Die Leiharbeiter erhalten in unserer Firma neuerdings Fahrtgeld (steuerfrei). Allerdings zieht die Leiharbeitsfirma den Kollegen dieses Geld gleich wieder vom Bruttolohn ab, so daß eigentlich unterm Strich nichts mehr übrigbleibt. Im Endeffekt haben sie jetzt doch noch mehr Nachteile (weniger Bruttolohn = weniger Arbeitslosengeld oder Rente). Angeblich wäre das legal und in deren Arbeitsverträgen festgehalten. Ich dachte Fahrtgeld ist eine Aufwandsentschädigung für längere Anfahrten zur Arbeitsstätte. Ist das Verfahren der Leiharbeitsfirma überhaupt rechtens? Danke für die Hilfe.
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Raimund1Raimund1
Das mag rechtens sein, wahrscheinlich gibt es wieder irgendein Schlupfloch, das übersehen wurde.
Moralisch ist das einfach eine Sauerei. Es ist Ausbeutung in übelster Form des Kapitalismus. Es ist eine neue Form der Sklaverei. Und es wird geduldet bis entschuldigt, mit dem Argument der Arbeitsplätze.
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier Emotionen rauslasse. Aber ich bin so langsam nicht mehr bereit alles hinzunehmen, was sich hinter dem Mäntelchen der Arbeitsplatzbeschaffung und -sicherung versteckt.
Leider weiss ich (noch) nicht, was ich dagegen tun kann. Ideen sind willkommen.
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rama25rama25 Geht doch mal unten auf dieser Seite auf den Link "Sollte man Leiharbeit wieder abschaffen?". Da loben einige User die Zeitarbeit über alles in den Himmel. Sie stellen das so hin, als wäre es in der Arbeitsplatzbeschaffung der Weisheit letzter Schluß. Es ist und bleibt geduldeter und geförderter Sklavenhandel, denn wenn an einem Arbeitsplatz mehr als zwei Leute (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) verdienen wollen, ist irgendetwas faul.
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Raimund1Raimund1 Icg ergänze: ich stand selbst mal vor der Frage der Leiharbeit. Ich habe mich dann für die Selbständigkeit entschieden. Mehr Risiko, deutlich mehr Risiko - aber ich habe meine Würde bewahrt.
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LuiseLuise DH. Hast Du gut gemacht und ich wünsche Dir viel Erfolg.
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anjannianjanni DH!!!
Man kann sich einfach nicht alles gefallen lassen. Auf diese Weise bekommt ja die Leiharbeitsfirma das Fahrgeld. Das würde nur Sinn machen, wenn die auch fahren - oder?
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3Antwort von
xyungeloestxyungeloest
Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer:
Da der Leiharbeitnehmer beim Einsatz bei einem Entleiherunternehmen zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht an einen anderen Einsatzort als die Geschäftsstelle des Verleihers reisen muss, handelt es sich bei der Anreise zum Entleiherbetrieb regelmäßig um eine Dienstreise des Leiharbeitnehmers.
Der Verleiher ist so grundsätzlich verpflichtet, die Reisekosten als Aufwendungen nach § 670 BGB zu ersetzen sowie die aufgewendete Reisezeit als Arbeitszeit mit dem vereinbarten Arbeitslohn zu vergüten.
Dieser Anspruch besteht jedoch nur, soweit die Reisekosten zu dem zugewiesenen Entleiherbetrieb die für die Reise von der Wohnung des Leiharbeiters zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen. Fahrtkosten von seiner Privatwohnung zu seiner Arbeitsstätte hat grundsätzlich nämlich jeder Arbeitnehmer selbst zu tragen, die ihm von seinem Arbeitgeber auch nicht ersetzt werden. Ebenso wenig wird die hierfür aufgewendete Reisezeit vergütet.
