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Arbeitsrecht, Versetzung

Frage von zizazu zizazu

Guten Abend ihr lieben.

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Wenn jemand im Einzelhandel arbeitet und in eine andere Filiale versetzt werden soll, ohne vorher gefragt worden zu sein, und sich die privaten umstände so zu seinem nachteil entwickeln, darf der arbeitgeber einen dann versetzen?

Bsp. Eine allein erziehende Mutter einer 6 jährigen schulpflichten tochter arbeitet in einer filiale mit öffnungszeiten von 8.30-18.30 und samstags bis 16 uhr. Darf sie ohne weiteres an einen ort versetzt werden der erstmal weiter weg ist und öffnungszeiten (mo-sa 8.20-20.00) anders sind? Die mutter muss ihr kind täglich zur schule bringen und hat in der neuen filiale allein wegen dem weg nicht die möglichkeit um 8.30 bei der arbeit anwesend zu sein. Am abend wäre sie erst ca um 21 uhr nicht wie vorher um 19.10 zuhause.

Ich würde mich sehr über antworten freuen. lg zizazu

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von user531 user531

    dürfen schon wenn es im vertrag schriftlich niedergelegt ist, das die arbeitskraft nach bedarf eingesetzt werden darf sie soll mach schauen was in dem vetrag steht

    ob man sich auf eine einigung der mutte reinläßt ist eine zwischenmenschliche ebene zwischen arbeitgeber und nehmer

    ggf. die arbeit dort nicht anzutreten könnte man als arbeitsverweigerung werten und zu einer fristlosen kündigung führen...

    wenn in ihrem vertrag nichts steht soll sie mal telefonisch bei ihr vor ort bei dem zuständigen arbeitsgericht anrufen, die haben eine beratungsstelle und geben auch telefonisch kostenlos auskunft

    Kommentar von user531 user531user531

    danke fürs sternchen !! empfehle aber dennoch sie soll ruhig beim arbeitsgericht anrufen sie verliert dabei nichts

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    Antwort von Magirus Magirus

    Das hängt davon ab, ob Dein Arbeitsvertrag eine entsprechende Versetzungsklausel enthält, die eine solche Versetzung zulässt.

    Andernfalls wäre eine Änderungskündigung notwendig.

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    Antwort von barbara34 barbara34

    Gibt es denn keine Gewerkschaft, in der sie ist oder einen Betriebsrat, wenn dieses Unternehmen mehrere Filialen betreibt? Welchen Grund gibt der Arbeitgeber denn an? Er kann nicht einfach versetzen und dann jemand anderen anstelle dieser Kraft dafür arbeiten lassen, das geht nämlich nicht. Nur wenn nicht mehr so viel Arbeit vorhanden ist und anstelle von z.B. 2 Kräften nur noch 1 Kraft benötigt wird, kann der Arbeitgeber so etwas machen, und dann kommt der soziale Aspekt dazu. Er muss die alleinstehende Kraft und nicht die mit 1 Kind in die andere Filiale schicken. Ein Tipp: einfach mal im Arbeitsgericht anrufen, ich habe da schon mal eine Auskunft und Ratschläge erhalten.

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    Antwort von zizazu zizazu

    es steht so im arbeitsvertag das sie versetzt werden kann. wenn die mutter aber die bedingungen nicht erfüllen kann, muss ihr dann der arbeitgeben kündigen oder sie selber?

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    Antwort von fritzhund fritzhund

    Die allein erziehehde Mutter sollte das Gespräch mit dem Ag suchen.

    Hält sie es für möglich das da Absicht hinter steckt ?

    Hat sie keinen Arbeitsvertrag in dem das geregelt ist ?

    Kommentar von zizazu zizazu

    es steht absocht dahiner, aber laut arbeitsvertrag ist es so vor 10 jahren geregelt worden

    Kommentar von fritzhund fritzhundfritzhund

    Dann solltest Du Dich nach etwas anderem umsehen.......viel Glück !

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    Antwort von JanineW1988 JanineW1988

    also rein menschlich gesehen, ist das natürlich unvertsändlich, aber wenn in dem Arbeitsvertrag nicht eine bestimmte Filliale drin steht, bzw. wenn im Einstellungsgespräch bereits eine evtl. versetzung angesprochen wurde ist das meines wissens rechtens.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Wenn es so im Vertrag steht, dann ja.

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    Antwort von Sanja2 Sanja2

    Kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht. Um sicher zu gehen würde ich mich dazu bei der Gewerkschaft beraten lassen.

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