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Arbeitsrecht Telefonische erreichbarkeit

Frage von ruNN0r ruNN0r

Hallo, ich vorrübergehend bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Diese ruft mich jeden Tag an ob und wann ich arbeiten muss! Laut Vertrag muss telefonisch erreichbar sein. Hier die Klausel:

Bei einem Nichteinsatz hat der Mitarbeiter dieses sofort anzugeben, da sonst diese Zeit mit unbezahltem Urlaub bewertet wird. Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden.

Was ist denn wenn ich kein Handy oder so habe... Was bedeutet der satz: "Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden." Bedeutet es: "Ich muss ran gehen bzw. immer beim Telefon bleiben." Oder: "Muss ich ein Telefon besitzen auf dem die mich erreichen können." Eine Spätschicht geht von 14:00 bis 22:00. Um 13:00 muss ich bereits los um dort noch rechtzeitig anzukommen! Ist das es ligitim mich erst um 12:30 anzurufen? Was ist wenn ich in einem Funkloch bin? Was ist wenn ich kein Handy habe und bin während des anrufs einkaufen oder so!!!

Davon abgesehen bin ich immer auf Bereitschaft und muss auf den Anruf warten. Die letzten 3 Wochen hatte ich nur Spätschicht und musste jedesmal auf den Anruf warten... der evtl. nicht kommt! Dann konnte ich Einkaufen! Wie soll man da denn noch leben?

Viele Fragen... ich weiß... Das Problem ist jedoch das gleiche... Ich lebe auf dem Land und leider ist dort das Handynetz nicht gut ausgebaut... Somit stellt sich mir auch die Frage ob ich dem Arbeitgeber überhaupt meine Handynummer mitteilen muss!

Davon abgesehen leisten die sich noch mehr dinge die definitiv gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Bzw. gegen den vertrag. Daher frage ich mich ob dies evtl. auch dazu gehört.

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Antworten (4)

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    Antwort von baerchen11 baerchen11

    Man hört da schon raus, dass es Dir eigentlich um die Unverschämtheiten geht, die sich die ZA erlaubt, und nicht um die Erreichbarkeit. Normalerweise stellen sich solche Fragen nicht. Bei mir brauchen sich die Mitarbeiter auch nicht täglich zu melden, die die zum festen Stamm gehören, erreichen wir immer, oder der Mitarbeiter ruft an, irgendwie klappt es immer, zumal wir die Mitarbeiter bereits rechtzeitig über mögliche Neueinsätze informieren, da gab es noch nie Spannungen, wegen der Anruferei, an manchen Tagen telefonieren wir auch bis zu fünfmal und dann, wenn der Einsatz steht und auch passt, wochenlang gar nicht mehr. Aber das sind dann halt gewachsene Strukturen. Ganz klar kannst Du nicht den ganzen Tag neben dem Telefon sitzen, dort scheint einiges nicht so gut zu funktionieren, man muss ja auch bedenken, dass Du erst mal aus Deiner ländlichen Gegend rauskommen musst, ggfs. muss man Dich mit einem Fahrdienst abholen. Das Du wochenlang nur Spätschicht hast, finde ich auch nicht so gut. Da sind die Spannungen schon vorprogrammiert. Ausserdem kann ich rauslesen, dass Dich das Ganze dort sehr stresst, da stimmt irgendwie "die Chemie" nicht. Die Zeitarbeit ist wohl nicht so gut organisiert. LG

    Kommentar von ruNN0r ruNN0r

    Ich sehe schon du bist ein sehr guter beobachter! Genau so wollte ich es haben. Natürlich geht es mir um die fragen selbst auch aber in erster linie um die Unverschämtheit! Wenn ich mit denen rede dass ich gerne früher informiert werden möchte, aufgrund dieser Problematik, bekomme ich nur zu hören dass die erst um 11 Bescheid bekommen und wenn ich um 12 Uhr dann von denen bescheid bekomme muss es reichen.

