gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

24 

Arbeitsrecht für Leiharbeiter

gefragt von rama25 am 06.02.2008 um 0:00 Uhr

Die Leiharbeiter erhalten in unserer Firma neuerdings Fahrtgeld (steuerfrei). Allerdings zieht die Leiharbeitsfirma den Kollegen dieses Geld gleich wieder vom Bruttolohn ab, so daß eigentlich unterm Strich nichts mehr übrigbleibt. Im Endeffekt haben sie jetzt doch noch mehr Nachteile (weniger Bruttolohn = weniger Arbeitslosengeld oder Rente). Angeblich wäre das legal und in deren Arbeitsverträgen festgehalten. Ich dachte Fahrtgeld ist eine Aufwandsentschädigung für längere Anfahrten zur Arbeitsstätte. Ist das Verfahren der Leiharbeitsfirma überhaupt rechtens? Danke für die Hilfe.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (11461)
arbeit (4180)
arbeitsrecht (542)
ähnliche Fragen

Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. Februar 2008 01:04
9x
Thumb_up

Das mag rechtens sein, wahrscheinlich gibt es wieder irgendein Schlupfloch, das übersehen wurde.

Moralisch ist das einfach eine Sauerei. Es ist Ausbeutung in übelster Form des Kapitalismus. Es ist eine neue Form der Sklaverei. Und es wird geduldet bis entschuldigt, mit dem Argument der Arbeitsplätze.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier Emotionen rauslasse. Aber ich bin so langsam nicht mehr bereit alles hinzunehmen, was sich hinter dem Mäntelchen der Arbeitsplatzbeschaffung und -sicherung versteckt.

Leider weiss ich (noch) nicht, was ich dagegen tun kann. Ideen sind willkommen.

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 01:08

Ein Riesen-Mega-DH mit Schleifchen! Du sprichst mir aus der Seele.

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 6. Februar 2008 01:23

Schließe mich dir an! :) DH!

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 01:36

Geht doch mal unten auf dieser Seite auf den Link "Sollte man Leiharbeit wieder abschaffen?". Da loben einige User die Zeitarbeit über alles in den Himmel. Sie stellen das so hin, als wäre es in der Arbeitsplatzbeschaffung der Weisheit letzter Schluß. Es ist und bleibt geduldeter und geförderter Sklavenhandel, denn wenn an einem Arbeitsplatz mehr als zwei Leute (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) verdienen wollen, ist irgendetwas faul.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 6. Februar 2008 01:38

Icg ergänze: ich stand selbst mal vor der Frage der Leiharbeit. Ich habe mich dann für die Selbständigkeit entschieden. Mehr Risiko, deutlich mehr Risiko - aber ich habe meine Würde bewahrt.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 6. Februar 2008 07:41

DH. Hast Du gut gemacht und ich wünsche Dir viel Erfolg.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. Februar 2008 09:03

DH!!!

Man kann sich einfach nicht alles gefallen lassen. Auf diese Weise bekommt ja die Leiharbeitsfirma das Fahrgeld. Das würde nur Sinn machen, wenn die auch fahren - oder?


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. Februar 2008 00:33
3x
Thumb_up

Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer:

Da der Leiharbeitnehmer beim Einsatz bei einem Entleiherunternehmen zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht an einen anderen Einsatzort als die Geschäftsstelle des Verleihers reisen muss, handelt es sich bei der Anreise zum Entleiherbetrieb regelmäßig um eine Dienstreise des Leiharbeit­nehmers.

Der Verleiher ist so grundsätzlich verpflichtet, die Reisekosten als Aufwendungen nach § 670 BGB zu ersetzen sowie die aufgewendete Reise­zeit als Arbeitszeit mit dem vereinbarten Arbeitslohn zu vergüten.

Dieser Anspruch besteht jedoch nur, soweit die Reisekosten zu dem zu­gewiesenen Entleiherbetrieb die für die Reise von der Wohnung des Leih­arbeiters zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen. Fahrtkosten von seiner Privatwohnung zu seiner Arbeitsstätte hat grundsätzlich nämlich jeder Arbeitnehmer selbst zu tragen, die ihm von seinem Arbeitgeber auch nicht ersetzt werden. Ebenso wenig wird die hierfür aufgewendete Reisezeit ver­gütet.

