Jemand, (weiblich) der mir sehr nahe steht hat sich auf eine "Innerbetriebliche Stellenausschreibung" beworben. Ihr direkter Vorgesetzte, den sie seit über 10 Jahre vertritt hört auf. Die Ausschreibung wurde am 13.02.08 geschrieben, aber erst am 19. ausgehängt bzw. veröffentlicht. Sofort wurden alle Bewerbungsunterlagen per E-Mail und per Post an die Personalabteilung übermittelt. Inoffiziell ist diese Stelle aber schon ab 1. April durch eine externe Person (männlich) besetzt worden. Diese Person hat jedoch wesentlich weniger Qualifikationen ist aber etwa 20 Jahre jünger. Die Bewerberin hat noch etwa 15 Jahre bis zur Rente zu arbeiten. Wie soll ma
ARBEITSRECHT - Stellenausschreibung
Antworten (7)
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5Antwort von
LuiseLuise
Das sollte mal jemand anders aus dem Betrieb, der sich nicht bewirbt, mit dem Personalrat besprechen, was das denn sei. Ob man sich da als Personalrat verarschen lassen muss, wenn Pseudo-Ausschreibungen gemacht werden. Dann kommt hoffentlich eine Reaktion und es kann wieder alles offen sein. Mehr kann man wohl nicht tun.
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3Antwort von
Raimund1Raimund1
das ist gängige Praxis - formal wird alles eingehalten, intern ist längst klar, wer den Job bekommt.
Nur wenn du definitiv Verstösse nachweisen kannst, kannst du dagegen angehen. Aber dann wird das Verfahren neu gestartet mit dem gleichen Ergebnis. Und falls doch der geeignete Bewerber aus dem eigenen Haus den Job kriegt, kannst du mit Mobbing rechnen
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2Antwort von
rsonyrsony
bin kein Anwalt, aber das recht neue
AGG allg.Gleichstell.Gesetz müßte doch
hier anwendbar sein: Diskriminierung
wegen des Alters. Wenn Sie keinen Anwalt
Ihres Vertauens haben: edvz (AT) temporaryinbox.com
bitte melden. (Ich habe nichts davon, der Mann ist nicht mein Freund /niemand aus der Familie ) Lassen Sie sich Referenzen zeigen,
! !
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2Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Was willst Du da machen? Nix! Das ist geläufige Praxis! Die Stellen müssen halt intern ausgeschrieben werden. Es wurden auch schon neue Stellen geschaffen, nur um jemanden von extern in die Firma zu holen und ihn quasi zu "parken", bis die für ihn vorgesehene Stelle frei wurde. Natürlich wurde auch diese Stelle intern ausgeschrieben, obwohl der Neue schon längst da war!
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2Antwort von
justikajustika
Bei gleicher Qualifikation lohnt nur eine Klage beim Arbeitsgericht. Allerdings werden dann die letzten 15 Jahre zur Hölle für die weibliche Beschäftigte, sollte sie gewinnen (bei gleichen Qualifikationen und Voraussetzungen nicht unmöglich). Solche Praktikas sind leider keine Seltenheit mehr!
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2Antwort von
pippi60pippi60
Tja, so geht es eben zu im öffentlichen Dienst. Da wird nur ausgeschrieben, weil eben ausgeschrieben werden muß. Vielleicht hat die Bekannte Glück, wenn sie vor einem Abeitsgericht klagt? Ich möchte mir die Stelle aber auf diese Weise nicht sichern. Sa hilft wahrscheinlich nur eins: gute Miene zum bösen Spiel machen.
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lachniethlachnieth aber doch nur tote Fische schwimmen immer mit dem Strom - Wozu gibt es ein Arbeitsrecht, wenn man (Frau) sich gegen ungerechtigkeit und diskriminierung nicht wehrt?
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SammlSamml Ich kenne keinen Fall, der Arbeitsrichterlich entschieden wurde und für den Klagenden eine reale Verbesserung schafft. Da gibt es dann Kündigungsklagen mit 1/2 Monatslohn pro Arbeitsjahr als Ausgleich und der Job ist real gestorben.Recht hat leider wenig mir Gerechtigkeit zu tun, das gibt es nicht mal in der Tierwelt geschweige denn unter "vernünftigen" Menschen.
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immerunterwegs ½ Monatslohn pro Jahr Betriebszugehörigkeit - toll: etwa brutto 4.000,-/Monat×40 Jahre= uuups die Arbeitslosenverwaltung rechnet auch noch was an - das reich aber nicht bis zur Rente
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SammlSamml Ja Immerunterwegs, dass ist die gängige Rechtspraxis - wird natürlich angerechnet an ALG 1 / ALG 2
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immerunterwegs Es handelt sich nicht um den öffentlichen Dienst. Ausserdem ist der Betriebsrat unanständigeswort
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SammlSamml Verstehe Deinen K. nicht!
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1Antwort von
lachniethlachnieth
Will man Dich etwa aus der Firma rausekeln? Spreche mit dem Betriebsrat, oder noch besser nimm Dir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht (mobbing, diskriminierung, etc.). Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg
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Der "Neue" hat bei seinem alten Abeitgeber fristgerecht gekündigt. D.h. er muss bei Einhaltung der Kündigungsfristen den Vertrag schon weit vor der innerbetrieblichen Ausschreibung unterschrieben haben.
Vitamin B?