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Arbeitsrecht Gastronomie

Frage von wegweiser2003 wegweiser2003

´nabend.

Diese Frage bitte nur beantworten wenn man sich der Antwort sicher ist, Vermutungen bringen mir nix.

Bin Nachtportier in einem Hotel. Arges Chaos, wenig Personal. Hab normalerweise alle 2 Wochen 2 Nächte frei. Klappt aber dieses Jahr vorne und hinten nicht.

Nun steht, zum 4ten Mal dieses Jahr, wieder zweiwöchiges Durcharbeiten an, kein Personal das mich vertreten kann, Rekord dieses Jahr sind 4 Wochen ohne Ausgang.

Kann ich trotzdem einfach frei machen? Ich bin nicht unmotiviert und mag meine Arbeit, mein Zwischenzeugnis ist eine glatte 1, aber ich geh körperlich und auch geistig am Stock nach nun 18 Monaten mit dem Chaos.

Muss ich es via Krankenschein machen oder ist es ohne Folgen wenn ich zb sage, Do und Freitag werden ich frei machen? Ob ich den Tagdienst in Chaos bringe ist mir relativ egal, die machen ihr frei...

Thx,

Uli

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Antworten (14)

  • 4
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Dass Sie angefressen sind, ist nachzuvollziehen, dennoch ist ein frei machen, per Krankenschein nicht die Lösung, da Sie eine Leistung beanspruchen (Entgeltfortzahlung), die Ihnen nicht zusteht.

    4 Wochen ohne Ausgang verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz. Gemäß §11 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz muss Ihnen der Arbeitgeber wenn er Sie an einem Sonntag beschäftigt hat, binnen 2 Wochen, den Sonntag an dem Sie gearbeitet haben mit eingeschlossen, einen Ersatzruhetag gewähren!

    Zum anderen ist zu prüfen ob gegen die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit, gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz, verstoßen wird. Die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, diese kann aber per Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag verlängert werden, wenn in nennenswerten Umfang Bereitschaftszeiten in Ihre Arbeitszeit fallen. Prüfen Sie die für Sie gültigen Verträge.

    Hier der Link zum Arbeitszeitgesetz.

    http://dejure.org/gesetze/ArbZG

    Fazit:

    Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber und teilen Sie ihm mit dass das "Schichtmodell" nicht gesetzeskonform ist. Verlangen Sie Abhilfe.

    Zeigt sich der Arbeitgeber nicht einsichtig, sollten Sie sich über kurz oder lang einen neuen Job suchen, oder Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht einklagen.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von pacole1 pacole1pacole1

    Hallo Peter

    So sieht es aber leider in der Gastronomie aus. Jungköche arbeiten ohne Überstundenbezahlung oder Freizeitausgleich im Monat 200-230 Stunden, das Gleiche gilt für das Servicepersonal.

    Deshalb kann ich nur müde lächeln, wenn mal wieder gestritten wird, ob 38,5 Stunden oder 39 gearbeitet werden sollten.

    Und die Betriebe haben auch meist keinen Betriebsrat..........weil es angeblich ja vom Personal nicht gewünscht wird.

    Kommentar von marilda marildamarilda

    Genau, so ist die Realität...

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Hallo pacole1,

    die Arbeitgeber verlassen sich darauf dass sich niemand wehrt. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Erfüllt der Betrieb die notwendigen Voraussetzungen gemäß §1 BetrVG (mindestens 5 Arbeitnehmer, von denen 3 wählbar sind), kann der Arbeitgeber die Betriebsratswahl nicht verhindern. Jede Behinderung oder Verhinderung einer Betriebsratswahl ist ungesetzlich und kann geahndet werden.

    Es ist dringend zu empfehlen sich von der zuständigen Gewerkschaft bei der Betriebsratswahl unterstützen zu lassen. Zudem empfehle ich eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, weil der Arbeitsrechtsschutz für Mitglieder kostenlos ist.