    Zeitarbeit ist nicht mein ding! Das stimmt! Kann ich aber mit leben. Es ist nur Kurzfristig bis zum Studium und ich wusste vorher dass die mich jeden tag anrufen. Jedoch war die abmachung: BIS 11 UHR!!!! Nun sagen die ... nein das haben sie falsch versten um 11 Uhr bekommen wir erst bescheid!...

    Ich lese bei dir raus dass du selber in einer ZAF arbeitest wahrscheinlich selber in dem Management. Ich hätte auch kein Problem damit dort anzurufen... habe ich auch schon... jedoch komme ich dann nur: "Wissen wir leider noch nicht... wir rufen sie an". Wenn das so passt ist es OK. Jedoch hängen da ja immer 2 Firmen drin. Ich nenne sie mal F1 (meine Firma) und F2 (der kunde von F1). Die Mitarbeiter von F2 bekommen 1 Tag vorher bescheid ob die arbeiten müssen oder nicht... Das sind nicht all zu viele Mitarbeiter... der rest wird von den ZAF abgedeckt... warum bekommt F1 von F2 dann erst an dem Tag um 11 bescheid? Im Krankheitsfall OK! Ich habe F1 auch gesagt... dann müsst ihr das irgendwie mit F2 abklären dass das früher geht... Oder ihr müsst wenn es so spät wird jemanden aus der unmittelbaren umgebung nehmen! ICH kann so spät nicht mehr rechtzeitig da sein! Das "so spät" bezieht sich darauf dass ich sehr spät bescheid bekomme. Ich habe denen auch gesagt dass es schade ist, ich will ja arbeiten, aber so knapp schaffe ich es einfach nicht... dann heißt es ich komme immer zu spät... weil F2 von F1 ja über sowas nicht informiert wird dass ein MA später kommt!

    Aber meine Frage hat sich denke ich mal geklärt. Ich muss erreichbar sein und NICHT zur verfügung stehen... habe mich da noch weiter reingelesen... zur verfügung müssten die mir nämlich bezahlen!

    Ich bin relativ stinkig darüber... scheinbar können die nicht organisieren...

    Aber vielen Dank für deine Antwort... die Antworten aller!!!

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    Antwort von DerIng DerIng

    Es reicht aus, wenn Du Deinem Arbeitgeber die Festnetznummer (mit Anrufbeantworter) gibst. Dann bist Du telefonisch zu erreichen. Eine permanente persönliche Erreichbarkeit kann nicht verlangt werden.Handynummern würde ich dem Arbeitgeber gar nicht geben, dazu kannst Du nicht verpflichtet werden. Wir befinden uns nicht mehr im Mittelalter. Zeige Deinem Arbeitgeber seine Grenzen auf, sonst ändert sich nichts.

    Kommentar von ruNN0r ruNN0r

    DIe Handynummer habe ich ihm nicht mitgeteilt. Ich habe eine Rufumleitung eingerichtet damit ich erreichbar bin! Ich denke, das ist auch ligitim. Ebenfalls wissen die das ich eine Rufumleitung auf das Handy habe und ich meine Nummer nicht raus gebe... Damit waren die auch einverstanden.

    Eine permanente persönliche Erreichbarkeit kann nicht verlangt werden.

    teilweise leider schon ;) Aber nicht mit diesem Vertrag!!! Denn das müsste man verbinden mit einer verfügbarkeit und diese müsste bezahlt werden.

    Wir befinden uns nicht mehr im Mittelalter. Zeige Deinem Arbeitgeber seine Grenzen auf, sonst ändert sich nichts.

    Wenn wir uns dort befinden würden... gäbe es keine Handys und ich würde die frage nicht stellen ;) Aber du hast recht... genau das habe ich gemacht.... ich haben ihnen gesagt: (Ich versuche zu Zitieren): "Wenn ich um 11:00 Bescheid weiß... um 11:15 Ist auch noch ok!... dann bin ich da! Aber um 12 geht gar nicht! Ab 11 Uhr beginne ich meinen Tag anderweitig zu planen und meinen Privaten Pflichten nachzukommen wobei ich evtl. nicht erreichbar sein werde! Also entwerde ihr wisst um 11 bescheid oder nicht! Wenn nicht müsst ihr leider jemanden anders anrufen." Ich versuche so gut es geht erreichbar zu sein... Aber ich muss auch Grenzen setzen! Die paar Std. in der Spätschicht (die ich fast nur habe, was auch anders vereinbart war!!!!) die ich habe möchte ich auch nutzen können und nicht den lieben langen Tag auf einen Anruf warten!

