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ARBEITSRECHT - Stellenausschreibung

Frage von immerunterwegs immerunterwegs

Jemand, (weiblich) der mir sehr nahe steht hat sich auf eine "Innerbetriebliche Stellenausschreibung" beworben. Ihr direkter Vorgesetzte, den sie seit über 10 Jahre vertritt hört auf. Die Ausschreibung wurde am 13.02.08 geschrieben, aber erst am 19. ausgehängt bzw. veröffentlicht. Sofort wurden alle Bewerbungsunterlagen per E-Mail und per Post an die Personalabteilung übermittelt. Inoffiziell ist diese Stelle aber schon ab 1. April durch eine externe Person (männlich) besetzt worden. Diese Person hat jedoch wesentlich weniger Qualifikationen ist aber etwa 20 Jahre jünger. Die Bewerberin hat noch etwa 15 Jahre bis zur Rente zu arbeiten. Wie soll ma

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Antworten (7)

  • 5
    Antwort von Luise Luise

    Das sollte mal jemand anders aus dem Betrieb, der sich nicht bewirbt, mit dem Personalrat besprechen, was das denn sei. Ob man sich da als Personalrat verarschen lassen muss, wenn Pseudo-Ausschreibungen gemacht werden. Dann kommt hoffentlich eine Reaktion und es kann wieder alles offen sein. Mehr kann man wohl nicht tun.

  • 3
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    das ist gängige Praxis - formal wird alles eingehalten, intern ist längst klar, wer den Job bekommt.

    Nur wenn du definitiv Verstösse nachweisen kannst, kannst du dagegen angehen. Aber dann wird das Verfahren neu gestartet mit dem gleichen Ergebnis. Und falls doch der geeignete Bewerber aus dem eigenen Haus den Job kriegt, kannst du mit Mobbing rechnen

    Kommentar von immerunterwegs immerunterwegs

    Der "Neue" hat bei seinem alten Abeitgeber fristgerecht gekündigt. D.h. er muss bei Einhaltung der Kündigungsfristen den Vertrag schon weit vor der innerbetrieblichen Ausschreibung unterschrieben haben.

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    Vitamin B?

  • 2
    Antwort von rsony rsony

    bin kein Anwalt, aber das recht neue

    AGG allg.Gleichstell.Gesetz müßte doch

    hier anwendbar sein: Diskriminierung

    wegen des Alters. Wenn Sie keinen Anwalt

    Ihres Vertauens haben: edvz (AT) temporaryinbox.com

    bitte melden. (Ich habe nichts davon, der Mann ist nicht mein Freund /niemand aus der Familie ) Lassen Sie sich Referenzen zeigen,

    ! !

  • 2
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Was willst Du da machen? Nix! Das ist geläufige Praxis! Die Stellen müssen halt intern ausgeschrieben werden. Es wurden auch schon neue Stellen geschaffen, nur um jemanden von extern in die Firma zu holen und ihn quasi zu "parken", bis die für ihn vorgesehene Stelle frei wurde. Natürlich wurde auch diese Stelle intern ausgeschrieben, obwohl der Neue schon längst da war!

  • 2
    Antwort von justika justika

    Bei gleicher Qualifikation lohnt nur eine Klage beim Arbeitsgericht. Allerdings werden dann die letzten 15 Jahre zur Hölle für die weibliche Beschäftigte, sollte sie gewinnen (bei gleichen Qualifikationen und Voraussetzungen nicht unmöglich). Solche Praktikas sind leider keine Seltenheit mehr!

  • 2
    Antwort von pippi60 pippi60

    Tja, so geht es eben zu im öffentlichen Dienst. Da wird nur ausgeschrieben, weil eben ausgeschrieben werden muß. Vielleicht hat die Bekannte Glück, wenn sie vor einem Abeitsgericht klagt? Ich möchte mir die Stelle aber auf diese Weise nicht sichern. Sa hilft wahrscheinlich nur eins: gute Miene zum bösen Spiel machen.

    Kommentar von lachnieth lachniethlachnieth

    aber doch nur tote Fische schwimmen immer mit dem Strom - Wozu gibt es ein Arbeitsrecht, wenn man (Frau) sich gegen ungerechtigkeit und diskriminierung nicht wehrt?

    Kommentar von Samml SammlSamml

    Ich kenne keinen Fall, der Arbeitsrichterlich entschieden wurde und für den Klagenden eine reale Verbesserung schafft. Da gibt es dann Kündigungsklagen mit 1/2 Monatslohn pro Arbeitsjahr als Ausgleich und der Job ist real gestorben.Recht hat leider wenig mir Gerechtigkeit zu tun, das gibt es nicht mal in der Tierwelt geschweige denn unter "vernünftigen" Menschen.

    Kommentar von immerunterwegs immerunterwegs

    ½ Monatslohn pro Jahr Betriebszugehörigkeit - toll: etwa brutto 4.000,-/Monat×40 Jahre= uuups die Arbeitslosenverwaltung rechnet auch noch was an - das reich aber nicht bis zur Rente

    Kommentar von Samml SammlSamml

    Ja Immerunterwegs, dass ist die gängige Rechtspraxis - wird natürlich angerechnet an ALG 1 / ALG 2

    Kommentar von immerunterwegs immerunterwegs

    Es handelt sich nicht um den öffentlichen Dienst. Ausserdem ist der Betriebsrat unanständigeswort

    Kommentar von Samml SammlSamml

    Verstehe Deinen K. nicht!

  • 1
    Antwort von lachnieth lachnieth

    Will man Dich etwa aus der Firma rausekeln? Spreche mit dem Betriebsrat, oder noch besser nimm Dir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht (mobbing, diskriminierung, etc.). Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg

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