Guten Abend ihr lieben.
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Wenn jemand im Einzelhandel arbeitet und in eine andere Filiale versetzt werden soll, ohne vorher gefragt worden zu sein, und sich die privaten umstände so zu seinem nachteil entwickeln, darf der arbeitgeber einen dann versetzen?
Bsp. Eine allein erziehende Mutter einer 6 jährigen schulpflichten tochter arbeitet in einer filiale mit öffnungszeiten von 8.30-18.30 und samstags bis 16 uhr. Darf sie ohne weiteres an einen ort versetzt werden der erstmal weiter weg ist und öffnungszeiten (mo-sa 8.20-20.00) anders sind? Die mutter muss ihr kind täglich zur schule bringen und hat in der neuen filiale allein wegen dem weg nicht die möglichkeit um 8.30 bei der arbeit anwesend zu sein. Am abend wäre sie erst ca um 21 uhr nicht wie vorher um 19.10 zuhause.
Ich würde mich sehr über antworten freuen. lg zizazu
danke fürs sternchen !! empfehle aber dennoch sie soll ruhig beim arbeitsgericht anrufen sie verliert dabei nichts