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Arbeitsrecht????? Kündigung und Überstunden???

Frage von othesw othesw

Hallo, würde gerne wissen wie das aussieht wenn ich zum kündige muss die Firma mir dann meine Überstunden ausbezahlen oder habe ich da kein Anrecht drauf??? Ich muss dazu sagen, das die Überstunden bei uns in der Firma normalerweise nicht vergütet werden. Kann mir da jemand ernsthaft weiter helfen???? Bitte nur antworten wenn ihr damit Erfahrungen gemacht habt oder es zu 100% wisst, da mir Vermutungen in dem Fall nicht weiter helfen werden. Vielen Dank schon mal im Voraus. MFG Melanie

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von snoopyfaan snoopyfaan

    Es kommt auf die 'Firma an. Die könnnen auch sagen, dass Du jetzt daheim bleiben kannst und die restlichen Tage mit Deinen Überstunden + Urlaubsanspruch verrechnet werden. Arbeitest Du weiter voll bis zum Schluß werden Deine Überstunden ausbezahlt. Ob Du noch Überstundenprozente bekommst, kann ich Dir leider nicht sagen, dass kommt auf die Firma an.

    Kommentar von othesw othesw

    Also Urlaub habe ich noch 11 Tage und Überstunden auch ne Menge an die 120, da würde ich ja mit zwei wochen gar nicht hinkommen da bleibt ja immer noch etwas an stunden..müssen die mir die dann ausbezahlen???

    Kommentar von snoopyfaan snoopyfaansnoopyfaan

    Auf jeden Fall! Das was am Ende übrig ist von Deinen Überstunden und Urlaubstagen muß die Firma ausbezahlen. Daher gehe ich ja davon aus, dass die Firma Dich nach Hause schickt, damit am Ende nicht mehr soviel Überstunden da sind. So ist das jetzt auch bei meinem Mann gewesen, Er hatte noch 80 Überstunden. die komplett ausbezahlt wurden + Überstundenprozente. Diese gibt es aber nicht in jeder Firma!

    Kommentar von othesw othesw

    ok vielen dank :-)

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    Antwort von derossi derossi

    wenn es im arbeitsvertrag darüber keine klausel gibt sieht es schlecht aus für dich. dann must du abschätzen ob eine klage beim arbeitsgericht erfolg hat. du must auf alle fälle deine überstunden dokumentiert haben. oder dein arbeitgeber kommt dir entgegen.

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    In den meisten Fällen wird der AG versuchen, Dir Deine Überstunden durch Freizeit zu entgelten. Das ist ja auch ein Grund, weshalb Du bei der Kündigung an Fristen gebunden bist.

    Du kannst aber versuchen, Deinen Chef zu überreden.

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    Antwort von angie760 angie760

    Da man heutzutage keine Überstunden mehr ausgezahlt bekommt, sondern nur abfeiern kann, ist es fraglich, ob Du diese nach Deiner Kündigung noch ausgezahlt bekommst. Wenn Du aber noch Urlaubstage hast, die müssen sie Dir auszahlen. So kann es natürlich auch mit den Überstunden sein. Du kannst sie ja nicht mehr abfeiern, also hättest Du sicher auch Anspruch darauf.

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    Antwort von IQBesitzer IQBesitzer

    Du musst vor Antritt des Resturlaubes bzw. vor dem tatsächlichen Ende der Beschäftigung die Überstunden nehmen und gehst dann entsprechend früher nach Hause als sonst.

    Kommentar von othesw othesw

    also das heißt wenn ich fristgerecht kündige (zwei wochen vorher) könnte ich wenn es die überstunden zulassen die zwei wochen zu hause bleiben???

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    Das ist aber nicht Deine alleinige Entscheidung. Eher die Deines AG. Aber Entweder Freizeitausgleich oder Geld, anders nicht.

    Die "zwei Wochen vorher" sind aber nicht Deine Kündigungsfrist? Wäre sehr ungewöhnlich.

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