Da in § 670 BGB ein Aufwendungsersatzanspruch normiert ist, kann der Leiharbeitnehmer nur Ersatz für die Aufwendungen beanspruchen, die er tatsächlich gehabt hat. Daher muss der Leiharbeitnehmer im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung seine Fahrtaufwendungen im Einzelnen darlegen und beweisen können. Eine Pauschalierung der Fahrt­kosten ist unzulässig.[1]

Der Arbeitsvertrag kann hiervon abweichende Vereinbarungen enthalten. So können etwa Regelungen zur pauschalen Fahrtkostenerstattung oder zum Ausschluss einer Erstattung getroffen werden.

http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3900.htm

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 00:56

Und was heißt das jetzt im unserem speziellen Fall? Erklärung bitte.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 6. Februar 2008 01:09

@rama25: ihr habt anspruch auf fahrtkosten wenn ihr zu einsatzstellen fahrt, die euch der verleiher zugeteilt hat.

allerdings nur wenn ihr auch aufwendungen hattet, z.bsp. mit eigenem pkw gefahren seid.

die zeit die ihr dabei aufwendet, also die fahrtzeit, ist als lohn zu vergüten und zählt zur arbeitszeit.

anreise von der wohnung zum abfahrtsort, wenn der am betriebsunternehmen ist, braucht der verleiher nicht zu erstatten, das ist von euch zu tragen.

der verleiher kann euch eine sog. auslöse zahlen, die im arbeitsvertrag festgelegt wird.

genaues über summe u.s.w. muss im arbeitsvertrag zu finden sein.

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 01:28

Danke für Deine Ausführungen. Aber ist es denn legal, daß diese Vergütung gleichzeitig vom Bruttolohn abgezogen wird? Übrigens ich spreche für einige meiner Kollegen, nicht für mich.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 6. Februar 2008 00:15
2x
Thumb_up

In den meisten Zeitarbeitsverträgen steht, das ab 30Km 20cent pro Km. zu zahlen sind. Ich kenne das, nimmt man einen Kollegen mit, wird Ihm ab dem 1.Km Geld abgezogen. Das habe ich aber nicht im Vertrag gefunden, auch nach dem 3.lesen nicht. Vielleicht mal bei der Gewerkschaft fragen (Verdi) und sich nicht alles gefallen lassen. L.G.

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 00:25

Danke. Wir wollen ja unseren Kollegen helfen. Ich glaube, wir marschieren morgen mal zur IGM und legen denen den Fall vor.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Februar 2008 00:31
2x
Thumb_up

Welcher Tarifvertrag gilt für die Leiharbeiter denn?

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 00:53

Soweit ich weiß: MTV vom 22.07.03

             ERTV vom 22.07.03

             ETV vom 22.07.03
Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Februar 2008 01:12

BZA? IGZ? Andere? Es gibt verschieden Tarifverträge im Zeitarbeitsbereich. Die Datumsangaben sagen mir leider nichts.

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 01:24

Es gilt der von der Tarifgemeinschaft BZA / DGB abgeschlossene Tarifvertrag. Tut mir leid, aber mehr Info habe ich nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Februar 2008 01:40

Das hatte ich vermutet. Aber du weißt wahrscheinlich schon, was da drin steht.

Warum ein Tarifvertrag jetzt so ne Option zulässt, ist mir auch ein Rätsel.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 6. Februar 2008 00:02
1x
Thumb_up

Nein, das ist nicht rechtens. Mit welcher Begründung wird das denn einbehalten? Oder fährt die Leifirma die Arbeitnehmer zur Firma?




Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 00:10

Nein, die fahren selbst zur Arbeit. Eine Begründung gab's, glaube ich, nicht. Aber was kann man gegen so eine Willkür machen?

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 6. Februar 2008 00:18

Anstelle von Fahrgeld Tankgutscheine ausgeben (die aber ohne Geldwert , sondern mit Literangabe), dürfen allerdings 44 Euro nicht überschreiten...(im Monat)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Februar 2008 00:04
1x
Thumb_up

Ich will es mal so fomulieren: Es ist en Arbeitgebern nicht verboten, Fahrgeld an Leiharbeiter auszuzahlen. Es gibt für Leiharbeiter keinen Mindestlohn, sondern bestenfalls Tarifverträge mit gezähmten hauseigenen Gewerkschaften. Wo kein Kläger, da kein Beklagter.

Im Übrigen wird es auf den Papieren sicherlich anders formuliert und dargestellt als hier von Dir!

