Wann darf ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbieten, in den Urlaub zu fahren? Der Urlaub ist schon gebucht und auch seit mehreren Wochen (Vom Chef) genehmigt. Wenn ich nicht in den Urlaub fahren darf, müssen meine Mitreisenden den Urlaub ebenfalls absagen, weil er für sie sonst eine zu hohe finanzielle Belastung bedeutet. Welche Gründe muss ein Arbeitgeber nennen, um mich vom Urlaub machen abhalten zu können? Wie lange vor Urlaubsantritt kann er es mir verbieten?

Wenn dringende betriebliche Gründe Deine Anwesenheit zwingend erforderlich machen, kann der Arbeitgeber schon den Urlaub streichen bzw. auf einen anderen Termin verlegen. Er ist dann aber auch verpflichtet, die entstandenen Kosten (Buchungen, usw.) zu erstatten.

Er kann es Dir aus wichtigen betrieblichen Gründen jederzeit verbieten. Aber: Solltest Du gebucht u.s.w. haben und dies ist nicht mehr rückgängig zu machen, dann muß er Dich dafür entschädigen.
Genrell gilt das Geschriebene meiner Vorschreiber: nur dringende betriebliche Erfordernisse können dazu führen, dass Du den Urlaub nicht antreten kannst. Aber: die Anforderungen an diese betrieblichen dringenden Erfordernisse sind vom Bundesarbeitsgericht sehr hoch angesiedelt worden. Generell gilt: niemand ist unersetzbar! Da müsste schon die Existenz der Firma gefährdet sein, damit das überhaupt zum Tragen kommt. Wenn die anderen Teilnehmer (falls Du doch den Urlaub nicht antrittst) deswegen absagen, hat das für Deinen Chef keine Bedeutung, weil: die können - zunächst mit der höheren finanziellen Belastung - ihren Urlaub ja trotzdem antreten. Du kriegst Dein Geld für den Urlaubsausfall vom Chef auf jeden Fall - grösser als Dein "Anteil" kann für Deine Miturlauber der Verlust ja nicht sein... Leider kann ich Dir nicht konkret sagen, ob Dein Chef Deinen Rücktritt vom Urlaub im konkreten Einzelfall verlangen kann, weil ich nicht weiss, wie wichtig Du persönlich mit Deinen Fähigkeiten für Deine Firma bist oder eben nicht. Das kann ich nicht einschätzen. Im schlimmsten Fall (wenn Du kein Risiko eingehen willst) solltest Du beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken - dahingehend, dass Du Deinen Urlaub nehmen darfst. Allerdings weiss ich nicht, welchen Spiess- rutenlauf Du bei Deiner Urlaubsrückkehr zu erwarten hättest, wenn Du auf diese Weise Deinen Urlaubsanspruch erfolgreich durchsetzen kannst. Das kannst nur Du selber wissen...

Wenn er genehmigt hat und ihr darauf hin gebucht habt, eigentlich gar nicht!
so stimmt das nicht!! aus dringenden betrieblichen Gründen ght das schon!!! Er muss dich entschädigen, aber das die anderen absagen müssen wird ihn denk ich nicht interessieren

HAt er Betriebliche Gründe, mehr Aufträge etc, wo er dich wirklich benötigt, dann kann er dir den Urlaub ablehnen bzw. den Termin verschieben. Hast du nach seiner genehmigung den Urlaub gebucht, muß er die entstandenen Kosten erstatten (Reiserücktritt, Buchung etc.) Jedoch muß er nicht die kosten deiner Mitreisenden übernehmen, da er ja mit denen nichts am Hut hat.
Aber nur dem Arbeitnehmer, die anderen sind nicht relevant für ihn.