hallo, ich bin 20 jahre alt und mache im moment ein 1-jähriges praktikum mit der chance dort im anschluss eine ausbildung zu machen... Nun ist es so dass ich jeden tag eine stunde pause machen muss, und andere mitarbeiter (festeingestellte + azubis) ohne pause zu machen immer eine stunde früher gehen dürfen. Ich finde das total ungerecht und möchte auch mal früher gehen dürfen. die sagen mir dann aber immer, dass ich nur ein praktikum mache und kein recht drauaf habe früher zu gehen.,, dass diese damals selbst in meiner situation steckten und es nicht einsehen dieser tradition ein ende zu bereiten...
Wie sieht es rechtlich aus? darf ich auch mal früher gehen?
Danke
Die halbe Stunde ist das MINIMUM, das der Gesetzgeber vorschreibt. Wenn eine betriebliche Regelung eine größere Pause vorschreibt ist das nicht ungesetzlich, sondern fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Da macht GsD auch keine Gewerkschaft was dagegen. Und - ehrlich gesagt - ist es schon fast verantwortungslos, einen Ratsuchenden mit solch gefährlichem Halbwissen aufzuhetzen, sich noch lächerlich zu machen.
ralosavic: warum so aggressiv? Die Ungleichbehandlung durch den Arbeitgeber des Fragestellers wird ja von ihm beschrieben, so kann ja wohl ein Direktionsrecht nicht aussehen, das die Pausenregelung einseitig nur für bestimmte Leute vorschreibt. Es gab mal den Ministerpräsidenten Lothar Späth, der in seiner Amtsperiode in B.-W.für den öffentlichen Dienst einfach die Pause von 30 Minuten auf 45 Minuten verlängerte (ohne Bezahlung). Dieses ungesetzliche Direktionsrecht scheiterte vor dem Gericht kläglich!
Natürlich ist eine Pause unbezahlt. Ein Anspruch auf Gleichstellung besteht aber hier schon aus dem Grund nicht, da die anderen Angestellten nach der Darstellung des FS offensichtlich keine Pause machen und dafür früher gehen. DAS ist ungesetzlich.
Die von dir genannte Geschichte landete mW vor dem LAG und das kann getrost vernachlässigt, weil nicht verallgemeinert werden. Es gibt zu sowas auch anderslautende BAG-Urteile. Je nach Tätigkeit kann es auch rechtens sein, dass er AG eine Stunde Erholung für angemessen halten und anordnen darf, um sich der vollen Arbeitskraft der Beschäftigten im Anschluss daran sicher sein zu können. Ich bin gerade zu faul dass zu googlen, aber wenn du gesteigerten Wert darauf legst, reich ich dir das gerne nach.
P.S.: das war nicht aggressiv. Wenn selbst Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen sollte man einen Sachverhalt aber nicht so darstellen, als ob jemand ganz klar im Recht wäre, obwohl er damit Gefahr läuft, sich ein blaues Auge einzufangen.