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Arbeitsrecht: Lage der Arbeitsunterbrechung

Frage von br1969 br1969

Hallo, ich brauche mal schnell einen Rat... Wenn man in Deutschland länger als sechs Stunden arbeitet, schreibt der Gesetzgeber eine mindestens 30minütige Arbeitsunterbrechung vor. Darf diese so gelegt werden, dass z.B. erst 6,5 Stunden gearbeitet werden, bevor diese halbstündige Pause genommen wird?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vincent vincent
    Kommentar von vincent vincentvincent

    Die Arbeitszeit

    Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Im Zweifel gilt die betriebsübliche Arbeitszeit. Bei Bestehen eines Betriebsrats besteht für diesen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Ebenso besteht ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Verkürzung oder Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit.

    Darüber hinaus gibt es gesetzliche Einschränkungen, u.a.:

    Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass die werktägliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Die Erforderlichkeit von Pausen und Ruhezeiten ist ebenfalls im Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können dabei in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

    Kommentar von erweh erweherweh

    Eine Quellenangabe macht sich immer gut. Steht auch in den Richtlinien.

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    Antwort von passero passero

    du hast dir die Frag schon selbst beantwortet. Der Gesetzgeber sagt: "Spätestens nach 6 Std. ist eine Pause einzulegen!". Das Wort "ist" bedeutet in der Rechtssprechung "muss". Demzufolge sind 6,5 Std. nicht erlaubt. Allerdings solltest du abwägen wie schwer deine Arbeit ist und ob du die Pause dringend benötigst (z.B: weil du sonst nicht auf WC kannst, o. Ä.) oder ob du die 30 Min. weiterarbeiten kannst.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Darf diese so gelegt werden, dass z.B. erst 6,5 Stunden gearbeitet werden, bevor diese halbstündige Pause genommen wird?''

    • Grundsätzlich nein.

    Ausnahmen siehe http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73355.htm

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