass Du da bald nicht mehr arbeiten wirst.
Ich habe mir den Antrag auf Gleichstellung gleich ausgedruckt, aber ich verstehe ihn so, das er entwerder bei Gefahr der Kündigung oder das ein schwerbehinderter meinen Job bekommt, gestellt wird. Beides ist nicht der Fall.
Oder verstehe ich da was falsch?
Ich bin in unserer Firma alleine auf meinem Posten, alle anderen machen was anderes. Klar, bei Urlaub oder kurzer Krankheit vertreten die ein Teil meiner Arbeit, der Rest bleibt liegen. Aber meine Chefin möchte jemanden einstellen, der das auffängt. Natürlich müßte ich dann kürzer treten, das wurde aber noch nicht laut ausgesprochen
Du hast das mit dem Antrag richtig verstanden, Du kannst nur dann eine Gleichstellung bekommen, wenn da entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Ich habe z.B. 30% und bekomme definitiv keine Gleichstellung. In Deinem Fall würde ich das aber mal prüfen, da Du ja dann kürzer treten solltest, es wird gefragt wie lange Du noch arbeiten wirst... das sieht ja erstmal nett aus, aber genau da greift der Schutz des Gesetzes. Und es reicht das drüber reden. Eine direkte Kollegin von mir wurde daher mit ihren 40% gleichgestellt. Da wurde sogar weniger heftiges gesagt. Also lass Dich gleichstellen.