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Arbeitsrecht - Überstundenregelung

Frage von Larchik Larchik

Es gibt ja eine bestimmte Regelung für Anzahl der Überstunden. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer MEHR Überstunden macht, als eigentlich erlaubt ist? Unsere Abteilung ist ziemlich unterbesezt (Krise-Erscheinung). Damit die Aufträge rechtzeitig bearbeitet werden, müssen wir jede Menge Überstunden machen. Wir sind zwar nicht angewiesen worden, länger zu bleiben, aber das wird irgendwie erwartet (wie sollen wir sonst die Termine einhalten?) Könnte man sich als Arbeitsnehmer strafbar machen, wenn man zu viele Überstunden hat? Gibt es unterschiedliche Regelungen für Arbeiter und Angestellte? Haftet der Arbeitgeber, obwohl er keine Überstunden angeordnet hat?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Alp200 Alp200

    Die Höchstarbeitszeit in Deutschland beträgt 10 Stunden am Tag. Nur wenn der Arbeitnehmer sagt, er kann zeitlich begrenzt mehr arbeiten, ist es erlaubt mit Zeitausgleich. Dem Arbeitgeber ist sehr wohl zuzumuten, jemanden einzustellen, kurzfristig über eine Zeitarbeitsfirma z.B.. Nur bei saisonal kurzfristig überlasteten Firmen ist es eine Ausnahme. Aber bei dir ist es ja der Normalzustand, oder? Ein guter Rat noch. Laut Gesetztgeber muss der Arbeitgeber nur angeordnete Überstunden bezahlen. Freiwillig gemachte also nicht. Wenn ihr euch im Streit trennt, sind vieleicht deien Überstunden futsch. Wichtig also erstmal, eine schriftliche Anweisung für Überstunden, mit einer finanziellen Regelung. Erst dann kann ma dagegen vorgehen. Arbeitsverweigerung kann es nur sein, wenn man die Überstunden verweigert, wenn die Existenz der Firma auf dem Spiel steht.Sonst müsse Überstunden vorher angesagt werden und wenn vorhanden, mit dem Betriebsrat abzusprechen.

    Kommentar von Larchik LarchikLarchik

    Vertraglich kann ich die ersten 10 Überstunden im Monat nur als Zeitausgleich nützen. Was die anderen Stunden angeht, kann ich es mir aussuchen, ob ich sie ausbezahlt haben möchte oder als Zeitausgleich nehme. Da hab ich noch Glück. Aber das andere Problem das ich habe ist: wann soll ich denn Zeitausgleich nehmen, da immer so viel los bei uns ist?? Seit einem Jahr geht das so (Damals hatten wir noch mehr Leute und zurzeit sind wir unterbesetzt). Also sind meine ersten 10 Überstunden ein Guthaben, denn ich nie verbrauchen kann...

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    Antwort von critter critter
    Kommentar von Larchik LarchikLarchik

    Zitat: "Die Arbeitszeit darf in den oben angeführten Fällen der Vor- und Abschlussarbeiten über zehn Stunden täglich verlängert werden, wenn

    eine Vertretung des Arbeitnehmers durch andere Arbeitnehmer nicht möglich ist und dem Arbeitgeber die Heranziehung betriebsfremder Personen nicht zugemutet werden kann." Das erklärt wohl einiges. Trifft bei uns zu, also können (und müssen) wir weiter Überstunden machen. Danke für den Link!

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Es wäre mir nicht bekannt, dass es irgendwo eine Höchstgrenze für Überstunden gibt, so lange die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden! Nimm da als Beispiel mal den Strassenbau. Die kloppen über den Sommer Überstunden en masse. Arbeiten am Wochenende durch und haben lediglich 6 Stunden Schlafpausen. Und im Winter feiern sie das dann als "Schlechtwetter" wieder ab. Einzig die Möglichkeit das in einem bestimmten Zeitraum wieder abzufeiern muss der Arbeitgeber bieten. Sonst muss er die Zuschläge oder die kompletten Überstunden zahlen. Der Zeitrahmen ist aber tarifabhängig.

    Kommentar von Larchik LarchikLarchik

    Da gibt es wohl andere Regelungen. Eventuell steht etwas darüber im Kollektivvertrag. Hab gerade bei WKO (=Link von Critter) nachgelesen

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Ja, das scheint in Österreich anders zu sein.

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Da kann Dir nur die Gewerkschaft weiterhelfen.

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