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Arbeitsrecht/Kündigung

Frage von wegweiser2003 wegweiser2003

Guten Abend!

Also - ich bin Nachtportier und habe nun den Spass des Burn-Out...auch wenn ich bis vor 2 Wochen dachte das wäre nur etwas Fiktives. Ich habe mir 3 Tage krank "gegönnt"....der Erholungseffekt ist aber nach 2 Nächten wieder vorbei gewesen. Der Arzt wollte mcih direkt mehrere Wochen krank schreiben, geht aber nit....Gastronomie halt...

Am Freitag habe ich meinen Kollegen vom Tagdienst gesagt das ich ab Dienstag für eine Woche krank sein werde (ich geh hier grad am Stock, bin am Ende, aber es ist keine Vertretung da, erst ab morgen ist es ohne großes Chaos möglich mich zu vertreten).

Nun sagt das persobüro das es Arbeitsverweigerung wäre wenn ich mit Ansage krank mache...obwohl ich eigentlich garnicht auf Arbeit sein sollte, mache es nur FÜR den Betreib, GEGEN meine Gesundheit.

Frage: wie ist

a) die Rechtslage

b) wenn ich fristlos gefeuert werde, verwirke ich dann meine 42 Guttage und meine 39 Urlaubstage? Hab die in 22 Monaten Betreibszugehörigkeit gesammelt...

´ne rechtliche Info wäre prima, bitte aber keine Ratschläge, davon hab ich genug bekommen...

Danke und eine ruhige Nacht!

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Antworten (8)

  • 3
    Antwort von alphalpha alphalpha

    Die Tatsache der Arbeitsverweigerung ist momentan gegeben, da noch kein zwingender Grund (wie OP-Termin) für diesen Tag vorliegt. Aber mit einem psychiatrischen Attest bist Du auf der sicheren Seite! Selbst wenn eine Kündigung erfolgt, bekommst Du den Gegenwert der Tage ausbezahlt.

  • 1
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Du hast einen Arbeitsvertrag! Ein Netter Zug von dir , zu sagen, dass du krank seien wirst. Und mit dem Atest vom Arzt kann dir keiner was! Aber das soltest du dem Persochef klar machen, oder besser dem Bigboss! Nimm dir Zeit und halte die Füße still! Gute Besserung!

  • 1
    Antwort von MARIECHENHEIDI MARIECHENHEIDI

    Du hast deine Krankmeldung angekündigt, ja - aber doch keine erlogene!!! Das kannst du dem Persobüro mal schön mitteilen! Und - sag ruhig und gelassen, das du es nicht seeehr nett findest, das man dir deine sehr Betriebsfreundliche Art, die Firma auf deine Abwesenheit vorzubereiten, so negativ ankreidet!!! Die entlassen dich sicher nicht, wenn du einen gelben Schein hast - können die auch gar nicht - ohne Begründung! Es ist aber dennoch sehr unnett von denen, dich so zu behandeln! Ich habe in der Gastronomie auch schon ekelhaftes und Schreckliches erlebt. Das hat mich aber nur selbstbewusster gemacht! Lass dich auf keinen Fall unterbuttern! Deine Tage, wenn sie denn registriert sind, müssen dir dann ausbezahlt werden, falls sie dich entlassen wollen. Urlaub steht dir in jedem Fall zu...

  • 1
    Antwort von Droggelbecher Droggelbecher

    Bin kein Jurist, aber wenn du krank bist, bist du krank, da kann sich der Arbeitgeber auf den Kopf stellen.

    Solange der Arzt das attestiert, ist alles okay.

    Versuchen, dich loszuwerden, kann der Arbeitgeber natürlich trotzdem. Aber er muss damit rechnen, viel Geld an dich zahlen zu müssen, nich nur für die angesammelten Überstunden.

  • 0
    Antwort von semen semen

    42 GUTTAGE??? Alter Schwede. Ich selbst abreite auch an der Rezeption allerdings überwiegend Tagsüber!

    Aber zu deinen Fragen:

    a)Obwohl dein Verhalten absolut lobens- und nachstrebenswert ist. Ist die Rechtslage in diesem Fall ernüchternd. Tatsächlich ist die Ankündigung einer Krankmeldung Anlass genug für eine fristlose Kündigung. Allerdings sind die Gesetzestexte widersprüchlich, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, stehen die Changsen nicht schlecht den Prozess zu gewinnen.

    b) Selbstverständlich hast Du den voll Anspruch auf die Auszahlung deiner Gut- und Urlaubstage.

    Wenn Du einen neuen Job in Köln suchen solltest dann sende mir über GF eine Freundschaftseinladung, wir suchen momentan händeringend Mitarbeiter mit Berufserfahrung

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    Antwort von semen semen

    42 GUTTAGE??? Alter Schwede. Ich selbst abreite auch an der Rezeption allerdings überwiegend Tagsüber!

    Aber zu deinen Fragen:

    a)Obwohl dein Verhalten absolut lobens- und nachstrebenswert ist. Ist die Rechtslage in diesem Fall ernüchternd. Tatsächlich ist die Ankündigung einer Krankmeldung Anlass genug für eine fristlose Kündigung. Allerdings sind die Gesetzestexte widersprüchlich, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, stehen die Changsen nicht schlecht den Prozess zu gewinnen.

    b) Selbstverständlich hast Du den voll Anspruch auf die Auszahlung deiner Gut- und Urlaubstage.

    Wenn Du einen neuen Job in Köln suchen solltest dann sende mir über GF eine Freundschaftseinladung, wir suchen momentan händeringend Mitarbeiter mit Berufserfahrung

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    Antwort von wegweiser2003 wegweiser2003

    hmm, muss dann mal schauen ob ich das Risiko eingehe. Da aber meine einzige Aushilfe erst am 23.08. wieder einige Nächte meinen Dienst übernehmen kann...naja, 2 weitere Wochen halt ich nicht aus. Druck will ich mit der Ansage nicht ausüben, würde nichts bringen und ist auch nicht meine Art.

    Danke für die Antworten!

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