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Arbeitsrecht:Müssen bei einem befristeten Arbeitsvertrag alle Befristungsgründe gerechtfertigt sein?

Frage von wimmaldi wimmaldi

Wer kann mir dazu etwas sagen? Müssen alle Befristungsgründe gerechtfertigt sein??

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Antworten (9)

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    Was sind Befristungsgründe? Ich wusste nicht das man für nen Befristeten Vertrag gründe angeben muss.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Ist mir auch neu. Hatte mal einen befristeten, in dem stand nichts davon drin.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Noch nie was von einer Befristung mit Sachgrund gehört?

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm Absatz 1.

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    Antwort von MeisterT MeisterT

    bei einer Befristung von Anfang an, muss gar nix erklärt werden.

    der Vertrag gilt für einen bestimmten Zeitpunkt, entweder akzeptierst du dat oder unterschreibst nicht.

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    Antwort von akodenz akodenz

    JA! Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist insgesamt unwirksam, wenn nur ein Teil der Befristung gerechtfertigt ist.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Ist mir neu... Doch nicht, wenn die Befristung von Anfang an besteht. Entweder man akzeptiert oder nicht.

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    Antwort von martinrosenheim martinrosenheim

    In Deutschland gilt seit Jahren das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), doch es halten sich immer noch viele überholte Meinungen, die vielleicht früher galten.

    Also: Jede Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf grunsätzlich eines befristeten Grundes (§ 14 Abs. 1), nur in Ausnahmefällen kann eine Befristung auch ohne Sachgrund erfolgen (§ 14 Abs. 2,2a,3).

    Gesetztestext: gesetze-im-internet.de/tzbfg

    Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden, nicht jedoch der Grund der Befristung (§ 14 Abs. 4). Trotzdem ist wichtig, dass eine der Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt ist; wenn der Arbeitnehmer dies bestreitet, muss es der Arbeitgeber beweisen können. Die Frage "müssen alle Befristungsgründe gerechtfertigt sein" ist für mich etwas unklar, weil ein einziger Befristungsgrund genügt. Der ist im Streitfall vom Arbeitsgericht zu prüfen. Mit anderen Worten: einer genügt !

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    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    MIR IST DAS NEU; DASS GRÜNDE FÜR EINE BEFRISTUNG ANGEGEBEN WERDEN MÜSSEN. Ich habe schon sehr viele solche Arbeitsverhältnisse gegründet, aber noch nie habe ich in den Vertrag eine Begründung eingetragen. Anders ist es ggf. bei der Laufzeit eines solchen Arbeitsverhältnisses. Die Befristung kann zum Beispiel dauern "bis zum Wiedereintritt von Herrn xxy". Oder bis zur offiziellen Beendigung der Krankschreibung von Frau yyz".

    gruss k.p. fabian

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    Ein befristeter Vertag sagt nur aus,daß z.B. nach einem Jahr Schluß ist. Da kann man sich schon vor Ablauf dieses Vertrages um neue Arbeit bemühen.Gründe für die Befristung sind nicht nötig. In einem 400 Euro Vertrag steht auch nicht mehr drin, da weiß man, daß man 400 Euro verdient und fertig.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Gründe für die Befristung sind nicht nötig.''

    Wenns eine Befristung mit Sachgrund ist, schon.

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm Absatz 1.

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    Antwort von Snapshot Snapshot

    Da denke ich wie "faules Tier". Seit wann müssen bei zb. einem befristeten AV über ein Jahr Gründe zwecks der Befristung angegeben werden?

    Aber wenn dem nun so sein sollte( sei es wegen neuer Gesetzesregelungen) dann, so denke ich muss auch alles seine ordnung haben.

    Halbe Sache, oder wie hier eben nur eine Teilbegründung wäre dann falsch. Aber wie gesagt, gehört habe ich davon noch nichts

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Noch nie was von einer Befristung mit Sachgrund gehört?

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm Absatz 1.

    Kommentar von Snapshot SnapshotSnapshot

    Na da sag ich mal Danke schön!:)

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Was ist denn ein Befristungsgrund? Bei unseren Arbeitsverträgen steht drin, bis wann sie befristet sind, nicht aber warum.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Noch nie was von einer Befristung mit Sachgrund gehört?

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm Absatz 1.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Gibt es bei uns nicht! Macht auch gar keinen Sinn! Was ist, wenn sich die Grundlage des Befristungsgrundes ändert? Da schieße ich mir doch selbst ins Bein!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Was ist, wenn sich die Grundlage des Befristungsgrundes ändert?''

    Inwiefern ändert?

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Z.B. befristet aus Konjunkturgründen. Wir haben Produkte, die einer starken Saisonalisierung unterliegen. Jetzt wäre es denkbar, dass wir zum Abbau der Auftragsspitzen befristete Mitarbeiter einstellen. Grund der Befristung wäre also, dass nach einer gewissen Zeit weniger Arbeit da ist. Würde sich jetzt aber das Kundenverhalten dahingehend ändern, dass diese Produkte ganzjährig verkauft werden können, wäre es für uns sinnvoll, die Aufträge an andere Standorte, mit offenen Kapazitäten, zu verlagern. Die befristet eingestellten Mitarbeiter dürfte ich dann aber nicht freisetzen (nach Ablauf der Befristung), weil ja der Befristungsgrund, weniger Aufträge, nicht mehr stimmt! So etwas würde unseren Personalleiter den Job kosten!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Die befristet eingestellten Mitarbeiter dürfte ich dann aber nicht freisetzen (nach Ablauf der Befristung)''

    • Die Befristungen mit Sachgrund können am Sachgrund festgemacht werden. Das heißt, sie sind nicht bis zu einem bestimmten Datum befristet, sondern so lange z.B. ein erhöhter Bedarf an der Arbeitskraft besteht. Wenn der Grund wegfällt, wird damit auch diese Befristung beendet.

    ''weil ja der Befristungsgrund, weniger Aufträge, nicht mehr stimmt!''

    • Einen solchen Sachgrund gibts nicht. Einfach mal in den link schauen.
    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

    Genau das wäre doch der Sachgrund! Und der Sachgrund, d.h. der Bedarf an Arbeitsleistung, besteht ja weiterhin; nur wird die Arbeit eben auf Kapazitäten verlagert, die andernorts schon vorhanden sind! Und diese Verlagerung macht eben nur unter bestimmten Voraussetzungen Sinn!
    Warum sollte sich der AG durch Angabe solcher Gründe "einengen", wenn er es nicht muss?

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    Antwort von Lifthrasil Lifthrasil

    Welche Befristungsgründe? Ich kenne es nur so, dass man einfach einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der schon das Enddatum enthält. Mehr nicht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Noch nie was von einer Befristung mit Sachgrund gehört?

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm Absatz 1.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Nein, aber das ist dann wohl eher ein spezieller Fall. Ist mir noch nie zu Ohren gekommen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Keine Frauen in eurer Firma, für die während der Elternzeit ne Vertretung eingestellt wird?

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Nein, die Arbeiten werden von Kollegen übernommen.

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