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Arbeitsrecht Kündigung AV Zahlungsansprüche

Frage von Missvonundzu Missvonundzu

Hallo, wer kann mir diese Klausel aus dem Sozialplan für betriebsbedingte Kündigungen übersetzen? Klingt für mich nicht ganz eindeutig.

"Kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen zwischen Sept 2009 und August 2010 wird der Arbeitgeber sicherstellen, dass den Betroffenen bei der Festlegung der Beendigungsbedingungen durch die Bestimmungen des Interessenausgleichs und des Sozialplanes, bzw. der individualrechtlichen Änderungsvereinbarungen bzw in Folge der Änderungskündigungen hinsichtlich des Bezuges von ALG 1 keine Nachteile entstehen. Als Nachteil der auszugleichen ist, gilt dabei die Differenz zwischen dem tatsächlichen Anspruch auf ALG 1 zum Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und dem Anspruch, der bestehen würde, wenn es bei den Arbeitsvertragsbedingungen geblieben wäre, die vor Sept 2008 bestanden haben."

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Aiconus Aiconus

    Auf Deutsch :-)

    Ihr habt einen neuen Arbeitsvertrag erhalten der einen geringeren Lohn aufweist als im September 2008. Damit durch die Lohnminderung zur Rettung des Unternehmens Euch kann Nachteil entsteht, bekommt ihr von Eurem Arbeitgeber die Differenz gezahlt die zwischen dem tatsächlichen ALG I und dem ALG I entsteht was Euch im Spetember 2008 zugestanden hätten. Damals war der Lohn höher was zu einem höheren Bezug von ALG I gefürhr hätte.

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