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Arbeitsrechtlich ok?

Frage von gelbeXtomate gelbeXtomate

Ich arbeite im Schichtdienst. Letztens kam die Situation auf, dass ich Frühdienst (6-14 Uhr) mit einer anderen Kollegin hatte. Der alleinige Spätdienst (13-21 Uhr) hat sich in der Nacht krank gemeldet, so dass für diesen Tag der Spätdienst nicht abgedeckt war. Mein Chef verlangte von uns, dass einer vom Frühdienst nach Hause fahren muss, um später den Spätdienst zu übernehmen.

Ist das überhaupt arbeitsrechlich in Ordnung? Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts geschrieben.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie schreiben dass im Arbeitsvertrag nichts steht, Sie haben aber einen Schichtplan / Dienstplan der Sie zur Schicht einteilt.

    Diese Einteilung ist maßgeblich dafür wann Sie zu arbeiten haben.

    Grundsätzlich kann der Vorgesetzte, kraft seines Direktionsrechts (Weisungsrechts) die Lage der Arbeitszeit anordnen, dies muss er vor Antritt der Schicht tun.

    Nun ist es so dass der Chef ein Problem hat, da die Spätschicht durch die Erkrankung des eingeteilten Mitarbeiters nicht besetzt ist.

    Rechtlich gegen den Chefs vorzugehen geht aus wie das Hornberger Schießen, davon würde ich abraten. Manche Siege sind zu teuer erkauft.

    Es hätte von mehr Stil gezeugt und hätte Ihr Verständnis für die Zwangslage geweckt, wenn der Chef seine Lage erklärt hätte und zumindest die zusätzlichen Fahrtkosten bezahlt hätte und als Dankeschön eine Anerkennungsprämie oben drauf gelegt hätte. So ein Verhalten wirkt motivationssteigernd, sprechen Sie Ihren Chef einmal darauf an.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von chucked chucked

    Nein. Absolut nicht. Nach deiner Arbeitszeit müssen Pausen eingehalten werden. Du darfst auf keinen Fall morgens und Nachts an dem selben Tag arbeiten. Wenn du Montag morgens arbeitest und sollst in der Nacht auf Dienstag arbeiten, geht das nicht.

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    wenn du es machst, ist es in ordnung.

    wenn nicht, auch.

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    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    Das hängt davon ab, wie groß Eure Firma ist. Wenn Ihr nur wenige Beschaäftigte seid, dann müsst Ihr den Ausfall eines Kollegen mit der Arbeit der anderen abdecken - zumal das Kurzfristig war.

    Wenn Ihr schon private Termine ausgemacht habt, hat der Chef keinen Anspruch darauf, daß Ihr da seid. Notfalls muß er die Arbeit selbst machen oder die Firma schließen.

    Das Schließen der Firma bringt Nachteile. Der Umsatz vom Nachmitttag fällt aus und damit der Verdienst. Wovon soll de rchef im Zweifel die Löhne dann bezahlen? Kommt es öfter vor, ist die Frima ganz, ganz schnell Pleite und es stellt sich die Frage nicht mehr, ob der Chef über Eure Freizeit verfügen kann - davon habt ihr dann mehr als genug.

    Es ist imme rein Leben und Leben lassen in kleinen Betrieben angesagt!

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Im Notfall muss man halt mal länger ran. Ist ja nicht dauerhaft so, oder?

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    na klar,die Arbeitseinteilung ist dem Chef überlassen,was soll der auch machen,jemand neues einstellen?

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    Der Chef hat kein Recht darauf, daß die Angestellten da mit machen - im Zweifel geht daran jedoch die Frima kaputt.

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