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Arbeitsrecht Pausenregelung Pause pflicht?

Frage von erdmurmel erdmurmel

hallo, ich bin 20 jahre alt und mache im moment ein 1-jähriges praktikum mit der chance dort im anschluss eine ausbildung zu machen... Nun ist es so dass ich jeden tag eine stunde pause machen muss, und andere mitarbeiter (festeingestellte + azubis) ohne pause zu machen immer eine stunde früher gehen dürfen. Ich finde das total ungerecht und möchte auch mal früher gehen dürfen. die sagen mir dann aber immer, dass ich nur ein praktikum mache und kein recht drauaf habe früher zu gehen.,, dass diese damals selbst in meiner situation steckten und es nicht einsehen dieser tradition ein ende zu bereiten...

Wie sieht es rechtlich aus? darf ich auch mal früher gehen?

Danke

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Eine halbstündige unbezahlte Pause nach 6 Stunden, und nicht mehr, muss eingehalten werden! Alles andere ist ungesetzlich. Bist Du Gewerkschaftsmitglied? Ich würde dort eintreten. Oder einfach den Betriebsrat oder Personalrat fragen, falls es so etwas gibt. Du hast jetzt schon schlechte Karten, ganz allein gegen den Missbrauch zu kämpfen, schließlich willst Du mal eingestellt werden.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Die halbe Stunde ist das MINIMUM, das der Gesetzgeber vorschreibt. Wenn eine betriebliche Regelung eine größere Pause vorschreibt ist das nicht ungesetzlich, sondern fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Da macht GsD auch keine Gewerkschaft was dagegen. Und - ehrlich gesagt - ist es schon fast verantwortungslos, einen Ratsuchenden mit solch gefährlichem Halbwissen aufzuhetzen, sich noch lächerlich zu machen.

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    ralosavic: warum so aggressiv? Die Ungleichbehandlung durch den Arbeitgeber des Fragestellers wird ja von ihm beschrieben, so kann ja wohl ein Direktionsrecht nicht aussehen, das die Pausenregelung einseitig nur für bestimmte Leute vorschreibt. Es gab mal den Ministerpräsidenten Lothar Späth, der in seiner Amtsperiode in B.-W.für den öffentlichen Dienst einfach die Pause von 30 Minuten auf 45 Minuten verlängerte (ohne Bezahlung). Dieses ungesetzliche Direktionsrecht scheiterte vor dem Gericht kläglich!

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Natürlich ist eine Pause unbezahlt. Ein Anspruch auf Gleichstellung besteht aber hier schon aus dem Grund nicht, da die anderen Angestellten nach der Darstellung des FS offensichtlich keine Pause machen und dafür früher gehen. DAS ist ungesetzlich.

    Die von dir genannte Geschichte landete mW vor dem LAG und das kann getrost vernachlässigt, weil nicht verallgemeinert werden. Es gibt zu sowas auch anderslautende BAG-Urteile. Je nach Tätigkeit kann es auch rechtens sein, dass er AG eine Stunde Erholung für angemessen halten und anordnen darf, um sich der vollen Arbeitskraft der Beschäftigten im Anschluss daran sicher sein zu können. Ich bin gerade zu faul dass zu googlen, aber wenn du gesteigerten Wert darauf legst, reich ich dir das gerne nach.

    P.S.: das war nicht aggressiv. Wenn selbst Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen sollte man einen Sachverhalt aber nicht so darstellen, als ob jemand ganz klar im Recht wäre, obwohl er damit Gefahr läuft, sich ein blaues Auge einzufangen.

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

    Diese Pausen sind einzuhalten. Ein Recht auf Selbstbestimmung der Arbeitszeiten und Pausen - sofern sie die gesetzlichen Vorschriften nicht verletzen - besteht mit Sicherheit nicht.

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Spätestens, wenn mal ein Arbeitsunfall passierte, bekäme die Firma richtig Ärger, wenn sie nicht auf die Arbeitszeitregelung achtet. Meistens werden sogar bei Arbeitszeiterfassungsgeräten automatisch die Pausen abgezogen. Es lohn sich also nicht weiter zu arbeiten, weil die Zeit einfach nicht gezählt wird.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Als Praktikant hast du den Anweisungen deiner Vorgesetzten Folge zu leisten.

    Außerdem darfst du aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht ohne Pause durcharbeiten.

  • 1
    Antwort von kanne86 kanne86

    du musst rechtlich gesehen eine Pause machen, dass deine Kollegen keine Pause machen dürfen ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt.

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    Antwort von imager761 imager761

    Besser du gewöhnst dich daran, dass eine mindestens halbstündige Arbeitsunterbrechung n. § 7 ArbZG zwingend vorgeschrieben ist.

    Klar, jeder will früh nach Hause. Nur, wenn es wegen Übermüdung und Konzentratiosschwäche oder auf dem Heimweg währen der Arbeitszeit zu einem Unfall kommt, trägst du die Konsequenzen - das Bussgeld zahlt dein Chef aus der Portokasse :-O

    G imager761

  • 0
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wie sieht es rechtlich aus? darf ich auch mal früher gehen?

    Man hat zumindest die gesetzlichen Pausen einzuhalten.

    Wenn Du einfach früher gehst,wirds nix mit Ausbildung.

    dass diese damals selbst in meiner situation steckten und es nicht einsehen dieser tradition ein ende zu bereiten...

    Wo kein Kläger,da kein Richter!

    Gesetzlich gesehen verstößt der Arbeitgeber,bzw.die Arbeitnehmer gegen das Arbeitsschutzgesetz.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Pausen weden nicht bezahlt.Sind keine Arbeitszeit.das sagt Doch alles oder.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du musst dich unterordnen und die Regelung akzeptieren oder da sofort aufhören wenn du nicht damit klar kommst.

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