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Arbeitsrecht und Urlaubsrecht

Frage von NIKKI35 NIKKI35

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer 30 Std. Woche.Meine Arbeitstage sind immer Dienstags bis Freitags.Als ich jetzt meinen Urlaub für dieses Jahr eingereicht habe teilte mir mein Chef mit,daß meine Urlaubswochen immer von Montags bis Samstags eingereicht werden müssen.Doch wieso muss ich Montags Urlaub nehmen und Samstag auch,obwohl es keine Arbeitstage in unserer Firma sind,da an diesen Tagen die Firma geschlossen ist.Ich bitte um eine Antwort.Wer kann mir weiter helfen?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Es kommt darauf an, ob dein Urlaubsanspruch in Werktagen oder in Arbeitstagen berechnet wird.

    Dein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch betraegt 24 Werktage im Jahr. Werktage sind alle Tage, die keine Sonn- und Feiertage sind. Hier zaehlen also auch arbeitsfreie Werktage mit.

    Auf eine 4 Tage Woche bezogen betraegt der gesetzliche Mindestanspruch umgerechnet auf Arbeitstage also 16 Arbeitstage.

    Wenn dein vertraglicher Urlaubsanspruch in Werktagen ausgedrueckt wurde, rechnet der Arbeitgeber also richtig (dann muessen es aber mindestens 24 Tage im Jahr sein). Gleiches gilt, wenn der Jahresanspruch nicht vertraglich geregelt wurde. Wurde der Urlaubsanspruch aber in Arbeitstagen vereinbart, dann zaehlen die bei dir ohnehin arbeitsfreien Werktage nicht mit (hier also bei dir Mindestanspruch 16 Arbeitstage/Jahr).

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Das sehe ich aber etwas anders. Aus der Tatsache dass das BUrlG Werktage als alle Tage definiert, die nicht Sonn- oder Feiertage sind läßt sich nicht herleiten, dass der AG bei Gewährung von 24 Werktagen automatisch berechtigt ist eine Urlaubswoche mit 6 Urlaubstagen zu belasten, obwohl der Arbeitnehmer eine 4-Tage-Woche hat. Arbeitstage müssen nicht immer Werktage sein, während Werktage aber immer Arbeitstage sein können. Das EntgFG sagt mE eindeutig, dass ein Urlaubstag grds. ein bezahlter Tag ist.

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Urlaubstage sind nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz grundsätzlich bezahlte Tage, an denen du von deiner Arbeit freigestellt bist. Wenn du nicht hättest arbeiten müssen, kannst du keinen Urlaub gehabt haben.

    Der Urlaubsanspruch einer Vollzeitkraft ist anteilig auf deine 4-Tage-Woche herunter zu rechnen. Ebenso hast du pro Urlaubswoche nur 4 Tage Urlaub und nicht 6.

    Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6 Tage-Woche beträgt für dich also anteilig mindestens 16 Tage. Selbst wenn die Urlaubsstage als Werktage in deinem Vertrag aufgefüht sind heißt das noch nicht, dass der AG automatisch das Recht hat für eine Woche Urlaub 6 Tage abzuziehen. Abzustellen ist immer auf deine tatsächliche Arbeitszeit. Insbesondere dann, wenn die Arbeitstage im Vertrag eindeutig geregelt sein sollten würde kein Richter anerkennen, dass der vertragliche Urlaubsanspruch sich aber auf andere Wochentage als die vereinbarten Arbeitstage beziehen soll.

    Sollte der Vertrag nur die Wochenarbeitszeit regeln und der Urlaubsanspruch ist in einer Höhe festgelegt, der sich auf die 6-Tage-Woche bezieht , rechtfertigt das immer noch nicht den Abzug von Urlaub an ohnehin freien Tagen.

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    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    leider schreibst du nicht wieviel urlaubstage du lt vertrag hast. also gilt das wie Der Cam schon geschrieben hat. allerdings kenne ich keine verträge in denen urlaub in arbeitstagen definiert ist. du hast mindestens 4 wochen url.anspruch und jede woche ist mit 5 oder 6 tagen zu rechnen. du wirst den gleichen urlaubsanspruch haben wie deine kollegen. auch MA die nur an 2 oder 3 tagen arbeiten haben letztendlich alle den gleichen anspruch. sonst hätte jemand der nur an 2 tagen arbeitet doppelt soviel urlaub wie du.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Nein! Es wird eben nicht so gerechnet! Vielleicht erklärt mir mal jemand nachvollziehbar, wie der Urlaubsstand sich im laufenden Jahr entwickelt, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Basis einer 6-Tage-Woche hat, aber nur 4 Tage die Woche arbeitet und dann mal einzelne Urlaubstage benötigt!? Das funktioniert nicht!

    http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/543428/urlaub.html

    Und so wie in dem Link beschrieben, wird es auch vom BAG bestätigt.

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    Antwort von alantel alantel

    Hast du schonmal mit deinem Chef darüber gesprochen? Hört sich komisch an...

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