    Nicht verheimlichen will ich dass jeder der sich gegen Ausbeutung wehrt damit rechnen muss massivst unter Druck gesetzt zu werden.

    Für mich wäre (ist) dies aber erst recht ein Grund sich zu wehren, da Betriebe keine rechtsfreien Zonen sind und auch nicht sein dürfen.

    Peter Kleinsorge

  • 4
    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Du darfst nicht eigenmächtig Urlaubstage nehmen. Da bekommst Du die fristlose Kündigung.

    Wie wäre es denn mal mit einem klärenden Gespräch mit dem Chef? Da schilderst Du es so wie hier, dass Du am Ende bist und Deine Gesundheit dabei draufgeht.

    Kommentar von wegweiser2003 wegweiser2003wegweiser2003

    Nicht Urlaub, Ausgang, Frei. Wie Samstag oder Sonntag bei Otto-normal. Klärendes Gespräch...würde nit fragen wenn ich das nicht schon gemacht hätte...

    Erbitte neue Antwort.

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    ???

    Kommentar von sender sendersender

    Urlaubstage?

    Für mich liest sich das so, als wenn Uli seit 14 Tagen jede Nacht als Portier bereit steht. Und nun auch wieder mal ein 'Wochenende' haben möchte... was dsnn auch in der Woche liegen darf...

  • 2
    Antwort von pacole1 pacole1

    Lass Dich krank schreiben........zum Einen bist Du ja tatsächlich am Ende, was einen Krankenschein rechtfertigt, zum Anderen kannst Du damit ein Zeichen setzen!

    Natürlich ist diese Schichtregelung nicht in Ordnung. Der AG muss Dir Deine freien Tage gewähren.

    Deshalb ist es gut, wenn man in der Gewerkschaft ist. Auch wenn Dein Betrieb nicht angeschlossen ist (wie die Meisten in der Gastronomie), so können sie Dich trotzdem unterstützen, Deine Rechte einzufordern.

    Der Beitrag ist übrigens sehr gering.

    Komme selbst aus der Gastronomie und kenne die teilweise unmenschlichen Arbeitsbedingungen nur zu gut.

    Da Du schon Gespräche geführt hast, hilft jetzt wohl nur handeln.

  • 2
    Antwort von Ziegelhuette Ziegelhuette

    Guten Morgen oder wenn du gerade mal wieder von der Arbeit kommst "Gute Nacht"

    Es gibt in Deutschland ein Arbeitszeit-Gesetz das klip und klar sagt, dass pro Woche max 6 Tage a max. 10 Stunden gearbeitet werden darf.Diese Gesetz muss sogar in jedem Betrieb für die Mitarbeiter ausgelegt/gehängt werden.Da ist auch geregelt bis wann Mehrstunden auszugleichen sind. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz

    Für die Kontrolle ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, die aber fast nur auf Anzeigen (auch anonym) handeln. Die Strafen sind für den Arbeitgeben schmerzhaft teuer bis vernichtend.

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Die Gastronomie hat etliche Ausnahmeregeln.

    Kommentar von Ziegelhuette Ziegelhuette

    Ja, es gibt Ausnahmen, z.B. dass wir Sonntags arbeiten dürfen. Dennoch gilt das Gesetz auch für die Mitarbeiter in der Hotelerie. Es gibt klare Regeln wie und wann Sonntags- und Nacht-Arbeitszeiten auszugleichen sind.

  • 2
    Antwort von marilda marilda

    Ich würde es mit einem Krankenschein machen, sodas die auch mal begreifen, dass du so nicht weiter machen kannst...

  • 1
    Antwort von gastromartini gastromartini

    Hallo Ulli,

    Antworten zum Thema Arbeitsrecht und wer dir im Streitfall helfen kann, hast du ja schon genug. Nur willst du ja nicht streiten, sondern deinen Arbeitsplatz unter menschenwürdigen Bedingungen (er-)halten.