Da in § 670 BGB ein Aufwendungsersatzanspruch normiert ist, kann der Leiharbeitnehmer nur Ersatz für die Aufwendungen beanspruchen, die er tatsächlich gehabt hat. Daher muss der Leiharbeitnehmer im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung seine Fahrtaufwendungen im Einzelnen darlegen und beweisen können. Eine Pauschalierung der Fahrtkosten ist unzulässig.[1]
Der Arbeitsvertrag kann hiervon abweichende Vereinbarungen enthalten. So können etwa Regelungen zur pauschalen Fahrtkostenerstattung oder zum Ausschluss einer Erstattung getroffen werden.
http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3900.htm
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rama25rama25 Und was heißt das jetzt im unserem speziellen Fall? Erklärung bitte.
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xyungeloestxyungeloest @rama25: ihr habt anspruch auf fahrtkosten wenn ihr zu einsatzstellen fahrt, die euch der verleiher zugeteilt hat.
allerdings nur wenn ihr auch aufwendungen hattet, z.bsp. mit eigenem pkw gefahren seid.
die zeit die ihr dabei aufwendet, also die fahrtzeit, ist als lohn zu vergüten und zählt zur arbeitszeit.
anreise von der wohnung zum abfahrtsort, wenn der am betriebsunternehmen ist, braucht der verleiher nicht zu erstatten, das ist von euch zu tragen.
der verleiher kann euch eine sog. auslöse zahlen, die im arbeitsvertrag festgelegt wird.
genaues über summe u.s.w. muss im arbeitsvertrag zu finden sein.
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rama25rama25 Danke für Deine Ausführungen. Aber ist es denn legal, daß diese Vergütung gleichzeitig vom Bruttolohn abgezogen wird? Übrigens ich spreche für einige meiner Kollegen, nicht für mich.
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2Antwort von
bitmapbitmap
Welcher Tarifvertrag gilt für die Leiharbeiter denn?
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rama25rama25 Soweit ich weiß: MTV vom 22.07.03
ERTV vom 22.07.03 ETV vom 22.07.03Kommentar von
bitmapbitmap BZA? IGZ? Andere? Es gibt verschieden Tarifverträge im Zeitarbeitsbereich. Die Datumsangaben sagen mir leider nichts.
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rama25rama25 Es gilt der von der Tarifgemeinschaft BZA / DGB abgeschlossene Tarifvertrag. Tut mir leid, aber mehr Info habe ich nicht.
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bitmapbitmap Das hatte ich vermutet. Aber du weißt wahrscheinlich schon, was da drin steht.
Warum ein Tarifvertrag jetzt so ne Option zulässt, ist mir auch ein Rätsel.
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2Antwort von
TonicaTonica
In den meisten Zeitarbeitsverträgen steht, das ab 30Km 20cent pro Km. zu zahlen sind. Ich kenne das, nimmt man einen Kollegen mit, wird Ihm ab dem 1.Km Geld abgezogen. Das habe ich aber nicht im Vertrag gefunden, auch nach dem 3.lesen nicht. Vielleicht mal bei der Gewerkschaft fragen (Verdi) und sich nicht alles gefallen lassen. L.G.
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rama25rama25 Danke. Wir wollen ja unseren Kollegen helfen. Ich glaube, wir marschieren morgen mal zur IGM und legen denen den Fall vor.
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Indy72Indy72
Ich will es mal so fomulieren: Es ist en Arbeitgebern nicht verboten, Fahrgeld an Leiharbeiter auszuzahlen. Es gibt für Leiharbeiter keinen Mindestlohn, sondern bestenfalls Tarifverträge mit gezähmten hauseigenen Gewerkschaften. Wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Im Übrigen wird es auf den Papieren sicherlich anders formuliert und dargestellt als hier von Dir!
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rama25rama25 Richtig. Aber wollen was dagegen unternehmen. Was können wir tun, um zu helfen?
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rama25rama25 Übrigens ist es egal, wie es formuliert wird, Tatsache ist, daß die Kollegen übers Ohr gehauen werden.
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Indy72Indy72 Für die Jursiten spielt die Form eine entscheidende Rolle. Das habe ich in der rEchtsvorlesung gelrnt: Auf den Inhalt kommt es nicht an. Wichtig sind nur Fristen und Formalien!
