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ARBEITSRECHT - Stellenausschreibung

gefragt von immerunterwegsimmerunterwegs am 07.03.2008 um 8:37 Uhr

Jemand, (weiblich) der mir sehr nahe steht hat sich auf eine "Innerbetriebliche Stellenausschreibung" beworben. Ihr direkter Vorgesetzte, den sie seit über 10 Jahre vertritt hört auf. Die Ausschreibung wurde am 13.02.08 geschrieben, aber erst am 19. ausgehängt bzw. veröffentlicht. Sofort wurden alle Bewerbungsunterlagen per E-Mail und per Post an die Personalabteilung übermittelt. Inoffiziell ist diese Stelle aber schon ab 1. April durch eine externe Person (männlich) besetzt worden. Diese Person hat jedoch wesentlich weniger Qualifikationen ist aber etwa 20 Jahre jünger. Die Bewerberin hat noch etwa 15 Jahre bis zur Rente zu arbeiten. Wie soll ma


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Luise
beantwortet von Luise am 7. März 2008 08:41
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Das sollte mal jemand anders aus dem Betrieb, der sich nicht bewirbt, mit dem Personalrat besprechen, was das denn sei. Ob man sich da als Personalrat verarschen lassen muss, wenn Pseudo-Ausschreibungen gemacht werden. Dann kommt hoffentlich eine Reaktion und es kann wieder alles offen sein. Mehr kann man wohl nicht tun.


DrLove
beantwortet von DrLove am 7. März 2008 08:41
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tja, genau das ist das dilemma in der heutigen zeit!
firmen stellen lieber unfertiges jungvolk ein, als auf erfahrene qualifizierte arbeitnehmer zurückzugreifen und das nur, weil die jungen günstiger eingekauft werden....

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 7. März 2008 08:53

Auch das Jungvolk braucht eine Chance- die qualifizierte Person steht ja dann noch in der 2. Reihe und kann ausgelutscht werden(ich hoffe die Ironie ist klar), das Klima nach einem Rechtsstreit möchte ich sehen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 7. März 2008 10:48
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das ist gängige Praxis - formal wird alles eingehalten, intern ist längst klar, wer den Job bekommt.

Nur wenn du definitiv Verstösse nachweisen kannst, kannst du dagegen angehen. Aber dann wird das Verfahren neu gestartet mit dem gleichen Ergebnis. Und falls doch der geeignete Bewerber aus dem eigenen Haus den Job kriegt, kannst du mit Mobbing rechnen

Kommentar von 54e413b9658b4c66bd57a40a614c518bsmallimmerunterwegs am 7. März 2008 13:46

Der "Neue" hat bei seinem alten Abeitgeber fristgerecht gekündigt. D.h. er muss bei Einhaltung der Kündigungsfristen den Vertrag schon weit vor der innerbetrieblichen Ausschreibung unterschrieben haben.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 7. März 2008 22:54

Vitamin B?


pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. März 2008 08:41
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Tja, so geht es eben zu im öffentlichen Dienst. Da wird nur ausgeschrieben, weil eben ausgeschrieben werden muß. Vielleicht hat die Bekannte Glück, wenn sie vor einem Abeitsgericht klagt? Ich möchte mir die Stelle aber auf diese Weise nicht sichern. Sa hilft wahrscheinlich nur eins: gute Miene zum bösen Spiel machen.

Kommentar von 7e4719290f103803e522699e825d275fsmalllachnieth am 7. März 2008 08:53

aber doch nur tote Fische schwimmen immer mit dem Strom - Wozu gibt es ein Arbeitsrecht, wenn man (Frau) sich gegen ungerechtigkeit und diskriminierung nicht wehrt?

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 7. März 2008 09:01

Ich kenne keinen Fall, der Arbeitsrichterlich entschieden wurde und für den Klagenden eine reale Verbesserung schafft. Da gibt es dann Kündigungsklagen mit 1/2 Monatslohn pro Arbeitsjahr als Ausgleich und der Job ist real gestorben.Recht hat leider wenig mir Gerechtigkeit zu tun, das gibt es nicht mal in der Tierwelt geschweige denn unter "vernünftigen" Menschen.

Kommentar von 54e413b9658b4c66bd57a40a614c518bsmallimmerunterwegs am 7. März 2008 09:09

½ Monatslohn pro Jahr Betriebszugehörigkeit - toll: etwa brutto 4.000,-/Monat×40 Jahre= uuups die Arbeitslosenverwaltung rechnet auch noch was an - das reich aber nicht bis zur Rente

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 8. März 2008 08:46

Ja Immerunterwegs, dass ist die gängige Rechtspraxis - wird natürlich angerechnet an ALG 1 / ALG 2

Kommentar von 54e413b9658b4c66bd57a40a614c518bsmallimmerunterwegs am 7. März 2008 08:56

Es handelt sich nicht um den öffentlichen Dienst. Ausserdem ist der Betriebsrat unanständigeswort

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 7. März 2008 09:09

Verstehe Deinen K. nicht!


justika
beantwortet von justika am 7. März 2008 09:13
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Bei gleicher Qualifikation lohnt nur eine Klage beim Arbeitsgericht. Allerdings werden dann die letzten 15 Jahre zur Hölle für die weibliche Beschäftigte, sollte sie gewinnen (bei gleichen Qualifikationen und Voraussetzungen nicht unmöglich). Solche Praktikas sind leider keine Seltenheit mehr!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. März 2008 09:14
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Was willst Du da machen? Nix! Das ist geläufige Praxis! Die Stellen müssen halt intern ausgeschrieben werden. Es wurden auch schon neue Stellen geschaffen, nur um jemanden von extern in die Firma zu holen und ihn quasi zu "parken", bis die für ihn vorgesehene Stelle frei wurde. Natürlich wurde auch diese Stelle intern ausgeschrieben, obwohl der Neue schon längst da war!


anonym
beantwortet von rsony am 7. März 2008 09:49
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bin kein Anwalt, aber das recht neue

AGG allg.Gleichstell.Gesetz müßte doch

hier anwendbar sein: Diskriminierung

wegen des Alters. Wenn Sie keinen Anwalt

Ihres Vertauens haben: edvz (AT) temporaryinbox.com

bitte melden. (Ich habe nichts davon, der Mann ist nicht mein Freund /niemand aus der Familie ) Lassen Sie sich Referenzen zeigen,

! !


lachnieth
beantwortet von lachnieth am 7. März 2008 08:47
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Will man Dich etwa aus der Firma rausekeln? Spreche mit dem Betriebsrat, oder noch besser nimm Dir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht (mobbing, diskriminierung, etc.). Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg


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