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Arbeitsrecht: Wer haftet bei Schaden?

Frage von Benjamin2751 Benjamin2751

Hallo alle zusammen,

mein Cheff hat mir vor Kurzem einen Zettel gegeben, auf dem steht, dass ich für durch mich entstandene Schäden allein haften soll. Wenn Schaden entstanden ist, zu dem sich niemand bekennt, sollen die Reparaturkosten durch alle Angestellten geteilt werden. Dieses "Dokument" gilt es zu unterschreiben.

Meine Frage: Ist es rechtens, dass ich für Schaden während der Arbeitszeit aufkommen muss, nur weil mein Arbeitgeber behauptet, er habe keine Versicherung für solche Fälle? Kann er mir kündigen, wenn ich mich weigere das Dokument zu unterschreiben?

Zur Arbeit: Ich arbeite in einem Supermarkt. Entstandene Schäden sind beispielsweise Türen, die mit einem Hubwagen angefahren worden sind.

Würde mich wirklich sehr freuen, Antworten von Leuten zu bekommen, die sich in diesem Gebiet auskennen! DANKE!!!

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Antworten (14)

  • 4
    Antwort von faband faband

    auf keinen fall unterschreiben !

    wenn er keine versicherung hat, ist das sein problem !

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Das sollten Sie so ohne weiteres nicht unterschreiben. Sie haften dann auch für betriebliche Abläufe die Sie nicht beeinflussen können.

    Der Arbeitnehmer haftet bei:

    1. grober Fahrlässigkeit und Vorsatz über die volle Schadenssumme

    2. mittlerer Fahrlässigkeit über einen Anteil der Schadenssumme

    3. leichtester Fahrlässigkeit gar nicht

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchHaftungArbeitnehmer.html

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von erweh erweherweh

    Und ich glaube, wenn er deshalb die Kündigung bekommen sollte wird wohl jedes AG den Chef in der Luft verreißen.

  • 3
    Antwort von pierrot pierrot

    Nein dieses Dokument mußt du nicht unterschreiben. Was soll das? Jeder Unternehmer muß eine eigene Versicherung für solche allfälligen Schäden haben. Was kommt als nächstes? Daß er euch auf der Toilette filmt oder wie? An deiner Stelle würde ich sofort zur Gewerkschaft gehen und den Fall prüfen lassen. Alles Gute und viel Glück!

  • 3
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Nicht unterschreiben!

    Dafür haben die Arbeitgeber Versicherungen!

    Und kündigen darf er dich auch nicht, wenn du die Unterschrift verweigerst. Dann verklagst du ihn!

    Haften kannst du nur bei wirklich grob fahrlässigen Schäden!

    Kommentar von Murksambau MurksambauMurksambau

    und den Arbeitgeber verklagen? Prima, die Prognose fürs jahresende 4,1 Mio Arbeitslose!

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Murksambau, auf deine Kommentare verzichte ich gerne, du bist mir unangenehm aufgefallen!

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Ne, ist klar. Lieber am Ende jeden Monats mal eben so 300€ für Schäden abgezogen bekommen.

  • 2
    Antwort von DiplIngo DiplIngo

    Das ist Schwachsinn! Bloß nicht unterschreiben!

    Es ist im Gegenteil sogar so, dass Schäden die Du z.B. bei einem Kunden anrichtest (aus Versehen mit dem Hubwagen über den Fuß) von Deinem Chef getragen werden müssen. Denn das ist ja nur passiert, weil Du für Ihn gearbeitet hast.

    Wenn er Dich zu sehr bedrängt, frage ihn doch einfach, ob er das morgen in der Tagespresse lesen möchte. Also Zettel aufheben!

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Unterschreib das bloß nicht.

    Für Fehler haftet ein Angestellter nur, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Alle anderen Fehler während der Arbeitszeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Ob der eine Versicherung hat oder nicht, ist dann sein Problem.

  • 2
    Antwort von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84

    Also ich denke nicht das das rechtens ist. Ich würde in diesem Fall mal einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. Der kann dir die Frage bestimmt besser beantworten??

  • 1
    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Dein Chef ist wohl ein billiger, versucht es auf diese schäbige Art und Weise!

     

    Nein, unterschreibe es niemals.