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 00:11

Richtig. Aber wollen was dagegen unternehmen. Was können wir tun, um zu helfen?

Kommentar von rama25 am 6. Februar 2008 00:27

Übrigens ist es egal, wie es formuliert wird, Tatsache ist, daß die Kollegen übers Ohr gehauen werden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. Februar 2008 10:11

Für die Jursiten spielt die Form eine entscheidende Rolle. Das habe ich in der rEchtsvorlesung gelrnt: Auf den Inhalt kommt es nicht an. Wichtig sind nur Fristen und Formalien!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Februar 2008 13:26

Natürlich kommt es auf den Inhalt an. Aber je nach Formulierung ergibt sich für den Juristen ein ganz anderer Inhalt bzw. Sinn.

Simples Beispiel?

  • ''Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag vorzulegen.''

  • ''Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen.''


anonym
beantwortet von Bruno am 6. Februar 2008 03:02
0x
Thumb_up

Fuer solche Fragen ist diese Plattform so unnuetz wie ein Kropf. Emotionen, Halbwissen, Vorurteile (in der Schweiz und vielen andern Laendern funktioniert Temporaer, bei euch Leih-Arbeit hervorragend, denn waere sie nur missbraeuchlich, dann auch laengst rund um den Globus verboten). Die Gewerkschaft orientieren und um Hilfe bitten.

Kommentar von rama25 am 7. Februar 2008 01:18

Es ist schön für Dich, daß die Leiharbeit in der Schweiz so gut funktioniert, aber das hilft unseren Kollegen absolut nicht. Es geht eigentlich nur darum, daß solchen Abzocker-Firmen, die an der Arbeitskraft eines Arbeitnehmers sich auf dessen Kosten nicht nur dumm, sondern auch noch dämlich verdienen wollen. Niemand auf dem Arbeitsmarkt hat diese Firmen gezwungen sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zwängen und großspurig Sklavebhandel zu betreiben. Die Leih- oder Zeitarbeit gehört grundsätzlich gesetzlich geregelt sollte in einem vernünftigen Kompromiß für alle Beteiligte enden. Ich, für meinen Teil, finde deshalb diese Frage hier nicht deplaziert.

Kommentar von Bruno am 7. Februar 2008 01:47

Niemand ist gezwungen Leiharbeit zu leisten, niemand ist gezwunggen Leiharbeit anzufordern. Und trotzem ist ein Markt vorhanden. Da treibt niemand Sklavenhandel, niemand zwaengt. Die Firmen leisten die verlangten Dienste. Steht der Regierung frei zu verbieten. Aber sie tut das Gegenteil. Die Arbeitsagenturen arbeiten mit ihnen zusammen. Das haetten die Gewerkschaften auch tun koennnen, schon laengst. Schreien wenn das Kind schon lang ertrunken ist, das bringt nichts.

Kommentar von rama25 am 8. Februar 2008 10:18

So wie Du spricht jemand, der mit der Leiharbeit an sich noch nichts zu tun gehabt hat. Arbeitssuchende und Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur förmlich zur Leiharbeit gezwungen (sie sind weg von der Straße und beschönigen die Statistik). Ihnen wird versprochen, daß spätestens nach einem Jahr sie evtl. übernommen werden. Die Praxis sieht aber oft anders aus (Ausnahmen bestätigen die Regel). In unserem Großbetrieb sind Leiharbeiter schon einige Jahre dabei, ohne Aussicht auf Übernahme, da es für unsere Firma lediglich billiger ist, Leiharbeiter zu beschäftigen als neue Leute einzustellen. Das ist der Knackpunkt, das muß geändert werden. Die Löhne der Leiharbeiter müssen steigen, damit sie nicht günstiger sind, wie normale Arbeitnehmer. Um Produktionsengpässe zu überbrücken waren Leiharbeiter eigentlich vorgesehen, aber nicht um normale Arbeitnehmer auszubooten. Leiharbeit darf nicht sooooo günstig sein, daß es sich auf Dauer rendiert. Aber wenn Außenstehende, die ihre Schäfchen im Trockenen haben, mit einer unbeschreiblichen Arroganz die momentane Situation der Leiharbeiter als völlig normal beschreiben, dann kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln. Um es mit Deinen Worten zu sagen: Das Kind ist noch lange nicht in den Brunnen gefallen und ertrunken, sondern wenn die Außenstehenden tatenlos und gleichgültig zuschauen, dann kann es in den Brunnen fallen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.