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Arbeitsrecht hilfe.

gefragt von Jan76 am 14.06.2008 um 12:29 Uhr

hallo ich hatte einen Au, meine firma meldet ihn nicht der BG, nun wurde ich operiert und bin wärend meiner probezeit in der krankschreibung gekündigt worden.

was kann ich dagegen tun?


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regideur
beantwortet von regideur am 14. Juni 2008 12:33
2x
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Du kannst den Unfall selber der BG melden. Gegen die Kündigung hilft Dir der Betriebsrat, Gewerkschaft oder das Arbeitsgericht.


Luise23
beantwortet von Luise23 am 14. Juni 2008 12:35
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In der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Probleme die Kündigung aussprechen. Wenn ich mich nicht irre, dann ist dies der Sinn, warum es eine Probezeit überhaupt gibt.

Kommentar von Simple_avatar3smallFotografin am 14. Juni 2008 12:50

Genau so ist das

Kommentar von Rolfe am 14. Juni 2008 21:16

DH!


anonym
beantwortet von Lucas am 14. Juni 2008 12:32
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Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Juni 2008 12:35
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die Firma ist von rechts wegen verpflichtet jeden AU der BG zu melden, ansonsten siehe die Antwort von Regideur




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