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Arbeitsrecht im Schichtsystem

Frage von Maxi65 Maxi65

Hallo, X arbeitet im Callcenter. Die Arbeitszeiten liegen zwischen 7 und 23 Uhr von Montag - Sonntag. Der Schichtplan wird erstellt nach voraussichtlichem Callvolumen. Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit flexibel gestaltet von 36 - 45 Std. pro Woche. In der monatlichen Stundenübersicht werden Freitag zw. Mo-Fr. mit Minusstunden verbucht, an Wochenenden mit Plusstunden. Daraus ergibt sich oft, dass, wenn man ungünstig frei hat, summiert Minusstunden hat auf die Sollarbeitszeit des Monats gerechnet. Beispiel: Der Monat August endete am Mittwoch, frei hatte ich Montag und Dienstag, so dass -16 Std. herauskamen. Sollarbeitszeit im August betrug 184 Std. Da dies so schon mehrfach vorkam, kam X auf kumulierte Minusstunden bereits schon auf 23. Laut Y erklärte Regelung wird das Stundenkonto ab +/-21,5 Stunden bereinigt, so dass X im September 17 Std. vom Lohn abgezogen wurden.

Ist diese Regelung so rechtens? Auch mit der Berechnung der +/- Stunden in der Stundenübersicht und verrechnet mit der monatlichen Sollarbeitszeit? Das hieße ja, dass, sollte der Schichtplan ständig negativ für X ausfallen, ständig Minusstunden bekommt, obwohl X voll arbeitet!

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Antworten (2)

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    Antwort von Justinianus Justinianus

    SOFORT Klage beim zuständigen Arbeitsgericht!!!

    Kostenlos, kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle mündlich vorgetragen werden, einfach dort vorbeigehen und auf im entsprechenden Zimmer (Ist am Eingang ausgeschildert: Käger mit Namen A-K .... usw.) vorsprechen. Klage auf volllen Lohn einreichen, auch Rückstände.

    Diese Regelung ist eine gobe Benachteiligung und schrammt bedenklich nahe am strafbaren Betrug (§ 263 StGB) entlang!

    Kommentar von Maxi65 Maxi65

    Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir schon gedacht, dass es nicht ganz rechtens ist. Ich werde mich auf dem Arbeitsgericht mal beraten lassen und dann noch einmal mit dem AG sprechen. Sollte dieser nicht einlenken wollen, kann man ja immer noch klagen. Sie haben mir sehr geholfen, vielen Dank nochmals.

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    Antwort von petrromma petrromma

    hier ist eine anleitung, wie es rechtlich aussieht: http://ebook-blog.org/ebook-deutsch/arbeitsrecht-mit-it-bezuegen/

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