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Arbeitsrecht-Minusstunden

Frage von Ordnungsamt Ordnungsamt

Hallo! Meine Frage: in unserer Stadt hat ein neues Seniorenheim eröffnet und zahlreiche Mitarbeiter gesucht. Ich habe mich dort beworben und bin zum 01.09.2009 eingestellt worden mit einer wöchtl. Arbeitszeit von 40 Stunden. Jetzt war aber durch einen "Vandalismus schaden" am Bau - es hat dort jemand sich am Dach zu schaffen gemacht, so dass es rein geregnet hat und vieles, wie z. B. Malerarbeiten etc. erneuert werden mussten. Zusätzlich war auch im Hause noch einiges gar nicht fertig, so dass wir Pflegekräfte, aber auch die Hauswirtschaft und das Küchenpersonal gar nichts zu tun hatten, da natürlich auch noch keine Bewohner da waren. Wir sind dann täglich, bzw. auf "Abruf" für einige Stunden dort gewesen, haben auch mal Schulungen erhalten, oder ein Seminar, aber nicht "richtig" gearbeitet". Das ging bis Ende September, eher noch Anfang Oktober, zumal inzwischen erst EINE Bewohnerin da war. (Inzwischen 4) Jetzt heißt es plötzlich, wir würden ja mit "Zeitkonten" arbeiten, und da hätte jetzt jeder einzelne von uns über 130/140 Minusstunden drauf, deswegen könnte man (nicht müsste!) doch die bis Ende des Jahres anfallenden Urlaubstage damit "verrechnen", weil man da ja sonst "gar nicht von runter käme". Sind sowohl die - unverschuldeten! - Minusstunden rechtens, als auch das evtl. "Verrechnen" von Urlaubstagen damit? Danke für Eure Antworten!

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ihr habt eure Arbeitskraft angeboten,sie wurde aber nicht angenommen,somit ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug und euch stehen die Rechte wie im § 615 BGB beschrieben,zu. Natürlich ist das Verrechnen mit evtl.Urlaubstagen nicht rechtmäßig.

    Kommentar von Ordnungsamt Ordnungsamt

    Vielen Dank, für Deine Antwort. Inzwischen habe ich mir eine Rechtsauskunft geholt. Mir wurde genau das gesagt, was Du hier auch schreibst.

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    Antwort von erweh erweh

    Na eigentlich kennst Du Dich ja schon ganz gut aus (§615 BGB).

    Das Problem, das in solchen Einrichtungen, wie der in der Du hättest arbeiten wollen, aber nicht konntest die Leitung meist nicht die geringste Ahnung vom Arbeitsrecht haben.

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe haben Du und auch Kollegen/innen ja Eure Arbeitskraft durchaus zur Verfügung gestellt. Und wenn dann nicht zu arbeiten da ist hat der AG eben Pech gehabt.

    Wenn außerdem noch die Versicherung eingetreten ist, heißt das ja jetzt nichts anderes, als das der AG versucht doppelt zu kassieren.

    Wendet Euch am besten mal an die Gewerkschaft und gründet mit deren Hilfe, sobald als möglich einen Personalrat. Der kann dann dem AG im Vorfelde erklären, wie die Lage der Dinge zu einzelnen Problemen ist.

    Und die teilweise etwas hilflosen Antworten die Du hier bisher erhalten hast sollten Dir nicht mal zu Denken geben.

    Kommentar von Ordnungsamt Ordnungsamt

    Vielen Dank, für Deine Antwort!Genau so ist es! Und ich habe mir inzwischen eine Rechtsauskunft geholt. Es ist genau wie wir uns das gedacht haben. Alle waren da - nur keine Arbeit.Desg. gibt es keine "Minusstunden" und das "Verrechnen" mit Urlaubstagen ist rechtswidrig. Wie auch "lenzig42" hier geantwortet hat. Und Dein Tip, dass mir die "hilflosen Antworten", wie Du es nennst :-)) nicht mal zu Denken geben sollten, habe ich insofern schon beherzigt, als das ich eine "Antwort" des größten Knallers hier, schon "beanstandet" habe. :-) Danke nochmal!