     

    (Mache vorsichtshalber eine Kopie von diesem Wisch für deine Unterlagen, falls er dir mit Kündigung droht!) Aber nicht unterschreiben!

     

    Und kündigen kann er dich auch nicht dafür, wenn er es dennoch tut, dann geh vor Gericht.

    Er ist im Unrecht.

     

    Du würdest nur im Falle einer groben Fahrlässigkeit haften, aber mehr auch nicht.

  • 1
    Antwort von Wishmaster69 Wishmaster69

    Auch wenn die Antwort etwas verspätet kommt: Arbeitnehmerhaftung gibt es nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für alles andere gilt: der Arbeitgeber hat zu zahlen, versichert oder nicht. Auch trotz Unterschrift würde ich mich gegen jegliche Schadensforderung seitens des Arbeitgebers wehren.

    Viele Grüße

  • 1
    Antwort von mitterer mitterer

    Zwei Antworten:

    1)

    Nicht unterschreiben! Damit würden Sie Ihrem Arbeitgeber ein großes Zugeständnis machen und mehr Verantwortung übernehmen, als sie müssen.

    2)

    Auch wenn Sie nicht unterschreiben haften sie nur bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Leichte Fahrlässigkeit ist z.B. bei einer Bedienung Glasbruch, wenn sie im Gewühl angerempelt wurde. Aber schon bei mittlerer Fahrlässigkeit gibt es eine Mithaftung des Arbeitnehmers, die sich allerdings im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten halten muss. Wenn Sie mit einem Hubwagen eine Tür beschädigen, wäre unter Umständen schon eine mittlere Fahrlässigkeit - vor allem, nachdem sie schon diesbezüglich ermahnt worden sind. Der Arbeitgeber kann also eine Beteiligung an der Schadensausbesserung verlangen - er darf Ihnen aber nicht die gesamt Tür in Rechnung stellen, das muss in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Gehalt stehen. Gerade bei niedrigen Stundenlöhnen sind die Arbeitsgerichte hier im Zweifelsfall eher auf Seiten des Arbeitnehmers.

  • 1
    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Im Arbeitsrecht ist die Haftung des Arbeitnehmers begrenzt. Unterschieden wird zwischen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, mittlerer Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit.

    Bei Vorsatz besteht uneingeschränkte Haftung des Arbeitnehmers. Bei grober Fahrlässigkeit besteht eine Mithaftung des Arbeitnehmers. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, wie risikobehaftet die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist und ob es in Relation zu seiner Vergütung steht. Da dies selten der Fall ist, wird in der Regel ein grob fahrlässiger Schaden nicht 50:50 aufgeteilt sondern in einem für den Arbeitnehmer günstigeren Verhältnis.

    Bei Schäden die durch Fahrlässigkeit entstehen, bleibt der Arbeitgeber auf den Kosten sitzen.

    Dies ist eine grundlegende Regelung die nicht pauschalisiert werden kann. Zu betrachten ist immer der Einzelfall.

    Das Dir vorgelegte Schriftstück würde ich nicht unterschreiben. Man versucht, Dir die komplette Haftung für alle (auch fahrlässig) verursachten Schäden unterzuschieben.

    Die Firma kann viele Dinge über entsprechende Versicherungen abwickeln.

  • 1
    Antwort von Chicco295 Chicco295

    Wenn du angestellt bist ist das dummes Zeug, er haftet als Firma auch für die Schäden die seine Firma verursacht. Und du arbeitest ja auf Anweisung. Allerdings ist es auch nicht nötig gegen einen Türrahmen zufahren.

  • 1
    Antwort von Murksambau Murksambau

    Der Arbeitnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Kannst Du also getrost unterschreiben.

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Die dümmste Antwort hier!

    Kommentar von Sunny7777 Sunny7777Sunny7777

    Murksambau das war Murks an der Antwort

    Kommentar von fussball1952 fussball1952

    nein-das ist Nötigung des Arbeitgebers und strafbar......laut Gesetz haftet AN n i c h t nur bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit!!!!

  • 1
    Antwort von sojumayaka sojumayaka

    wenn du am ende mehr geld mitbringen musst als du verdienst,macht das irgendwie wenig sinn. mit diesem schrieb kann er euch ja beinahe alles unterjubeln. der soll mal lieber ne versicherung abschließen, die das deckt.

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