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Arbeitsrecht: Spontane Versetzung

Frage von Lauryn Lauryn

Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsrecht. Eine gute Freundin von mir arbeitetet (als Angestellte) auf einem Ministerium, das teilweise in Bonn und teilweise in Berlin angesiedelt ist. Schon seit Oktober letzten Jahres gibt die Verwaltung immer wieder (nur mündlich, nie schriftlich) bekannt, dass sie evtl. nach Berlin gehen muss, es sei denn, sie erfüllt bestimmte Voraussetzungen. Eine davon war, den Arbeitsplatz innerhalb der Verwaltung zu wechseln, in ein neues Aufgabengebiet, für das sie eigentlich nicht eingestellt wurde und an dem sie eigentlich auch kein Interesse hatte. Sie hat es getan und sich in das neue Aufgabengebiet eingearbeitet und ihre Aufgaben immer zuverlässig erledigt. Die nächste Voraussetzung war, dass sie aus Frankfurt nach Bonn zieht, damit sie so schnell nicht mehr nach Berlin versetzt werden kann. Zum 1. Mai ist sie nun nach Bonn gezogen. Daraufhin wurde ihr letzten Freitag mitgeteilt, dass sie erneut versetzt werden würde, in ein anderes Referat und in naher Zukunft nicht befürchten müsse, dass sie nach Berlin versetzt wird. Gestern jedoch wurde (wieder nur telefonisch) alles wieder revidiert und ihr mitgeteilt, dass sie in vier Wochen entweder nach Berlin gehen müsse oder die Verwaltung verlassen und stattdessen in einer Außenverwaltung eine Anstellung finden müsse. Dadurch hätte sie finanzielle Einbußen, da die Oberbehörden weniger zahlen, als die Ministerien. Ich bin arbeitsrechtlich zwar nicht ganz unbewandert, aber einen Rat konnte ich ihr hierfür nicht geben, da mir der Fall doch sehr skurril vorkommt. Gibt es hier zufällig jemanden, der sich mit Arbeitsrecht auskennt und sich dieser Frage annehmen könnte? Vielen Dank und liebe Grüße

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Antworten (1)

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    Antwort von elvmangot elvmangot

    Ich kann dir da eigentlich nur zwei Tips geben. 1. Deine Freundin sollte sich bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder beim zuständigen Arbeitsgericht (gibt es in jedem Landkreis) erkundigen. Die haben auch die entsprechenden Tarifverträge. 2. Für Angestellte muss es einen Betriebsrat oder ähnliches geben. Dort müsste sie mal vorsprechen.

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