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Arbeitsrecht/ kennt sich jemand aus? / oder Erfahrungen?

Frage von Johannak Johannak

Hallo Ihr Lieben...

folgende Frage habe ich an Euch... "habe vor ca. 2 Monaten vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz gegen meinen AG gewonnen.....der wiederum hat natürlich Widerspruch eingelegt. Dann kam es fast zur 2 Verhandlung- doch er überlegte sich einen Vergleich zu schliessen- welchem ich zu gestimmt hatte. Nun erfuhr ich, daß er sich wieder um entschieden hat- und es somit zur nächsten Gerichtsverhandlung kommen wird. Meine Frage ist: " wie stehen meine Chancen wieder zu gewinnen?- oder könnte es doch sein das ich diesmal verlieren könnte?"

Hat jemand ähnliches durchgemacht- bzw. kennt sich jemand aus?

Danke vorab für Eure Antworten.

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Antworten (3)

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    Antwort von docbde docbde

    Diese Frage beantwortet dir am besten Deine Gewerkschaft. Ach, Du wolltest die Beiträge sparen? Dann wirst Du jetzt wohl bluten müssen und einen Anwalt fragen. Denn nur der kann deine Chancen realistisch einschätzen!

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    Antwort von tommi36 tommi36

    öhm, etwas besser hättest Du die Gründe für den Streit erläutern können. Natürlich kann man auch in 2. Instanz verlieren, wenn 1. Instanz gewonnen wurde.... So kann Dir niemand einen wirklichen Rat geben

    Kommentar von Johannak JohannakJohannak

    er hat mich während der Erziehungszeit und nach 13 Jahren fristlos gekündigt....

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    das alleine erklärt nichts..

    Kommentar von Johannak JohannakJohannak

    es gibt keinen Grund für meine Kündigung....dies hat auch das Gericht bestätigt. 1) da ich mich noch in dem Erzihungsurlaub befand 2) nach 13 Jahren in einer höheren Position ohne jeglichen Problemen gearbeitet hatte. Das einzige ist eben das ich nun ein Kind habe und seiner Meinung nach nicht mehr so voll beschäftigt werden kann wie eben früher ohne ( damals habe ich x überstunden und Wochenenden - sehr kurzfristig - gearbeitet )

    Am sonsten gibt es rein garnichts!!

    ich denke hierzu kommt noch das ich in wenigen Wochen für IHN eine positive Aussage machen soll bei einem Gerichtsverfahren wo ich als Zeugin für ihn aussagen soll. Hier habe ich jedoch vorab eine schriftliche Aussage gemacht ( die Wahrheit eben ) und dies könnte ihm zum Verhängnis werden. Ich empfinde den jetzigen Widerspruch irgendwie als "Druckmittel" gegen mich und das ich meine kommende Aussage gut überdenken sollte....das sagt mir mein Gefühl.

    Und am sonsten kann ich Dir keine Angaben machen- da es wirklich nichts gibt.

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    Antwort von FranzKofler FranzKofler

    Kann Dir hier niemand sagen. Aber als Taktik des Arbeitgebers ist es gut, er hat dich damit offensichtlich verunsichert. Frag deinen Anwalt, er kann es am Besten beurteilen. Meine Erfahrung ist dass die Richter beim Arbeitsgericht häufiger dem Arbeitnehmer recht geben. Ausser es werden neue, bewiesene, bisher nicht bekannte Tatsachen bekannt oder man kann dir Unwahrheiten nachweisen.

    Kommentar von Johannak JohannakJohannak

    mein Anwalt ist leider im Sommerurlaub...deshalb kann ich ihn nicht fragen.... ich dachte hier ist evtl. jemand der ähnliche Erfahrungen gamacht hatte...

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