    Wenn du am Stock gehst und keine weitere Zweiwochennachttortur mehr aushältst, dann geh zum Arzt, in Anbetracht der Umstände kann dir keiner deshalb kündigen (ausser du kündigst es an und verwendest es als Drohung).

    Wenn die Gespräche mit deinem AG wirklich deutlich waren, ist dies wohl auch die einzig weiterführende erzieherische Maßnahme:

    > Ob ich den Tagdienst in Chaos bringe ist mir relativ egal, die machen ihr frei... <

    In deinem Fall scheint mir ein Organisationsmangel vorzuliegen, nämlich, dass du der einzige bist, der zum Ausgleich für Ausfälle im Nachtdienst herangezogen wird, weil du dich eben nicht wehrst (daher die eins im Ziwischenzeugnis ??). Möglicherweise wird dein AG durch zwei Krankheitswochen gezwungen, über diesen Fehler nachzudenken, weil irgendwer dich und diejenigen, die du schon ersetzen solltest, dann ja ersetzen muss.

    Krank feiern ist Betrug und auch eine Schweinerei Kollegen gegenüber. Zum Arzt zu gehen, wenn einen die Arbeitssituation krank macht, dagegen nicht. In deinem Fall erscheint Letzteres ja fast schon beweisbar.

    Möglicherweise ist deine Basis für ein weiteres Gespräch dann eine andere, wenn dein Chef nach einer Krankheitspause gelernt hat, dass auch deine Gutmütigkeit nicht unbegrenzt ausnutzbar ist.

  • 1
    Antwort von Stolz60 Stolz60

    Auf keinen Fall eigenmächtig handeln!Wenn es sich nicht klären läßt bleibt nur krankschreiben oder gehen!

  • 1
    Antwort von wegweiser2003 wegweiser2003

    Gut, danke für die Antworten, auch wenn ich keine wirklich bekommen habe. Gespräche mit dem AG bringen nix, der kennt ja die Situation. Und druck durch die IHK...naja, den Arbeitsplatz wollte ich schon noch behalten, ich versuch es also mal einfach wie üblich selbst zu klären oder durchzuarbeiten.

    Trotzdem: ist es da gegen den Vertrag, das Arbeitsrecht und sogar die guten Sitten verstoßen wird "strafbar" ein Ultimatum zu stellen und ggf. Ausgänge selbst zu nehmen?

    Nein, nicht für Urlaub, für normales frei das man normal jede Woche hat.

    Kommentar von lokaltrainer lokaltrainerlokaltrainer

    Du kannst lt. Gesetz nicht Unrecht mit Unrecht vergelten. Das heißt: Nur weil sich Dein Arbeitgeber nicht an das Gesetz (Arbeitszeitgesetz) hält, kannst Du Dich nicht eigenmächtig über das Gesetz (Weisungsrecht des Arbeitgebers) hinweg setzen. Das wäre ein Kündigungsgrund. Dann müsstest Du dagegen klagen und ein Richter würde evtl. klären, ob Dir vielleicht aufgrund der Umstände eine Abfindung zusteht (was ich eher bezweifle).

  • 1
    Antwort von DerPMS DerPMS

    Hallo,

    versuch doch einmal, dich bei der für dich zuständigen Industrie und Handelskammer über den bei dir gültigen Tarifvertrag zu informieren. Zusätzlich kannst du dort auch dein Problem direkt schildern und um entsprechende Auskunft bitten.

    Die beste Lösung ist aber mit Sicherheit für alle zusammen doch ein einvernehmliches Gespräch mit dem Arbeitgeber. Das sollte trotz bereits erfolgter Gespräche, nach erfolgter Auskunft bei der IHK, mit diesen neuen Informationen als Grundlage, erneut versucht werden. Das zeigt auch dem Arbeitgeber die Bereitschaft zur Fairness und entsprechendes Verantwortungsbewußtsein. Gerade in der Gastronomie ist es für einen Arbeitgeber schwer, aufgrund der komplizierten Zusammenhänge, die Dienstpläne zu erstellen. Vor allem, wenn man die Rechte der Arbeitnehmer ebenso berücksichtigen möchte wie zu gewährleisten, das der Betrieb die gewünschten Leistungen für die Gäste erbringt.

