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arbeitsrecht vertragsänderung in zentrale nicht erfasst

Frage von mafaiza mafaiza

hallo, ich bräuchte mal hilfe in einer kniffeligen arbeitssache...am liebsten wäre mir ein hinweis von jemandem der sich mit arbeitsrecht auskennt.

um es kurz anzureissen, :

am 15.6. habe ich eine stelle angenommen in einem unternehmen in dem ich schon öfter gearbeitet habe, da ich die abläufe kenne und weiß wieviel ich am ende "netto" hab, dachte ich das wäre ne gute möglichkeit mein finanzloch auf zu arbeiten. es sollte nur befristet sein für 2 1/2 monate. soweit so gut. ich hatte vereinbart, die 100 std. die ich normaler weise in einem monat ableiste in den letzten 2 1/2 wochen zu erldigen, was ich auch gemacht habe, bis auf ca. 10 std. die wir offen gelassen haben, da ich im juli inventur mitmachen musste, die genug std bringen würde. das erste gehalt war dann ein schock, die in der zentrale haben gedacht ich hätte nur 50 zig std gearbeite. so bekam ich nur ganz wenig geld. meine chefin hat dann angerufen und die situation erklärt, wobei darauf hin eine vertragsänderung gefordert wurde, was wir auch gemacht haben.

nun habe ich eine neue abrechnung bekommen, wo der lohnsteuer betrag völligst verkehrt berechnet wurde, nach vielem hin u her anrufen, wurde mir bestätigt, das ich recht mit meiner rechnung habe, aber der betrag für die zu viel gezahlte lohnsteuer kann ich erst am jahresende beim lohnsteuer jahresausgleich machen. bei der berrechnung wurde das brutto gehalt von 1141,- genommen laut der geleisteten arbeitsstunden, die "abgaben" wurden jedoch von praktisch dem "doppelten lohn" also des "vollzeitbrutto´s" gemacht... sehr toll...ich brauch das geld jetzt. allein schon um davon auf die arbeit zu fahren, denn der hin u rückweg sind 95 km. bei den spritpreisen und meinem auto nicht lustig... jetzt hat sich herausgestellt, das der neue arbeitsvertrag gar nicht in der zentrale berücksichtigt wurde, vergessen, verschusselt oder was auch immer, und meine frage wäre jetzt müssen die dann nicht noch mal alles neu berechnen? oder muß ich wirklich bis jahresende warten? ich kann mir nicht auch noch einen anwalt leisten und weiß gar nicht wie ich das klären soll. zumal wir auch die arbeitszeiten einfach so geändert bekamen, weil eine neue fl im juli angefangen hat, die es besser findet, wenn die ma statt vorher 9std nur noch 5-6 std kommen aber dafür fast täglich. das heißt für mich, anstatt 10 mal hin, 20 zig mal hin....also 20 zig mal bezahlen....und das kann ich mir eigentlich nicht leisten.

im endeffekt bezahle ich drauf um zu arbeiten, muß mir geld leihen um zur arbeit zu kommen und werde dann noch gebeten auf den lohnsteuer jahres ausgelich zu warten....ich bin echt fertig, weil mich das so belastet..

hat viell einer ne idee???

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden nun rückwirkend die 100 Std für die Zeit vom 15.06. - 30.06. abgerechnet.

    Das die steuerlichen Abzüge bei Teilmonaten vergleichsweise hoch sind, ist richtig. Ebenso wie die Auskunft, dass das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ausgeglichen wird. Hier wird nach der Tagestabelle versteuert, weil es sich nicht um einen vollen Kalendermonat handelt, auf den sich der Verdienst bezieht.

    Wenn die Fahrtkosten so enorm hoch sind, kann man alternativ beim Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag stellen, wodurch die monatlichen Steuerabzüge gemindert werden können.

    Die Antragstellung müßte aber dann jetzt zügig erfolgen, weil der Freibetrag nicht rückwirkend, sondern erst ab Monat der Bewilligung eingetragen wird (also August). Und ob das dann noch rentabel ist, weil die steuerlichen Abzüge auf den genannten Verdienst und einen vollen Kalendermonat bezogen ohnehin deutlich niedriger ausfallen, ist fraglich.

    Was ich an Deiner Darstellung nicht verstanden habe ist, inwiefern der neue Vertrag nun nicht berücksichtigt worden ist!? Sollte das Eintrittsdatum rückwirkend auf den 01.06. "korrigiert" worden sein, müßte auch noch eine neue Abrechnung erfolgen, in welcher die Abzüge dann entsprechend geringer ausfallen würden. Rechtlich beurteile ich eine solche Korrektur, sofern sie passiert ist, jetzt nicht. Das muss der AG dann ausbaden, wenn es auffällt.

    Ein Anwalt wäre nach meiner Einschätzung hier rausgeschmissenes Geld.

    Kommentar von mafaiza mafaiza

    in der vertragsänderung wurde die monatliche arbeitszeit erhöht, von 50 zig auf 100 std. rückwirkend zum 01.06. ich habe in dem selben unternehmen schon öfter gearbeitet. daher weiß ich das bei einem brutto verdoienst mit lk 2 u 1/2 kind sehr niedrig ist und bei einem noch niedrigeren bruttolohn muß sie folgerichtig noch niedriger sein. mich kotzt es an, das ich wegen eines fehler´s der buchhaltung nichts machen kann... wäre es andersrum, müsste ich dafür grade stehn egal wie...

    Kommentar von mafaiza mafaiza

    in der vertragsänderung wurde die monatliche arbeitszeit erhöht, von 50 zig auf 100 std. rückwirkend zum 01.06. ich habe in dem selben unternehmen schon öfter gearbeitet. daher weiß ich das bei einem brutto verdoienst mit lk 2 u 1/2 kind sehr niedrig ist und bei einem noch niedrigeren bruttolohn muß sie folgerichtig noch niedriger sein. mich kotzt es an, das ich wegen eines fehler´s der buchhaltung nichts machen kann... wäre es andersrum, müsste ich dafür grade stehn egal wie...

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Lass dich nicht veräppeln,

    der, der den Fehler bei der Lohnabrechnung gemacht hat, muss den auch berichtigen.

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    Antwort von mha1213 mha1213

    Du musst wohl bis Jahresende warten, um dann im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs die entsprechenden Beträge zurückzufordern. Eventuell ist aber Dein Arbeitgeber kulant und gibt Dir einen Vorschuss. Das musst Du aber mit ihm erst aushandeln.

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    Antwort von akino47 akino47

    leider kann man solche fragen ohne genaue werte nicht beantworten. die steuerberechnung ist in der regel auf eine monatsabrechnung abgestellt, wird aber endgültig erst für ein ganzes jahr über die steuererklärung und den lohnsteuer-jahresausgleich fixiert.

    die steuer fragt nicht danach, für wieviel stunden gearbeitet wurde, sondern richtet sich ausschließlich nach dem "zu versteuernden betrag"

    wenn ich in einem monat 1000 € verdiene, ist meine steuer geringer, als bei 3.000 €. bei geringem verdienst kann man sogar ständig unter der freigrneze liegen, d.h. keine steuern zahlen. wird aber zuviel in einen monat "gepackt", überschreite ich die freigrenze und habe auf einmal z.b. 20% weniger durch die steuer.

    liste bitte mal genau auf, welche beträge in welchen monaten versteuert wurden.

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