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Arbeitsrecht, Verfall von Urlaub und Überstunden

Frage von sashaguy sashaguy

Hallo Leute!

 

Mein Freund hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der Ende Mai ausläuft, aber von Seiten des AG bereits um ein weiteres Jahr verlängert wurde [mein Freund hat die Verlängerung (noch) nicht angenommen]

Da mein Freund seit Ende März krankgeschrieben ist (voraussichtlich auch bis Ende Mai), wg. Überlastung, stellt sich nun die Frage, was ist mit seinem anteiligen Urlaub und den geleisteten Überstunden?

Muss der AG die Zeiten dann ausbezahlen oder verfallen sie ?

 

Vielen Dank für Eure Antwort

 

LG  Sascha

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Aventura1 Aventura1

    Meines Wissens besteht der Anspruch auf Urlaub trotz Krankschreibung, er kann dann im Anschluss genommen werden. Bei den Überstunden ist es unsicher, ob es Geld oder freie Zeit gibt oder je nach Gutdünken des AG auch gar nichts, kenne genug Fälle, wo man deshalb vor Gericht ging.

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