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Arbeitsrecht Urlaubsplanung!!!

Frage von papabernd papabernd

Einen Wunderschönen guten Abend an alle!!!

Meine Frage: Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, das ich meinen Urlaub nur noch so planen darf das er am Mittwoch beginnt und am Dienstag endet??? Bei mir soll das ab jetzt so sein und ich kann und will das nicht hinnehmen.

vielen Dank im voraus Lg Berni (PS: bitte helft mir)

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Der Arbeitgeber kann zwar den Urlaub vorgeben, allerdings soll er sich weitestgehend an die Wünsche der Mitarbeiter halten. Für anders lautende Vorgaben sollen dringende betriebliche Gründe vorliegen. Welche das bei Dir sein könnten, erschließt sich mir nicht... Habt Ihr einen Betriebsrat? Der hat bei solchen Dingen nämlich ein gehöriges Wörtchen mitzureden.

    Kommentar von papabernd papabernd

    Moin, auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort!!! Einen Betriebsrat haben wir leider nicht, obwohl ich in der Verdi bin. Vieleich muß ich da mal anrufen!!! Lg

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    Antwort von dogit dogit

    Bundesurlaubsgesetz § 7 http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

    Übrigens ist/kann der Betriebsrat gemäß § 87 Abs1 Nr.15 bei der Urlaubsplanung in der Mitbestimmung sein. Bei nicht Genehmigung des Urlaubs ist ebenfalls der BR mit im Boot.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    "Dringende betriebliche Erfordernisse" können auch die Planung der Einsätze unter Berücksichtigung des Sonntagsfahrverbots sein. Ich sehe zwar im Moment noch keine wirkliche Logik darin, weiß ja aber auch nicht genau, was Ihr macht. Frag Deinen Chef doch einfach mal, warum das neuerdings so ist.

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    Antwort von deFleescha deFleescha

    Sinn und Zweck dieser Planung ist es, dass nicht mit 5 Tagen Urlaub 9 Tage frei gemacht werden können sondern max. 7 Tage ...

    Ich glaube nicht, dass dem rechtens ist, da sich der Arbeitgeber an die Wünsche der Arbeitnehmer halten muss und den Urlaub nur aus betrieblichen oder sozialen (andere AN betreffend) Gründen ablehnen kann... Urlaub ist Freizeit und Freizeit ist frei planbar ...

    Kommentar von papabernd papabernd

    Moin, auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

    Der letzte Satz in Deinen Antwort war der Ausschlaggebende Punkt. Da kann ich mich gut dran erinnern!!! Das hatten wir schon mal!!!

    Lg Berni

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    Antwort von pueppchen86 pueppchen86

    Ich denke hier kannst du alles nachlesen ->>> http://dejure.org/gesetze/BUrlG

    Kommentar von papabernd papabernd

    Moin, vielen Dank für Deine Antwort. Da hab ich schon Nachgelesen, bin aber nicht recht schlau draus geworden!!! Da steht nur drin, das er die wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat.

    Kommentar von pueppchen86 pueppchen86pueppchen86

    Genau und dieses scheint ja nicht der Fall zu sein, also würde ich mich, wenn es sowas bei dir gibt, bei der Arbeitnehmerkammer beraten lassen.

    Dieses kostet in der Regel nichts und die haben Rechtsanwälte dort die sich dann genau mit deinem "Fall" befassen und dir wirklich sachkundige Antworten geben können.

    Bist du in einer Gewerkschaft? Wenn ja dann kannst du auch dort um Rat fragen ;)

    Kommentar von papabernd papabernd

    Danke!!!

    ja bin ich und ich werd da morgen mal Anrufen, bevor ich hier die Pferde scheu mache. Danke nochmal

    Lg Berni

  • 0
    Antwort von papabernd papabernd

    Die Absicht dabei ist eigentlich logisch! Er will verhindern das Montags die Fahrzeuge stehen bleiben weil sich Urlauber am Sonntag Abend Krank melden könnten. Soweit so gut aber das kann ja auch am Dienstag abend passieren oder. Und da ist dann auch kein anderer Fahrer da!!!

    Lg Berni

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