  • 1
    Antwort von romeo27 romeo27

    gehe zu deinem arzt, schildere deine situation und lass dich wirklich für ein paar tage krank schreiben!

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    Antwort von uweimnetz uweimnetz

    Wie ich lese magst du den Job.Krankenschein ist keine Lösung des Problems.Ein klärendes Gespräch ist hier wohl sehr Wichtig.Ein Arbeitgeber will einen Guten Arbeitnehmer nicht verliehren.Man muss vieleicht fragen,ob es ein Saisonbetrieb ist?Andernfalls-Arbeitszeiten:Ist die Zeit,in der der Arbeitnehmer dem Betrieb laut Arbeitsvertrag zur Verfügung steht.Tätigkeitszeit-die Zeit,in der der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben erledigt.Ruhezeit-die Zeit:an den der Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen nicht an der Erledigung der übertragenen Aufgaben arbeitet.Diese sich dann wieder unterteilt.Später dazu.Nachtarbeit liegt i.d.R.zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr vor.In vielen Berufen sind diese Zeiten mit besonderen Zuschlägen belegt.Die Regelung der Arbeitszeit erfolgt einmal öffentlichrechtlich durch die Bestimmungen der Gesetze(AZO;GewO,JArbSchG u.a.,zum anderen aber auch tariflich oder privatrechtlich durch die Tarifverträge oder Absprachen in den Einzelarbeitsverträgen.Diese Regelungen dürfen aber den Arbeitnehmer nie schlechter stellen als das Gesetz es tut.Also,denke ich mal :-)) Löse dein Problem mit einem GUTEN GESPRÄCH mit dem Arbeitgeber.Eine "Scheinkündigung" ist auch keine Lösung.Wie ich auch gelesen habe,geht das schon eine Weile.Vieleicht solltest du überlegen den Job für jemand anderen frei zu machen.Bewerbe dich einfach,nur für dich,in andere Unternehmen.Hast du eine 100 % Zusage,mach dann dein Leben.

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Nur mal ein kurzes beispiel aus meiner beruflichen tätigkeit : Ein Schiff , ein Koch nämlich ich. Angefangen im April aufgehört mitte September (Saison) Täglich mind.12 Arbeitsstunden es wurden auch hin und wieder 16 . Also fast 7 Monate OHNE einen freien Tag.Wirklich OHNE !!!!! Da muss man halt mal durch es kommen auch ruhigere zeiten . Kannst du dir vorstellen,was los gewesen währe ohne Koch ? Da musste ich auch schon mal Tropfen einnehmen,damit ich meine Rückenschmerzen ausgehalten habe.

    Kommentar von lokaltrainer lokaltrainerlokaltrainer

    Ja, auf einem Schiff gelten andere Sitten ... Die müssen sich nicht an deutsches Arbeitsrecht halten, und man unterschreibt den Vertrag genau so.

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    Es war auf einem rheinschiff und zwar in Deutschland!!!!!!

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    Antwort von Cosel Cosel

    Hi, dir stehen rechtlich Freitage zu,nur kannst du nicht einfach Urlaub machen! Du kannst der BGN einen Tipp geben oder dich da auch beschweren aber eins steht dann fest,dir wird aus irgendwelchen Gründen gekündigt! Ich würde mich an deiner Stelle schnellstmöglich nach einer anderen Arbeitsstelle umschauen und deinem Chef kündigen! Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht,selbst wenn du bei der BGN erfolg hast und frei bekommst wird dein Arbeitklima schlecht werden und du gehst freiwillig!

    Gruß Cosel

  • 0
    Antwort von krixelpfimpf krixelpfimpf

    Du schreibst das du im Zwischenzeugniss eine glatte eins hast. Bist du Azubi ?

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