Sie schreiben dass im Arbeitsvertrag nichts steht, Sie haben aber einen Schichtplan / Dienstplan der Sie zur Schicht einteilt.
Diese Einteilung ist maßgeblich dafür wann Sie zu arbeiten haben.
Grundsätzlich kann der Vorgesetzte, kraft seines Direktionsrechts (Weisungsrechts) die Lage der Arbeitszeit anordnen, dies muss er vor Antritt der Schicht tun.
Nun ist es so dass der Chef ein Problem hat, da die Spätschicht durch die Erkrankung des eingeteilten Mitarbeiters nicht besetzt ist.
Rechtlich gegen den Chefs vorzugehen geht aus wie das Hornberger Schießen, davon würde ich abraten. Manche Siege sind zu teuer erkauft.
Es hätte von mehr Stil gezeugt und hätte Ihr Verständnis für die Zwangslage geweckt, wenn der Chef seine Lage erklärt hätte und zumindest die zusätzlichen Fahrtkosten bezahlt hätte und als Dankeschön eine Anerkennungsprämie oben drauf gelegt hätte.
So ein Verhalten wirkt motivationssteigernd, sprechen Sie Ihren Chef einmal darauf an.
Peter Kleinsorge
Der Chef hat kein Recht darauf, daß die Angestellten da mit machen - im Zweifel geht daran jedoch die Frima kaputt.