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bitmapbitmap Natürlich kommt es auf den Inhalt an. Aber je nach Formulierung ergibt sich für den Juristen ein ganz anderer Inhalt bzw. Sinn.
Simples Beispiel?
''Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag vorzulegen.''
''Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen.''
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koira1975koira1975
Nein, das ist nicht rechtens. Mit welcher Begründung wird das denn einbehalten? Oder fährt die Leifirma die Arbeitnehmer zur Firma?
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rama25rama25 Nein, die fahren selbst zur Arbeit. Eine Begründung gab's, glaube ich, nicht. Aber was kann man gegen so eine Willkür machen?
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koira1975koira1975 Anstelle von Fahrgeld Tankgutscheine ausgeben (die aber ohne Geldwert , sondern mit Literangabe), dürfen allerdings 44 Euro nicht überschreiten...(im Monat)
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MRACME Leiharbeit ist gesetzlich geregelt.
Leiharbeit ist auch tariflich geregelt.
Die Vertragswerke geben dem Verleiher die nötige Sicherheit für seine Lizenz zum Gelddrucken. Denn was anderes ist LA nicht. Die Mitarbeiter (Intern wie LAN) werden bis aufs letzte gepresst. Für die Inhaber ist es das "leistungslose Einkommen", von dem Unserallerguido mal gesprochen hat. Auf dem Markt herrscht Verdrängungswettbewerb und Preisdruck, den letzlich nur die Mitarbeiter (Intern wie Leiharbeiter) aushalten müssen.
Leiharbeit macht durch aus Sinn, wenn sie wieder das wird, was sie mal war: flexible Arbeitskräfte. Und Flexibilität hat überall ihren höheren Preis, nur leider un der AÜ nicht.
Wenn die Gewerkschaften "gleichen Lohn für gleiche Arbeit fordern" dann sei gesagt, dass DIE GEWERKSCHAFTEN die Tarifverträge mitgestrickt haben. Allem voran der DGB!
Und gleicher Lohn für die gleiche Arbeit ist das ist das mindeste für einen flexibel einsetzbaren MiA, eigentlich müsste er mehr als ein MiA im Entleihbetrieb bekommen.
Da hilft nur eins: Streik 100%! Ihr werdet sehen, wie schnell sich die AÜ dann wandeln wird. Niemand darf mehr für 6,80€ brutto arbeiten gehen, auch ein Helfer nicht, der den ganzen Tag einen Knochenjob zu erledigen hat. Vielleicht von dem Hundelohn auch noch die Mehrfahrtkosten zum Kunden (nur um die geht es, die Anfahrt zum Verleiher wird nie übernommen) auslegen oder übernehmen. Wie weit müssen wir noch fallen!?
Die Kunden bezahlen im Prinzip ordentlich für ihre Flexibilität. Nur das sauer verdiente Geld sacken sich die geldgierigen, menschenverachtenden Säcke ein. Nicht gegen Gewinnerwirtschaftung, jeder will mit seiner Tätigkeit Geld verdienen und soll es auch. Aber das ist Spätrömische Dekadenz in Reinform. MM
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trixi1999 Hey ich habe dies hier alles eben mal gelesen und muss sagen das vieles davon stimmt und einiges nicht,ich arbeite für eine zeitfirma und bin ganz und garnicht zufrieden aber mir bleibt ja nichts anderes übrig.ich frage euch wem haben wir den diese situation zu verdanken???für mich sind es die bundespolitiker die daran schuld haben sie tun den arbeitsmarkt herunterwirtschaften und wir kleine sind dann die dummen...auf der einen seite bin ich froh arbeit zu haben aber auf der anderen seite werden leute wie ich und auch andere die bei zeitfirmen arbeiten nur ausgenutzt und ausgebeutet..wer einen gut erhalten job hat der kann sich sehr glücklich schätzen den der weis nicht wie es ist von einem job zum anderen gehen zu müsse und das für unterbezahlten gehalt wo man noch selber zusehen muss wie man dort hinkommt..
