Hallo, ich vorrübergehend bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Diese ruft mich jeden Tag an ob und wann ich arbeiten muss! Laut Vertrag muss telefonisch erreichbar sein. Hier die Klausel:
Bei einem Nichteinsatz hat der Mitarbeiter dieses sofort anzugeben, da sonst diese Zeit mit unbezahltem Urlaub bewertet wird. Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden.
Was ist denn wenn ich kein Handy oder so habe... Was bedeutet der satz: "Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden." Bedeutet es: "Ich muss ran gehen bzw. immer beim Telefon bleiben." Oder: "Muss ich ein Telefon besitzen auf dem die mich erreichen können." Eine Spätschicht geht von 14:00 bis 22:00. Um 13:00 muss ich bereits los um dort noch rechtzeitig anzukommen! Ist das es ligitim mich erst um 12:30 anzurufen? Was ist wenn ich in einem Funkloch bin? Was ist wenn ich kein Handy habe und bin während des anrufs einkaufen oder so!!!
Davon abgesehen bin ich immer auf Bereitschaft und muss auf den Anruf warten. Die letzten 3 Wochen hatte ich nur Spätschicht und musste jedesmal auf den Anruf warten... der evtl. nicht kommt! Dann konnte ich Einkaufen! Wie soll man da denn noch leben?
Viele Fragen... ich weiß... Das Problem ist jedoch das gleiche... Ich lebe auf dem Land und leider ist dort das Handynetz nicht gut ausgebaut... Somit stellt sich mir auch die Frage ob ich dem Arbeitgeber überhaupt meine Handynummer mitteilen muss!
Davon abgesehen leisten die sich noch mehr dinge die definitiv gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Bzw. gegen den vertrag. Daher frage ich mich ob dies evtl. auch dazu gehört.
Ich sehe schon du bist ein sehr guter beobachter! Genau so wollte ich es haben. Natürlich geht es mir um die fragen selbst auch aber in erster linie um die Unverschämtheit! Wenn ich mit denen rede dass ich gerne früher informiert werden möchte, aufgrund dieser Problematik, bekomme ich nur zu hören dass die erst um 11 Bescheid bekommen und wenn ich um 12 Uhr dann von denen bescheid bekomme muss es reichen.
Zeitarbeit ist nicht mein ding! Das stimmt! Kann ich aber mit leben. Es ist nur Kurzfristig bis zum Studium und ich wusste vorher dass die mich jeden tag anrufen. Jedoch war die abmachung: BIS 11 UHR!!!! Nun sagen die ... nein das haben sie falsch versten um 11 Uhr bekommen wir erst bescheid!...
Ich lese bei dir raus dass du selber in einer ZAF arbeitest wahrscheinlich selber in dem Management. Ich hätte auch kein Problem damit dort anzurufen... habe ich auch schon... jedoch komme ich dann nur: "Wissen wir leider noch nicht... wir rufen sie an". Wenn das so passt ist es OK. Jedoch hängen da ja immer 2 Firmen drin. Ich nenne sie mal F1 (meine Firma) und F2 (der kunde von F1). Die Mitarbeiter von F2 bekommen 1 Tag vorher bescheid ob die arbeiten müssen oder nicht... Das sind nicht all zu viele Mitarbeiter... der rest wird von den ZAF abgedeckt... warum bekommt F1 von F2 dann erst an dem Tag um 11 bescheid? Im Krankheitsfall OK! Ich habe F1 auch gesagt... dann müsst ihr das irgendwie mit F2 abklären dass das früher geht... Oder ihr müsst wenn es so spät wird jemanden aus der unmittelbaren umgebung nehmen! ICH kann so spät nicht mehr rechtzeitig da sein! Das "so spät" bezieht sich darauf dass ich sehr spät bescheid bekomme. Ich habe denen auch gesagt dass es schade ist, ich will ja arbeiten, aber so knapp schaffe ich es einfach nicht... dann heißt es ich komme immer zu spät... weil F2 von F1 ja über sowas nicht informiert wird dass ein MA später kommt!
Aber meine Frage hat sich denke ich mal geklärt. Ich muss erreichbar sein und NICHT zur verfügung stehen... habe mich da noch weiter reingelesen... zur verfügung müssten die mir nämlich bezahlen!
Ich bin relativ stinkig darüber... scheinbar können die nicht organisieren...
Aber vielen Dank für deine Antwort... die Antworten aller!!!