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    Antwort von DerIng DerIng

    An deiner Stelle wäre ich IMMER zur Arbeit gegangen, auch wenn keine vorhanden war. Es ist doch nicht dein Problem, wenn es keine Arbeit gibt. Wenn du eine vertragliche 40 Std./Woche vereinbart hast, so muss der Arbeitgeber diese auch bezahlen. Wenn ihr ein Arbeitszeitkonto vereinbart habt, so muss es auch einen Ausgleichszeitraum geben. Danach müssen die Minusstunden beglichen werden, diese können nicht ewig mitgenommen werden. Arbeitszeitkonten müssen genau vertraglich geregelt werden. Ich bezweifel es, dass da dein Urlaub mit verrrechnet werden kann. Zum Anwalt gehen lohnt sich.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Das führen von Zeitkonten ist üblich und normal. Das hat auch genau diesen Zweck, Zeiten mit mehr/weniger Arbeit durch gegenteilige Zeiten auszugleichen! Allerdings dürfen Minusstunden nicht mit Urlaub gegengerechnet werden. Das entspricht nicht dem Wesen und Zweck des Urlaubs und ist auch bilanziell und steuerrechtlich nicht möglich!
    Aber warum wurde für diese Ausfallzeit keine Kurzarbeit beantragt! Das wäre aus offensichtlichen Gründen sicher möglich gewesen!

    Kommentar von Ordnungsamt Ordnungsamt

    Ich habe ja auch nichts gegen das Führen von Zeitkonten, nur sind die Minusstunden durch mangelnde Arbeit entstanden, dass ist eine Vertragsverletzung des Arbeitsgebers, nicht meine. Warum er keine Kurzarbeit angemeldet hat, weiß er, nicht ich. Da aber da noch gar nichts fertig war, hätte er die vermtl. nicht genehmigt bekommen. Außerdem ist für den Schaden, incl. der Mitarbeitergehälter die Versicherung aufgekommen!

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Was für eine Versicherung? Aber eine Vertragsverletzung kann das nicht sein, da kein Arbeitgeber garantieren kann, jederzeit seinen Mitarbeitern auch Arbeitgeben zu können! Ihr hättet allerdings hingehen sollen und die volle Zeit absitzen! Das habt ihr ja aber offensichtlich nicht gemacht und habt das "Angebot" des Arbeitgebers angenommen, weniger zu arbeiten! Damit müßt ihr auch einen Ausgleich akzeptieren oder glaubt ihr allen Ernstes, dass es irgendeine gesetzliche Regelung gibt, die euch Geld und Freizeit zuspricht? Und was hätte denn für Kurzarbeit fertig sein sollen? Ich denke, die erwartete Arbeit ist entfallen? Und das ist ja genau das, für was Kurzarbeit da ist!

    Kommentar von Ordnungsamt Ordnungsamt

    DIE Versicherung, die den Vandalismus Schaden übernommen hat. Für die Kurzarbeit hätte der ARBEITSPLATZ fertig sein müssen - und ein Bewohner da sein müssen, damit wir überhaupt arbeiten können! Ja, es gibt eine gesetzliche Regelung. §615 BGB. Arbeit, die "entfällt", wie Du schreibst, ist KEINE Arbeit (ist ja ENTFALLEN), also keine Kurzarbeit! Viell. erst lesen und denken??

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    Antwort von Sahaki Sahaki

    Guck mal in deinen Vertrag bzgl "Arbeitszeitkonto"- ansonsten solltest Du dich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten

    Kommentar von Ordnungsamt Ordnungsamt

    Danke für Deine Antwort, aber im Vertrag steht nichts von einem "Arbeitszeitkonto". Das wurde erst jetzt "eingeführt" und auch nicht von uns sondern der Leitung "so" aufgeschrieben.

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    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx

    schau was in deinem vertrag steht!!

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