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Heinzrde Hallo habe hier einige Beiträge über Leiharbeitsfirmen gelesen, ich kann mich nur anschließen. Bin selbst bei einer Zeitarbeit beschäftigt. Ich habe genug von Leiharbeit, das sind alle Verbrecher und Kriminelle..die natürlich vom deutschen Staat unterstützt werden, weil der deutsche Staat selbst kriminell ist. In Deutschland herrscht ein reges Treiben der Menschenverachtung und Sklaverei. Aber silange die deutsche Mentalität aus Sturrheit und Arogandheit und Geldgier besteht, wird sich das nicht ändern, im Gegenteil es wird immer schlimmer.
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BrunoBruno
Fuer solche Fragen ist diese Plattform so unnuetz wie ein Kropf. Emotionen, Halbwissen, Vorurteile (in der Schweiz und vielen andern Laendern funktioniert Temporaer, bei euch Leih-Arbeit hervorragend, denn waere sie nur missbraeuchlich, dann auch laengst rund um den Globus verboten). Die Gewerkschaft orientieren und um Hilfe bitten.
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rama25rama25 Es ist schön für Dich, daß die Leiharbeit in der Schweiz so gut funktioniert, aber das hilft unseren Kollegen absolut nicht. Es geht eigentlich nur darum, daß solchen Abzocker-Firmen, die an der Arbeitskraft eines Arbeitnehmers sich auf dessen Kosten nicht nur dumm, sondern auch noch dämlich verdienen wollen. Niemand auf dem Arbeitsmarkt hat diese Firmen gezwungen sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zwängen und großspurig Sklavebhandel zu betreiben. Die Leih- oder Zeitarbeit gehört grundsätzlich gesetzlich geregelt sollte in einem vernünftigen Kompromiß für alle Beteiligte enden. Ich, für meinen Teil, finde deshalb diese Frage hier nicht deplaziert.
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BrunoBruno Niemand ist gezwungen Leiharbeit zu leisten, niemand ist gezwunggen Leiharbeit anzufordern. Und trotzem ist ein Markt vorhanden. Da treibt niemand Sklavenhandel, niemand zwaengt. Die Firmen leisten die verlangten Dienste. Steht der Regierung frei zu verbieten. Aber sie tut das Gegenteil. Die Arbeitsagenturen arbeiten mit ihnen zusammen. Das haetten die Gewerkschaften auch tun koennnen, schon laengst. Schreien wenn das Kind schon lang ertrunken ist, das bringt nichts.
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rama25rama25 So wie Du spricht jemand, der mit der Leiharbeit an sich noch nichts zu tun gehabt hat. Arbeitssuchende und Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur förmlich zur Leiharbeit gezwungen (sie sind weg von der Straße und beschönigen die Statistik). Ihnen wird versprochen, daß spätestens nach einem Jahr sie evtl. übernommen werden. Die Praxis sieht aber oft anders aus (Ausnahmen bestätigen die Regel). In unserem Großbetrieb sind Leiharbeiter schon einige Jahre dabei, ohne Aussicht auf Übernahme, da es für unsere Firma lediglich billiger ist, Leiharbeiter zu beschäftigen als neue Leute einzustellen. Das ist der Knackpunkt, das muß geändert werden. Die Löhne der Leiharbeiter müssen steigen, damit sie nicht günstiger sind, wie normale Arbeitnehmer. Um Produktionsengpässe zu überbrücken waren Leiharbeiter eigentlich vorgesehen, aber nicht um normale Arbeitnehmer auszubooten. Leiharbeit darf nicht sooooo günstig sein, daß es sich auf Dauer rendiert. Aber wenn Außenstehende, die ihre Schäfchen im Trockenen haben, mit einer unbeschreiblichen Arroganz die momentane Situation der Leiharbeiter als völlig normal beschreiben, dann kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln. Um es mit Deinen Worten zu sagen: Das Kind ist noch lange nicht in den Brunnen gefallen und ertrunken, sondern wenn die Außenstehenden tatenlos und gleichgültig zuschauen, dann kann es in den Brunnen fallen.
Ein Riesen-Mega-DH mit Schleifchen! Du sprichst mir aus der Seele.
Schließe mich dir an! :) DH!