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Arbeitsrecht: Keinen gültigen Vertrag mehr und man wird schwanger was passiert?

Frage von Tessa123 Tessa123

Ich arbeite seit 4 Jahren in dem gleichen Geschäft, hatte 2 Jahre einen befristeten Arbeitsvertrag und nach zwei Jahren wurde ich ohne Vertrag weiterbeschäftigt. Nun beabsichtige ich irgendwann auch mal Kinder zu bekommen. Wie sieht dann meine Rechtslage aus? Habe ich dann die gleichen Rechte wie Beschäftigte mit Vertrag? Das beschäftigt mich schon eine weile und da ich kein Mensch bin der unüberlegt handeln will breuchte ich da mal einen Rat. Habe im Intenet leider nichts passendes gefunden. Danke

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Sobald du nach dem befristeten Vertrag auch nur eine Stunde mit Wissen und Duldung des AG gearbeitet hast, geht der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vetrag über. Das bedeutet du hast einen unbefristeten Vertag auch wenn darüber nichts mehr schriftlich festgehalten wurde und somit auch die gleichen Rechte wie deine Kollegen....

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    Dein befristeter Arbeitsvertrag hat sich nach Ablauf der Befristung in einen unbefristeten Vertrag gewandelt. Dein Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach den Regelungen in diesem Vetrag. Die Schutzvorschriften des Mutter-Schutz-Gesetzes gelten unabhängig von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

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    Antwort von Gannimed Gannimed

    Arbeitsverträge sind in Deutschland generell nur auf 2 Jahre befristbar. Wird das Arbeitsverhältnis darüber hinaus weiter fortgeführt, handelt es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Kommentar von Gannimed GannimedGannimed

    Solltest Du also schwanger werden, so hast Du den selben gesetzlichen Kündigungs- und Arbeitsplatzerhaltungs- Anspruch, wie alle Bürger in Deutschland.

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    Antwort von dock69 dock69

    Du hast jetzt automatisch einen unbefristeten Vertrag.

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    Antwort von tradaix tradaix

    Arbeiten ohne schriftlichen Arbeitsvertrag http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Arbeitsrecht/Arbeit002.html

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    danke für den Hinweis!

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Man braucht nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag.

    Bei dir kann man davon ausgehen, dass der seinerzeitige Vertrag stillschweigend verlängert wurde. Vermutlich ( oder hoffentlich ) werden die Sozialabgaben regelmässig abgeführt.

    Das würde als Beweis reichen.

    Kommentar von Tessa123 Tessa123

    Danke da fällt mir ein Stein vom Herzen.DH

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    Antwort von andreas48 andreas48

    Beschjäftigung ohne Vertrag nennt man glaube ich Scharzarbeit und damit hast du keinerlei Rechte auf irgendetwas, seitens des AG

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    Hallo, Andreas48, wie kommst du darauf, dass das Schwarzarbeit ist?

    Kommentar von Tessa123 Tessa123

    Ich bin angemeldet und zahle Steuern wie alle anderen auch. Ich habe nur keinen Arbeitsvertrag der von meinem Chef unterschrieben ist.

    Kommentar von keri84 keri84keri84

    wenn sie steuern zahlt, was ich einfach mal vorraussetze, ist ein keine schwarzarbeit

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    dem pflichte ich auch bei..aber ich las das halt nicht aus der Frage heraus...das Problem ist nur..wie kann ich als AN dann Rechte einfordern, wenn sie nicht Schwarz auf Weiß fixiert sind..

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    Wenn kein besonderer Vertrag abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Du hast also auf jeden Fall Rechte, genau wie Mitarbeiter mit Vertrag. Genaueres für Deinen Beruf kannst Du bei Deiner Berufsgenossenschaft erfragen

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