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arbeitsrecht /normaldienst

Frage von knullipulli knullipulli

Wie definiert sich im Arbeitsrecht der Begriff Normaldienst??

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Antworten (1)

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    Antwort von Aisiodoxos Aisiodoxos

    Was versteht man unter „Normalarbeitszeit“ und „Gesamtarbeitszeit“? Unter Normalarbeitszeit versteht man die regelmäßige, zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Normalfall vereinbarte Arbeitszeit. Durch flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Gleitzeit, Schichtarbeit usw.) kann die Normalarbeitszeit an einzelnen Tagen oder Wochen verlängert und durch kürzere Arbeitszeiten in nachfolgenden Wochen wieder ausgeglichen werden.

    Unter Gesamtarbeitszeit versteht man die Normalarbeitszeit zuzüglich geleisteter Überstunden. Seit der AZG-Novelle 2007 kann durch Kollektivvertrag bzw. durch Betriebsvereinbarung (sofern der KV sie dazu ermächtigt), die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Ausnahmen sind vorzutreffen betreffend der Erweiterung der täglichen und der wöchentlichen Normalarbeitszeit bei erheblicher Arbeitsbereitschaft.

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