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Arbeitsrecht , nur Abendarbeit ohne Wechselschicht bis 23:00 UHR ist zulässig ?

Frage von Lutherstumm Lutherstumm

Nur Abendarbeit ohne wechselschicht bis 23:00UHR ist es erlaubt ? Abendarbeit ohne 100% zustimmung der Mitarbeitern.

Ich habe einen Teilzeitjob von Montag-Donnerstag von 15:00 bis 19:30 und am Freitag von 11:30 bis 16:00 .Wegen erweiterung der Produktionkapazität soll von 6:00 bis 23:00 gearbeitet werden und in wechselschicht .Leider will unsere Vorarbeiterin nicht ,dass wir in wechselschicht arbeiten,weil sie Angst hat Ihre MACHT auf uns zu verlieren . Über sichere Quelle habe ich erfahren : Wir könnten von 13:15 bis 17:30 und von 17:45 bis 22:00 (23:00 ) in Schicht arbeiten, was auch sehr gute wäre . Das paßt unserer Vorarbeiterin nicht und sie versucht uns einzuschürchtern .Einige haben Angst und haben schon zugestimmt .

Meine Frage : Was passiert, wenn die mehrheit aus Angst vor retourkustche zustimmt ,müssten wir (4 dagegen ) doch in dieser Zeit arbeiten oder können wir auf eine wechselschicht bestehen ? Wir haben keinen Betriebsrat und mit dem Produktionchef können wir nicht direkt über diese situation sprechen .Es muss immer nur über die Vorarbeiterin laufen und sie kann machen was sie will.Sie hat schon gesagt ,wir wollen alle zusammen bleiben ,was eine Lüge ist.

Ich bedanke mich in voraus und hoffe auf Antworte

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Antworten (4)

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    Antwort von laetti laetti

    Hallo! Warum habt ihr keinen Betriebsrat? Ansonsten bildet einen BR, wenn möglich.- Deine Vorarbeiterin hat eigentlich gar nichts zusagen, das sollte sie dem Arbeitgeber überlassen. Ansonsten schaut in eure Arbeitsverträge, diese werden wahrscheinlich Auskunft geben.-Ich denke,wenn der AG Wechselschicht einrichten möchte, bzw. eingerichtet hat, dann könnt ihr auch so arbeiten. Das ist doch im Sinne des AG`s Mir ist völlig unklar was eure Vorarbeiterin für eine Rolle spielt oder spielen will. Ich denke wenn sie weisungsbefugt ist, dann betrifft das nur eure Arbeit und nicht wie ihr arbeitet. Das geht entschieden zu weit!! Ich bin übrigens im Betriebsrat. P.S. Eigentlich solltet ihr nicht ohne BR sein!!!!

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Ich verstehe nicht ganz, um welche Arbeitzeiten es geht. Nach meiner Einschätzung spricht nichts dagegen, wenn jemand immer zwischen 17:45 uhr bis 22 Uhr arbeitet und andere zwischen 13:15 und 17:30 Uhr.

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    Antwort von Lutherstumm Lutherstumm

    Hallo , ich sehe gerade , vor laut nervosität habe ich es vergesen zuschreiben :Unsere vorarbeiterin meint : wir sollen täglich von 18:00 bis 23:00 (oder 22:00) arbeiten und das ohne wechselschicht .

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    Antwort von Neon1990 Neon1990

    Ja kommt immer drauf an hab Ihr keinen Betriebsrat

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