1

Arbeitsrecht...Kübdigen in der Probezeit

Frage von casamia casamia

Meine Frage...ich bin noch in der Probezeit und möchte kündigen weil ich eine andere Arbeit habe. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten ?? Wer weiss darüber bescheid??

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bitmap bitmap

    Klar muss man auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist einhalten. Die gesetzliche Kündigungfrist ist 2 Wochen, wenn arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes dazu vereinbart ist.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

  • 2
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    In der regel hat man 14 tage Kündigungszeit.

  • 2
    Antwort von francis1505 francis1505

    Was steht denn im Arbeitsvertrag drin? Meistens sind das zwei Wochen.

  • 0
    Antwort von eluap eluap

    In der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber,als auch der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Stimmt, aber nur fristgerecht, dass sind zwei Paar Schuhe.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.