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Arbeitsrecht - Probezeit - Überstunden - Urlaub

Frage von Jonandi Jonandi

Meine frustrierende Probezeit endet 28. Februar. Ich habe 12 Tage Urlaub gut, die ich im Feb. nehmen möchte. Auch habe ich 60 Überstunden, die ich zeitlich ersetzt haben möchte, also nicht ausbezahlt. Kann der AG sich querstellen, falls aus betrieblichen Gründen meine Anwesenheit erforderlich ist ? Kann der AG drauf bestehen, die Ü-Std. auszuzahlen und mich im Dienstplan (Altenpflege) einsetzen? Da kommt wesentlich weniger bei raus. Der AG hat publik gemacht (Jobbörse Internet), dass meine Stelle besetzt werden soll, ohne mir zu kündigen oder mich zu informieren. Theoretisch habe ich meine Pflicht versäumt mich beim Arbeitsamt ab Dezember als "Suchend" zu melden...richtig..? Also werden ich für mindestens 1 Woche gesperrt, weiss jemand einen Weg dran vorbei? Ich suche bereits nach Jobs ab 1.03., bin keine Parasite auf Hartz 4 aus. Danke

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Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen. Ihr Arbeitsverhältnis besteht also noch weiter. Sie sind erst dann dazu verpflichtet sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn Ihnen die Kündigung schriftlich zugegangen ist. Die Kündigungsfristen sind von beiden Seiten einzuhalten.

    Bezüglich Ihres Urlaubs und Ihrer Überstunden kommt es darauf an was vereinbart wurde. Wenn der Arbeitsvertrag ausschließt dass während der Probezeit Urlaub gewährt wird ist der Arbeitgeber berechtigt Ihren Urlaubsanspruch in Geld abzugelten. Genaso kann er mit den Überstunden verfahren.

    Peter Kleinsorge

  • 3
    Antwort von bitmap bitmap

    Überstunden -> kommt drauf an, was dazu vereinbart ist.

    ''Theoretisch habe ich meine Pflicht versäumt mich beim Arbeitsamt ab Dezember als "Suchend" zu melden...richtig..?''

    • Nö, du weißt ja offiziell noch gar nicht, dass du ''gegangen wirst''.
    Kommentar von Jonandi JonandiJonandi

    Das ist aber doch Auflage vom AA - 3 Monate vor Arbeitsende sich suchend zu melden

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wenn mans weiß (was z.B. bei Befristungen der Fall ist).

    Ansonsten gilt -> ''Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.''

    http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82850.htm

  • 2
    Antwort von Silkchen Silkchen

    Du musst dich beim Ahnungslosenamt arbeitssuchend melden, sobald du von der Kündigung erfährst.

    Ich verstehe darunter nicht, dass du deine Stelle bei der Jobbörse ausgeschrieben siehst, sondern

    das der AG dir das mitteilt.

    Die anderen Punkte kann ich dir leider auch nicht beantworten. Frag jemand vom Personalrat.

    Viel Glück bei der weitern Stellensuche.

    Kommentar von Jonandi JonandiJonandi

    Es gibt keinen Personalrat. Es gibt Chefin, mich und 3 andere MA.

  • 1
    Antwort von Rosallia Rosallia

    ich würde mich auf jedenfall einen gesprächstermin bei A-Amt geben lassen und von Arbeitskraftmißbrauch seitens deinen AG-s berichten! das kanns doch nicht sein, dass du so viel überstunden hast und jetzt auch noch auf die strasse gesetzt wirst! ich glaube das ist die neue methode der AG die arbeitskräfte zu mißbrauchen, denn deinem nachfolger wird es nicht anders ergehen!

    Kommentar von Jonandi JonandiJonandi

    Recht hast du, es steht nur nirgends so geschrieben. Bin gespannt ob sich jemand meldet und wer die einarbeiten soll.

    Kommentar von Rosallia RosalliaRosallia

    oder dein AG hat eingesehen dass du zuviel arbeitest und sorgt für abhilfe. es kommt darauf an welches verhältniss ihr habt. aber das glaube ich nicht so recht. tja, wenn du die einarbeiten solltest melde dich einfach krank! dass ist, bei der belastung nicht verwerflich und dein gutes arbeitnehmerrecht, oder? ;-)

  • 1
    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Bist Du sicher, dass es Deine Stelle ist?

    Vielleicht sucht er ja noch jemanden.

    Hast Du es mal angesprochen?

    Kommentar von Jonandi JonandiJonandi

    Es ist meine Stelle. privater kleiner Pflegedienst in X sucht Stellvertretende PDL. Weniger Gehalt, weniger STD. Shit aber so isses

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Hat er Dich nicht informiert?

    Dann hattest Du auch keine Pflicht es beim Arbeitsamt zu melden, da Du es ja noch nicht weißt. Also kein Versäumnis.

    Melde Dich beim Arbeitsamt, wenn er Dir dafür nicht freigibt würde ich Theater machen. Dazu ist er verpflichtet.

  • 1
    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Ich denke mal, daß Dein AG ein Idiot ist, der nur schaut, daß er billige AN hat. Er kann Dir aus betrieblichen Gründen die Zeit der Überstunden verweigern und Dir das Geld hierfür auszahlen. ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem nöchsten Arbeitgeber.

  • 1
    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Wenn dein AG dich nicht informiert hat und du durch das Internet erfahren hast, dass er deine Stelle neu besetzen will, hast du die Meldepflicht nicht versäumt und bekommst auch keine Sperre. Mit den Überstunden kann ich dir leider auch nicht helfen, sorry

    Kommentar von Jonandi JonandiJonandi

    Bist du sicher? Ich brauche da §§ oder so ähnlich

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