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Arbeitsrechtliche Frage bzgl. Kündigungsfrist

Frage von kliffkante kliffkante

Hallo,

folgende Situation: Ich bin seid mittlerweile 9 Jahren in einer Firma beschäftigt. Da es damals als recht schnell ging und die Firma noch in der Gründung war, wurde es verschlafen mit mir einen Arbeitsvertrag auszuhandeln - bzw. ich habe nie einen Vertrag unterschrieben. Lief aber alles auch so wunderbar ohne Vertrag.

Nun hat sich folgende Situation ergeben - ich habe ein sehr gutes lukratives Jobangebot bekommen das ich gerne annehmen möchte. Der potenzielle Arbetgeber würde mich lieber heute als morgen Anstellen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es irgendwelche Kündigungsfristen für mich - bzw. gibt es ein Kündigungsgesetz das greift wenn man eine gewisse Zeit in einer Firma (ohne Vertrag) gearbeitet hat - oder könnte ich theoretisch heute Abend sagen das ich morgen nicht mehr wiederkomme, da ich einen anderen Job angenommen habe?!,

Danke für eure Antworten kliff

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Antworten (8)

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    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Als Arbeitsnehmer hast du eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende eines Monats.

    Du hast also keinen schriftlichen Arbeitsvertrag? Aber doch bestimmt was mündliches besprochen? Der Arbeitsvertrag unterliegt keiner bestimmten Form. Mündliche gelten auch.

    Kommentar von kliffkante kliffkante

    Nein es ist nichts schriftlich fixiert - ich komme halt seid 9 Jahren jeden Tag zu Arbeit und bekomme am Monatsende mein Geld - aber es wurde nie irgendwas von Kündigungsfristen etc. erwähnt. Zudem ist es auch ein sehr kleines Unternehmen mit nur 5 Angestellten.

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    Antwort von Silli0815 Silli0815

    Auch ohne schriftlichen Vertrag gelten die normalen Fristen! Das ist arbeitsrechtlich festgelegt. Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

    Also vier Wochen! Aber schau, dass du erst den neuen Vertrag unterschreibst, bevor du kündigst. Sicher ist sicher.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Richtig. Aber wenn Dein Verhältnis zum Arbeitnehmer wirklich gut ist, kannst Du natürlich auch eine andere Lösung aushandeln, z.B. einen Auflösungsvertrag. Verpflichtet ist er dazu nicht.

    Kommentar von Silli0815 Silli0815Silli0815

    Genau, das fehlt in meiner Antwort noch! Danke!

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Auch ohne Arbeitsvertrag gilt für dich die gesetzliche Kündigungsfrist.Falls du sofort aufhören würdest , wäre es ein Vertragsbruch und dein Arbeitgeber könnte dich auf Erfüllung verklagen.

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    Antwort von DatSchoof DatSchoof

    Gleich Morgen ist eher unwahrscheinlich. Das kommt auf Deinen Urlaubsanspruch an. Für Dich gilt folgender Absatz aus dem Arbeitsrecht:

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    Kommentar von kliffkante kliffkante

    Ok,

    aber gilt dieser Absatz auch für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag - es besteht wie schon geschrieben kein Vertrag zwischen mir und der Firma!

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Eben deshalb gibt es ja das Gesetz! Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Frist.

    Kommentar von DatSchoof DatSchoofDatSchoof

    Ja genau deswegen gibt es ja das Gesetz. Wenn es keinen Vertrag gibt, dann regelt der Gesetzgeber die Vertragsverhätnisse. So schreibt es das Gesetz vor, Du kannst natürlich mit Deinem Arbeitgeber andere Optionen aushandeln.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag unterliegt dem Arbeitsrecht und den entsprechenden Gesetzen.

    In deinem Fall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB,dass heißt,du kannst dein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen.

    Ein seriöser Arbeitgeber wird Verständnis für die Kündigungsfrist haben und diese auch akzeptieren.

    Wenn du von heute auf morgen aufhörst,kann es passieren,dass eine Schadenersatzforderung auf dich zu kommt.

    Trotzdem kannst du in einem Gespräch mit deinem Noch-Arbeitgeber versuchen,einen Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Beendigung zu vereinbaren.Das geht aber nur,wenn der Arbeitgeber dem auch zustimmt.

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    Antwort von carina007 carina007

    also hier hast du auch eine Kündigungsfrist einzuhalten von 6 Wochen meine ich mal gelesen zu haben. (kann aber auch kürzer sein)

    Vielleicht ergibt sich eine Einigung in einem Gespräch wenn du gut mit deinem Chef kannst.Versetz dich dann aber auch mal in die Lage deines Chefs, der ja erst Ersatz für dich finden muss.Ein guter Abgang beim Chef ist immer besser, denn er wird dir ja auch ein Zeugnis schreiben.

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    Antwort von germanils germanils

    Ja klar, es gibt gesetzliche Kündigungsfristen. Soweit ich weiß 4 Wochen zum Monatsende, muss ich nochmal nachschauen.

    "Die gesetzlich Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende; ist also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Anderes festgehalten, gilbt diese Frist, wenn Sie als Arbeitnehmer von sich aus kündigen."

    http://www.bewerbungsservice-spezial.de/forum/board137-karriere-beruf/board96-k%...

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Im konkreten Fall heißt das: Kündigung bis Mittwoch beim Arbeitgeber abgeben, dann bist Du am 15. März frei. Aber bitte nur, wenn der neue Vertrag dann schon unterschrieben ist!

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    Antwort von Sassy0311 Sassy0311

    also rein theoretisch würden für dich ja 4 Wochen gelten. Da aber kein schriftlicher Vertrag besteht, kannst du auch sofort deinen neuen Job antreten.

    Kommentar von DatSchoof DatSchoofDatSchoof

    Nein das stimmt nicht. Denn für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag gilt das Gesetz.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Nein! Eben dafür gibt es ja gesetzliche Fristen.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    @sassy ,

    da irrst du aber gewaltig.

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