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    Antwort von Kukdieheu Kukdieheu

    Ich würde ja noch die Handynummer angeben damit du auch unterwegs erreichbar bist. Aber ansonsten würde ich da jetzt nicht ständig vor dem Tellefon hocken und warten bis einer sich meldet. Wenn die dich erst sehr spät anrufen dan haben die eben pech gehabt wenn du zu spät kommst. Dann bist du halt ne halbe Stunde zu spät aber das ist ihr Problem und nicht deins. Denn die wissen ja wie lang du zur Arbeitstelle brauchst. Sonst hast du den keinen Anrufbeantworter? Dann lass die doch einfach drauf quatschen wenn du nicht gerade da bist. Ich denke mal du musst nur nen Telefon besitzen und die brauchen ne Nummer wo die dich dann auch darauf erreichen können. Das heist nicht dass du dann auch ran gehen musst sondern das halt der Ab abhebt und die können dir ne Nachricht hinterlassen.

    Kommentar von ruNN0r ruNN0r

    Anrufbeantworter geht nicht. Die brauchen eine Bestätigung dass ich meine Schicht antreten werde bzw. das sie MICH erreicht haben... sonst könnte ich ja sagen der AB ist defekt oder so... Wenn ich dann zurückrufe ist die Schicht weg... gut dann habe ich frei ^^ aber auch kein geld... und Chefe meckert wieder warum sie mich nicht erreicht haben...

    Kommentar von Kukdieheu KukdieheuKukdieheu

    Hm da musst du der wohl oder übel ein Handy anschaffen. Weil ne andere Lösung gibt es nicht. Mein Freund lebt auch auf dem Land und der hat dort ziemlich guten Empfang. Mein Handy leider nicht. Zwar hat das auch Empfang aber nicht so einen Guten wie seins. Er ist ja auch beim anderen Anbieter als ich. Ich würde mich da mal erkundigen bei welchen Anbieter du den besten Empfang haben kannst. Aber vergiss Alice, bei dem Anbieter bin ich nämlich weil meine Eltern dort sind. Und mit diesem Anbieter hab ich nur Probleme. Verbindung bricht ab. Du kannst zwar denn jenigen hören der dich anruft aber er hört dich nicht und umgekehrt. Ist zwar supper günstig aber dafür schlechte Quallität.

    Wenn du möchtest kann ich ja mal meinen Freund fragen bei welchen Anbieter der ist. Mein Freund wohnt übrigens so richtig in der Pampa wo es nur noch Hausnummern gibt und keine Straßen. Sonst musst du ja immer ständig zu Hause bleiben und warten bis die anrufen.

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden.

    Das ist doch ganz einfach zu verstehen, dass du telefonisch zu sprechen bist! Also dass sie dich erreichen können, um einen Einsatz abzustimmen.

    Ist das es ligitim mich erst um 12:30 anzurufen?

    Ja das ist es. Du kannst entweder mit dem Handy losgehen, und musst dann wissen, wo du im Funkloch bist, oder aber du rufst dofort zurück, wenn du wieder Netz hast. Nur weil du erst am Nachmittag einkaufen kannst, ist das ja noch nicht "unlebenswert". Finde ich jedenfalls. Gib lieber die Handynummer an, wenn du nicht den ganzen Tag in der Wohnung am Festnetzanschluss sitzen willst.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Falsch. Dies wäre eine Einschränkung der persönlichen Freiheit. "Sofort" braucht man gar nicht reagieren, da man dies techn. gar nicht gewährleisten kann. Der Arbeitgeber muss sollte vernünftig planen, dies kann er wohl nicht, was nicht das Problem des Mitarbeiters werden kann.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Jede persönliche Freiheit wird durch einen Arbeitsvertrag eingeschränkt - den dieser regelt Rechte und Pflichten für beide Seiten.

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