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Arbeitsrecht/fristlose Kündigung

Frage von Fraenkie Fraenkie

Danke erstmal für eure Antworten. Hier ergänzend zu meiner zuvor schon gestellten Frage. Also folgendes ist vorgefallen:

30.1. mein Chef hat mir eröffnet das mein Jahresvertrag nicht verlängert wird. Ich solle keine Kundenbesuche mehr machen, aber meine Arbeit ordentlich zu Ende führen, d.h. dann überwiegend im Büro. 6.1. ich bin mit dem Dienstwagen zu einem Büro eines Betreuers einer unserer Kunden, ich arbeite im Pflegedienst, gefahren, um dort etwas abzugeben. Darüber hat sich mein Chef bei meiner Kollegin tierisch aufgeregt und gesagt, das ich damit gegen seine Dienstanweisung verstossen hätte. Es gibt aber keine schriftliche Anweisung, nur das oben beschriebene mündliche. Danach bin ich noch mit dem Dienstwagen zu einem Vorstellungsgespräch gefahren, was auf dem Rückweg lag. Laut einer mündlichen Vereinbarung mit meinem Chef darf ich kleinere private Fahrten machen, wenn ich denn auch etwas dazu tanke.

Das mit dem Vorstellungsgespräch könnte meine Kollegin gepetzt haben.

Da mein Chef ein absolutes A........ ist, rechne ich mit einer fristlosen. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe möchte ich dieses Schreiben nicht abholen. Es ist richtig, dass kein Absender auf dem Benachrichtigungszettel steht.

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast müßtest du darin erst einmal nachschauen, ob er überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit regelt. Andernfalls sind befristete Verträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht vor Zeitablauf kündbar und ein Grund für eine fristlose liegt hier definitiv nicht vor. Das ist bestenfalls geeignet für eine Abmahnung und die ist mündlich so wertlos wie nur was.

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    Antwort von elachen1972 elachen1972

    Das muss nicht schriftlich vorliegen, eine Anweisung hat im Rahmen des Direktionsrecht des Arbeitgebers auch mündlich seine Wirkung.

    Ein Einschreiben gilt als zugegangen in dem Moment, wo es zugestellt oder hinterlegt wurde - da liegst du mit deiner Meinung etwas daneben - es hat also keinen Vorteil wenn du es nicht abholst.

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    Antwort von ladytinamaus ladytinamaus

    Das mit der Dienstanweisung ist ziemliche Haarspalterei und mit Sicherheit kein Grund für eine fristlose Kündigung. Selbst wenn es Dir so ausgelegt wird, dass Du Dich nicht an die Anweisung des Chefs gehalten hast, kannst Du maximal eine Abmahnung dafür kassieren.

    Anders die Sache mit dem Vorstellungsgespräch. War das Gespräch noch während der Arbeitszeit? Dann hättest Du Deinen Chef vorab informieren und um Einverständnis bitten müssen. War es allerdings in Deiner Freizeit, kann er Dir gar nichts.

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    Antwort von Avocados Avocados

    Hi,

    wegen so einer Sache kann Dir nicht fristlos gekündigt werden. Beim Vorstellungsgespräch warst Du hoffentlich nicht in Deiner Arbeitszeit.

    Ist allenfalls eine Abmahnung Wert.

    Einschreiben nicht abholen ist keine belastbare Idee. Zugang des Schreibens wird fingiert.

    Mehr zur fristlosen Kündigung findest Du hier:

    http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_06.html

    Gruß

    A.

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    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Die mündliche Verwarnung ist ja Schwachsinn, wenn er die nur deiner Kollegin gesagt hat. Kannste ignorieren.

    Tja und die Privatfahrt. Wenn es abgesprochen war, dass du kleinere Fahrten darfst, ist das schon mal gut. Allerdings bist du in deiner Arbeitszeit zu einem Vorstellungsgespräch gefahren? Das wäre nicht so gut! Es sei denn, es war Pause.

    Zu dem Schreiben, hatte ich dir schon geantwortet, aber ich empfehle dir, es abzuholen. Auf der Arbeit wirst du ihm früher oder später begegnen und dass macht alles noch schlimmer.

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